Ehemann ist Privatversichert,Ehefrau ist Hausfrau und hat einen Minijob auf 400€.Bis jetzt konnte sie die Mieteinnahmen,der Sohn wohnte bei ihr,als Einkommen bei der GKK angeben. Diese fallen jetzt weg.
Ehemann verdient 2100€ und sie mal 200€ ,mal 300€.
Auch beim 400€-Job besteht versicherungsschutz durch die gkv.
Das ist schlicht und einfach Unsinn. Aus den pauschalen Abgaben des AGs erwachsen dem Mini-Jobber keine Ansprüche. Dre Mini-Jobber muß sich in diesem Falle beitragspflichtig versichern.
Auch beim 400€-Job besteht versicherungsschutz durch die gkv.
Das ist so leider nicht richtig. Es besteht - ggf. - Familienhilfeanspruch über die GKV des Partners - aus einem 400€ Job leitet sich zunächst keine eigener Anspruch gegenüber der GKV ab! Die Antwort von Nordlicht ist korrekt.
Grüße J.K.
das Einkommen des Ehemannes ist Übergangsgeld, falls das wichtig sein sollte.
Die Ehefrau hat einen 400€ Job,bei dem sie aber nicht immer diese Summe verdient.
Hallo Lisa,
könnte es sein, dass Dein Ehemann Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommt und nach Beihilfetarife versichert ist.
Ansonsten kann ich mir zu Deinen Informationen keinen Reim machen.
(Übergangsgeld + PKV versichert mit einem Einkommen von 2.100 €)
er ist Softwareentwickler und ist seit dem 15.5.08 krank,hat gut verdient,da PKK, und seit dem 1.9.10 macht er eine Berufliche Trainingsmaßnahme, muss aber trotzdem in die PKK weiter zahlen. Er bekommt ein Übergangsgeld von der Rente 2100,-€ im Monat.