Eine Ehemann wird pflegebedürftig (muß ins Pflegeheim) und bezieht etwa 1700,00 Euro Rente. Seine Ehefrau hat nur eine sehr geringe Rente ca. 700 Euro. Werden die Euro 1700,00 Rente vollständig für die Pflege verwendet oder hat die Ehefrau eventuelle Ansprüche hieraus zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes? Oder ist hier das Sozialamt für die Grundsicherung der Ehefrau zuständig? Würde mich freuen, wenn jemand antworten könnte, der sich in diesem komplexen Thema gut auskennt und ein bißchen Hilfestellung geben könnte!
bin kein Profi, könnte mir aber vorstellen, daß die Rente das Mannes u.U. voll für die Pflege draufgehen kann. Wichtig: selbst ein preiswertes Heim aussuchen, ggf. im weiteren Umkreis der Stadt. Die Preisunterschiede sind enorm! Außerhalb ist meist billiger. So könnte der Zuschuß der Krankenkasse einen Großteil der Kosten abdecken und noch einiges von der Rente für die Frau übrigbleiben.
Klappt dies nicht, muß die Frau ggf. Unterstützung vom Amt (Wohngeld, Sozialhilfe, Energiekostenzuschuß etc.) beantragen, wenn die 700 Euro weniger als der Hartz IV-Satz wären. Aber hier dürfen auch gewisse Grenzen an Sparguthaben/ Vermögen nicht überschritten werden. Auch verschiedene Befreiungen (vergünstigte Fahrkarten, Erlaß der GEZ-Gebühren usw.) wären möglich.