Hallo Leute,
habe da mal eine Frage:
Nehmen wir mal an, bei der Heirat hat sich das Paar auf einen Namen festgelegt und nun möchte der eine Partner seinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Frage:::::::: ist das ohne Scheidung möglich?
Vielen lieben Dank für die antworten
Martin
Hallo Leute,
habe da mal eine Frage:
Nehmen wir mal an, bei der Heirat hat sich das Paar auf einen
Namen festgelegt und nun möchte der eine Partner seinen
Geburtsnamen wieder annehmen.
Frage:::::::: ist das ohne Scheidung möglich?
Es ist:
http://www.echtenamen.de/material/namensaenderung.pdf
Wolfgang D.
Hallo!
Frage:::::::: ist das ohne Scheidung möglich?
Nach meinem Verständnis von der einschlägigen Vorschrift:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
dürfte das nicht möglich sein.
Gruß,
Florian.
Hallo Wolfgang,
ja danke habe ich mir mal ausgedruckt, aber da heißt es unter punkt eins: nach beendigung der ehe kann dieses geschehen aber nicht während der ehe, oder lese ich da was falsch?
Nach Absatz 3 wäre das möglich. Es muß aber ein wichtiger Grund vorliegen, aber einen Namen ändert man ja nicht aus Jux.
Wolfang D.
Hallo Martin!
Nehmen wir mal an, bei der Heirat hat sich das Paar auf einen
Namen festgelegt und nun möchte der eine Partner seinen
Geburtsnamen wieder annehmen.
Frage:::::::: ist das ohne Scheidung möglich?
Bei bestehender Ehe kann der Ehename weder gewechselt, noch von den Ehegatten abgelegt werden.
Wenn der Ehepartner, dessen Geburtsname (oder Familienname) nicht Ehename geworden ist, solche Sehnsucht nach seinem Geburtsnamen hat, könnte er diesen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Das ist zeitlich unbegrenzt auch noch nach der Eheschließung möglich (selbst wenn die Ehe nicht mehr besteht). Und das kann auch wieder rückgängig gemacht werden; danach geht bei bestehender Ehe allerdings nichts mehr.
Der wichtige Grund, den Wolfgang erwähnt hat, würde bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung erforderlich sein. Allerdings kann bei bestehender Ehe der Ehename - öffentlich-rechtlich - nur gemeinsam gewechselt werden. Bringt für Dein Anliegen also auch nichts und ist auch nicht so ganz einfach zu begründen.
Gruß HeinzEric