Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Schlage mich gerade mit einer Aufgabe rum: Ein Ehepaar hat Gütertrennung vereinbart und übernimmt eine Drogerie (vermutlich Einzelunternehmung) vom Vater der Frau. Sie möchten diese zur OHG umfirmieren. Ist das möglich?
Ich hab ja wenig Ahnung von der Materie, aber so laienhaft hätte ich gesagt, was hat denn die Ehe mit der OHG zu tun? Ist doch wurscht, wer die zwei Personen sind und in welchem Verhältnis sie stehen, oder? Haften müssen sie in vollem Umfang, klar.
Ist es überhaupt möglich, eine Einzelunternehmung umzugründen zur OHG? Wie läuft das dann ab? Oder muss die eine Firma „gekündigt, gelöscht“ werden und die andere neu gegründet?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ciao
Kerstin
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Schlage mich gerade mit
einer Aufgabe rum: Ein Ehepaar hat Gütertrennung vereinbart
und übernimmt eine Drogerie (vermutlich Einzelunternehmung)
vom Vater der Frau. Sie möchten diese zur OHG umfirmieren. Ist
das möglich?
Klar.
Ich hab ja wenig Ahnung von der Materie, aber so laienhaft
hätte ich gesagt, was hat denn die Ehe mit der OHG zu tun? Ist
doch wurscht, wer die zwei Personen sind und in welchem
Verhältnis sie stehen, oder? Haften müssen sie in vollem
Umfang, klar.
Ist es überhaupt möglich, eine Einzelunternehmung umzugründen
zur OHG? Wie läuft das dann ab? Oder muss die eine Firma
„gekündigt, gelöscht“ werden und die andere neu gegründet?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ciao
Kerstin
Egal ob Einzelunternehmung oder OHG, es sind alles Personengesellschaften. Wesentliches Merkmal der OHG ist in jedem Fall, dass wie bei der GbR jeder Gesellscahfter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftbar ist.
Wen interessiert denn da bitte die Ehe?
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
JCK