Êhemann privat,-Ehefrau freiwillig krankenvers

Hallo Experten

folgendes ist geschehen,bzw. ist so
Mein Mann ist privat krankenversichert, ich bin freiwillig versichert.Da ich kein eigenes Einkommen habe, wird das monatl.Bruttogehalt meines Mannes durch 50 geteilt und dann 13,5 % für die Krankenversicherung abgezogen.Incl. alles ( Pflegevers.) macht das 257 €.Kann mir jemand sagen, wie es auch günstiger geht

DANKE schon jetzt

lisa

Pflegevers.) macht das 257 €.Kann mir jemand sagen, wie es
auch günstiger geht

Teizeitbeschäftigung oder Gewerbe anmelden.

Pflegevers.) macht das 257 €.Kann mir jemand sagen, wie es
auch günstiger geht

Teizeitbeschäftigung oder Gewerbe anmelden.

hallo
habe gerade überlegt!!
Wenn ich auf 400 € arbeite, was passiert dann??
Was heißt Gewerbe anmelden??
lisa

Hallo,

habe gerade überlegt!!
Wenn ich auf 400 € arbeite, was passiert dann??

Nichts, es bleibt alles wie gehabt.

Was heißt Gewerbe anmelden??

Selbstständigkeit!
Gruß Joerg Koenig

hallo

werden dann die 400€ angerechnet oder immer noch das gehalt meines mannes??

lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Tätigkeit auf 400,- Euro-Basis ist nicht versicherungspflichtig. Ergo
bleibt es bei der freiw. Mitgliedschaft in der gesetzl. Kasse. Und damit bei der Regelung, dass das Einkommens des Ehemannes zur Hälfte zur Beitragsbemessung herangezogen wird.
Gruß J.K.

Hallo

verstehe ich, aber ich habe ein Haus , das ich vermiete habe,jetzt aber zum verkauf steht.Die Miete belief sich auf 400€, und würde angerechnet.Bis 800€ Einkommen muss ich den Mindessatz bezahlen.Wenn ich jetzt auf 400€ arbeite, bleibt es dann auch bei den Mindessatz,oder??
danke schon mal

lisa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die 400,00 € aus der geringfügigen Tätigkeit werden nicht angerechnet da
dieser Betrag bereits durch die Pauschalzahlung des Arbeitgebers mit
Beiträgen belegt ist.
An dieser Stelle sei aber auf die Neuregelung der Beitragsbemessung für
freiwillig Versicherte ab dem 01.01.2009 hingewiesen, die für alle Kassen verbindlich ist.

Gruß

Czauderna

Verstehe ich richtig, dass Du Hausfrau bist, bzw. nur Einkünfte aus Vermietung hast? Warum versicherst Du Dich nicht privat?

Viele Grüße
Andreas

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Hallo,
danke,was ist das für eine neue Beitragsbemessung,oder kann ich irgendwo nachschauen

danke

lisa

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Hallo,
ich habe die Vorschriften zwar dienstlich schon erhalten und grob
überflogen, kann aber näheres dazu noch nicht sagen - auch nicht,
ob diese Vorschriften bereits im Internet nachzulesen sind.
Da ich z.Zt. im Urlaub bin, komme ich auch nicht ran an diese Vorschriften.
Gruß
Czauderna

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt in 2009 3.675,- Euro, das fiktive Mindesteinkommen für freiwillig versicherte (Selbständige) beträgt: 1.260,- Euro und der Beitragssatz für die ges. Krankenversicherung (freiwillige Versicherung) ohne Tagegeld beträgt 14,9%.

Viele Grüße

Andreas

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