Hallo!
Nehmen wir mal an ein Ehemann trennt sich von seiner Ehefrau.(nicht geschieden)
Der Ehemann kann nicht so gut mit Geld umgehen und macht wärend der trennung schulden.
Muß die Ehefrau dann für die Schulden aufkommen?
gruß Claire
Hallo!
Nehmen wir mal an ein Ehemann trennt sich von seiner Ehefrau.(nicht geschieden)
Der Ehemann kann nicht so gut mit Geld umgehen und macht wärend der trennung schulden.
Muß die Ehefrau dann für die Schulden aufkommen?
gruß Claire
Hallo,
für Schulden muss nur aufkommen wer geschäftsfähig ist und diese macht.
Ehepartner haften nicht mit.
Ausnahme ist, wenn sie bzw. den Kreditvertrag mit unterschreiben oder bürgen.
Unterhalt geht übrigens auch vor die Befriedigung von Gläubigern.
Gruß
Sandamarin
für Schulden muss nur aufkommen wer geschäftsfähig ist und
diese macht.
von nicht gut mit geld umgehen können auf die geschäftsunfähigkeit zu schließen ist etwas weit hergeholt.
Ehepartner haften nicht mit.
wenn ein geschäft zur deckung des lebensbedarfs vorliegt, dann schon, § 1357 bgb. hier aber wegen Abs.3 nicht anwendbar.
Unterhalt geht übrigens auch vor die Befriedigung von
Gläubigern.
interessant. wo findest du dieses rangverhältnis im gesetz ?
du scheinst die rspr. des bgh von der einleitung der privatinsolvenz zur sicherung des kindesunterhalts anzusprechen ? da hier aber absolut nichts für die insolvenz ersichtlich ist, ist der gedanke abwegig.
Hallo,
für Schulden muss nur aufkommen wer geschäftsfähig ist und
diese macht.von nicht gut mit geld umgehen können auf die
geschäftsunfähigkeit zu schließen ist etwas weit hergeholt.
Ich habe keinen direkten Zusammenhang mit der Anfrage hergestellt und auf die Geschäftsfähigkeit des fiktiven Ehemannes geschlossen.
Die Erwähnung der Geschäftsfähigkeit war allgemein gültig gemeint.
Unterhalt geht übrigens auch vor die Befriedigung von
Gläubigern.interessant. wo findest du dieses rangverhältnis im gesetz ?
du scheinst die rspr. des bgh von der einleitung der
privatinsolvenz zur sicherung des kindesunterhalts
anzusprechen ? da hier aber absolut nichts für die insolvenz
ersichtlich ist, ist der gedanke abwegig.
Dort habe ich mich zugegebenermaßen falsch ausgedrückt.
Allerdings nutzt es nichts Schulden zu machen um eventuell das Unterhalts-relevante Einkommen zu drücken.
Gruß
Sandamarin