Ehemann ist Versorgungsempfänger (beihilfeberechtigt) Ehefrau ist aufgrund Tätigkeit pflichtversichert. Wie errechnet sich der Beitrag in der Rentnerkrankenkasse wenn die Ehefrau in Rente geht? Wird das Einkommen des Ehemannes mit zur Berechnung des Beitrages der Ehefrau herangezogen. Oder bleibt das außer Betracht, wenn die Ehefrau „normal“ (mit 67 !!) in Rente geht?
Für Aufklärung wäre ich dankbar
wolf279
Hallo,
Ehemann ist Versorgungsempfänger (beihilfeberechtigt) Ehefrau
ist aufgrund Tätigkeit pflichtversichert. Wie errechnet sich
der Beitrag in der Rentnerkrankenkasse wenn die Ehefrau in
Rente geht?
Rentnerkrankenkasse? Was soll das sein? Ist da eine Fusion mal wieder an mir vorübergezogen?
Wird das Einkommen des Ehemannes mit zur
Berechnung des Beitrages der Ehefrau herangezogen. Oder bleibt
das außer Betracht, wenn die Ehefrau „normal“ (mit 67 !!) in
Rente geht?
Öhm, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist während dem Rentenbezug (hängt u.a. mit den Vorversicherungszeiten zusammen), wird der Beitrag anhand der Rente berechnet und er bleibt weiter privat. Das ist unabhängig vom Renteneintrittsalter.
Eigentlich ändert sich da nichts. Oder verkenne ich das Problem?
LG
S_E
Hallo,
ein Versorgungsempfänger (Beamter im Ruhestand) muß bei einer gesetzlichen Gütergemeinschaft das Einkommen seines Lebenspartners
(Frau) der Versorgungsbehörde melden.
Danach erfolgt eine Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge…
Für näheres empfehle ich eine Rücksprache mit der Gewerkschaft des Versorgungsempfängers oder dem Personalrat…
Hallo,
ein Versorgungsempfänger (Beamter im Ruhestand) muß bei einer
gesetzlichen Gütergemeinschaft das Einkommen seines
Lebenspartners (Frau) der Versorgungsbehörde melden.
Danach erfolgt eine Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge…
Also der pensionierte Beamte muss damit rechnen, dass das Einkommen seiner Frau seinen Pensionsanspruch mindert? Das habe ich zumindest im Bekanntenkreis noch nicht gehört. Irgendwie fehlt mir da Sinn und Logik, wobei dies naturgemäß gerade bei Beamten kein Grund wäre, dass es nicht genau so wäre ;o)
Müßte dann die Anrechnung nicht auch schon im aktiven Dienst erfolgen?
Was ist mit gesetzlicher Gütergemeinschaft gemeint? Zugewinn-, Gütergemeinschaft und Gütertrennung?
Grüße
Hallo,
so ist es…eine der weisen Bundesregierungen
hat nämlich einmal beschlossen (nachdem man sich selber natürlich eine Sonderregelung verschaffte…) das pensionierte Beamte NIE mehr als
maximal 71,75 Prozent ihrer letzten aktiven Dienstbezüge als Ruhegehalt verdienen dürfen…
Sind diese Beamten also verheiratet und ihre Ehefrau bekommt eine Rente,so wird diese auf das Ruhegehalt angerechnet.
Wobei man dabei aber einen Wust an Bürokratie erschaffen hat…denn
die Berechnung des ganzen ist ungeheuer kompliziert…
Aufgrund der Bundes-und Landesrechtlichen Vorschriften kann man das ganze nur im konkreten Einzelfall vor Ort prüfen…
Mit Vorsicht gesagt…alle Beamten des Einfachen und mittleren Dienstes kommen in der Regel ohne Anrechnung davon…
Aber wie gesagt…das ist eine Einzelfall-Prüfung…weil eben unsere
Herren Volksvertreter einfach den Unterschied zwischen Alimentation (von Beamten) und Rente ( Versicherungsleistung) einfach nicht kapieren…