Hallo!Mein Partner hat bei der Heiret sein Geburtsname aufgegeben und ihre Name angenommen.Der lebt seit 2,5 Jahren in Scheidung,will sich aber noch nicht entgultig scheiden lassen,wegen besuchsrecht für seine Tochter(die Ex hat Ihm den Kontakt untersagt,es läuft jetzt über Jugendamt und AWO).Vor eine Woche habe ich erfahren,dass wir ein Kind bekommen.Das der noch offiziel verheiretet ist,stört mich nicht,bin ja auch.Aber es wäre mir wichtig,dass der seinem Kind sein Name geben kann.Es soll aber nicht für mein Kind ihre Name sein!Gibt es eine Möglichkeit in so einem Fall,dass der sein richtigen Namen wieder bekommt,ohne geschieden zu sein?Würde es ein Gericht als wichtiger Grund akzeptieren?Oder muss ich bei der Geburt Vater unbekannt angeben,damit es nicht,wie die heisst?Bitte um Hilfe,es belastet mich sehr.
Hallo,
dein Kind kann auch wie du heißen. solltet ihr euch entscheiden später doch heiraten zu gehen kann das Kind dann den Namen des Vaters annehmen - sowie du auch. Oder er kann auch deinen Namen annehmen - wenn ihr heiratet. Ich glaube in den ersten 3 (oder 5) Lebensjahren wäre das sogar automatisch so das das Kind denselben Namen hat den ihr dann als Ehenamen führt - wenn ihr euch für einen gemeinsamen entscheidet.
So, hoffentlich alle Eventualitäten berücksichtigt!
Gruß
hallo
nichteheliche Kinder heissen nach der Mutter.
Es sei denn, die Eltern beantragen beide das gemeinsame Sorgerecht, dann können die Eltern entscheiden ob der Name des Vaters oder der Mutter der Kindsname sein wird.
Mit dem beantragen des gemeinsamen Sorgerechts (wenn Ihr das überhaupt wollt) könnt ihr warten, bis dein Partner wieder seinen Geburtsnamen hat. Nach dem Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts müsst ihr allerding innerhalb kürzester Zeit (3 Monate?) die Namensänderung beantragen.
guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Kindesname
Viele Grüsse, Sama
Das der noch offiziel verheiretet ist,stört mich nicht,bin ja
auch.
Dir ist aber schon klar, daß wenn du noch verheiratet bist bei der Geburt des Kindes, dein Noch-Ehemann offiziell der Vater des Kindes ist und nicht dein jetziger Lebensgefährte?! Ich finde das Problem ist als viel wichtiger zu betrachten, als die Tatsache, daß dein Lebensgefährte noch wie die Ex heißt. Denn solange dein Ehemann als Vater eingetragen ist, kann das Baby sowieso nicht den Namen deines Lebensgefährten annehmen!
LG
ausnahmefall
hallo
nichteheliche Kinder heissen nach der Mutter.
Nicht unbedingt:
§ 1617a BGB
Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
(2) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 entsprechend
Die alleinsorgeberechtigte Mutter kann nach Abs. 2 auch bestimmen, dass das Kind den Namen vom nichtsorgeberechtigten Vater bekommt. Der Vater muss aber dieser Namensgebung zustimmen.
Allerdings ist die Namensgebung und auch eine Sorgerechtserklärung so lange SCHWEBEND UNWIRKSAM, so lange die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dieser Nochehemann - der ja nicht der Vater ist - ist aber nach dem Gesetz der rechtliche Vater. Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder die während einer bestehenden Ehe geboren werden, dem Ehemann seine Kinder sind.
Es sei denn, die Eltern beantragen beide das gemeinsame
Sorgerecht, dann können die Eltern entscheiden ob der Name des
Vaters oder der Mutter der Kindsname sein wird.
Nach § 1617a (2) geht der Name auch vom nichtsorgeberechtigten Vater. Die gemeinsame Sorge ist nicht notwendig, damit der uneheliche Vater seinen aktuellen Namen dem Kind geben kann.
Mit dem beantragen des gemeinsamen Sorgerechts (wenn Ihr das
überhaupt wollt) könnt ihr warten, bis dein Partner wieder
seinen Geburtsnamen hat. Nach dem Erhalt des gemeinsamen
Sorgerechts müsst ihr allerding innerhalb kürzester Zeit (3
Monate?) die Namensänderung beantragen.
Die Namensgebung dürfte bei dieser Konstellation - beide Eltern sind mit anderen Partnern noch rechtskräftig verheiratet - wohl das allerkleinste Problem sein.
Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, kann es die tollsten Probleme geben. Fängt bei der vorläufigen Geburtsurkunde an, die manchmal die Kindergeldkassen nur vorläufig akzeptieren, bis eben zur schwebend unwirksamen Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung und auch der Namensgebung.
Der Ehemann der Mutter sollte zusammen mit der Mutter (und evtl. dem biologischem Vater) beim Jugendamt eine Erklärung abgeben, dass der Ehemann nicht der Vater ist.
guck mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Kindesname
Ist tatsächlich das erste Mal, dass ich einen so gravierenden Fehler bei der Wikipedia finde. Die haben den 1617a Abs. 2 doch glatt nicht mitberücksichtigt.
Gruß
Ingrid
Hallo,
Der lebt seit 2,5 Jahren
in Scheidung,will sich aber noch nicht entgultig scheiden
lassen,wegen besuchsrecht für seine Tochter(die Ex hat Ihm den
Kontakt untersagt,es läuft jetzt über Jugendamt und AWO).
Das Umgangsrecht hat der Vater ob er geschieden ist oder nicht. Das hat er auch, wenn er unehelicher Vater wäre. Mir erschließt es sich da nicht, warum er wegen dem Umgangsrecht die Scheidung verzögert.
Im Rahmen der Scheidung kann er als Folgesache auch gerichtlich den Umgang festlegen lassen. Außerdem gibt es kein Gesetz, dass sagt, dass das Kind notwendigerweise bei der Mutter bleiben muss. Wenn die Mutter ohne Kindeswohlgründe den Umgang behintert, spricht das nicht sehr dafür, dass sie das Kindeswohl wirklich im Blick hat.
Vielleicht sollte er sich mal Tipps von Vätervereinen holen. Beispielsweise unter www.vafk.de bei den Kontaktadressen nachsehen, ob es einen in seiner Nähe gibt.
Vor
eine Woche habe ich erfahren,dass wir ein Kind bekommen.Das
der noch offiziel verheiretet ist,stört mich nicht,bin ja
auch.Aber es wäre mir wichtig,dass der seinem Kind sein Name
geben kann.Es soll aber nicht für mein Kind ihre Name
sein!Gibt es eine Möglichkeit in so einem Fall,dass der sein
richtigen Namen wieder bekommt,ohne geschieden zu sein?Würde
es ein Gericht als wichtiger Grund akzeptieren?Oder muss ich
bei der Geburt Vater unbekannt angeben,damit es nicht,wie die
heisst?Bitte um Hilfe,es belastet mich sehr.
Wie heißt es so schön bei Goethe? Namen sind Schall und Rauch. Ihr werdet noch viele andere Probleme haben, da Dein Ehemann vom Gesetz her als Vater gesehen wird und er aber nicht der Vater ist. Sorgerechtserklärungen, Namensgebung alles funktioniert nicht so richtig (wird schwebend unwirksam genannt), solange Du nicht rechtskräftig geschieden bis.
Stell Dir einfach mal vor, Dir passiert hochschwanger ein Unfall. Du stirbst und das Baby wird noch entbundene und gerettet. Dein jetziger Ehemann bekommt dann das Kind um es zu erziehen. Ob das wirklich gut geht?
Ob es auch Probleme gibt, weil der Vater des Kindes noch verheiratet ist, weiß ich um diese Uhrzeit nicht wirklich.
Kümmert Euch vorrangig darum dass BEIDE Scheidungen schnell über die Bühne gehen. Sonst steht überall der Name Deines Mannes (falls Du diesen trägst) in den Urkunden des Kindes.
Gruß
Ingrid