Ehepaar getrennt Selbständig, gemeinsame Veranlagung und gemeinsamer Steuerberater?

Mal angenommen, jeder Ehepartner betreibt als Selbständiger jeweils ein Geschäft. Also das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun (verschiedene Branchen) und der jeweilige Ehegatte führt seinen Betrieb alleine. Einnahmen weichen nicht stark ab. Ist es von Vorteil, wenn man bei gemeinsamer Veranlagung auch einen gemeinsamen Steuerberater/Unternehmensberater hat, bzw. jedes Geschäft seinen eigenen Steuerberater? Wäre es von Vorteil, wenn man statt die übliche gemeinsame Veranlagung eine getrennte Veranlagung hätte?

Servus,

Ist es von Vorteil, wenn man bei gemeinsamer Veranlagung
auch einen gemeinsamen Steuerberater/Unternehmensberater hat,

ja, unter anderem deswegen, weil dieser das hier:

Wäre es von Vorteil, wenn man statt die übliche gemeinsame Veranlagung
eine getrennte Veranlagung hätte?

was von Jahr zu Jahr entschieden werden muss, und insbesondere bei Verlusten in einem der beiden Unternehmen eine interessante Frage ist, von vornherein „auf dem Schirm“ hat: Man muss dann nicht mit der fertigen Gewinnermittlung des einen Unternehmens vom einen zum anderen gehen, sondern beim StB von beiden Unternehmen liegt der gesamte Themenkomplex bereits zu einem Zeitpunkt auf einem Tisch, wo noch Einfluss auf die auszuweisenden Ergebnisse genommen werden kann.

Schne Grüße

Dä Blumepeder

Bei gemeinsamer Veranlagung hat man nur einen Steuerberater. Dieser kann ihnen auch beantworten, ob es in ihrem Fall besser wäre, eine gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung einzureichen. Wobei eine gemeinsame Veranlagung schon beim Steuerberater kostengünstiger sein wird.

Servus,

das ist nicht automatisch so. Selbstverständlich kann FiBu und Gewinnermittlung für jedes der beiden Unternehmen an zwei verschiedene StB gegeben werden.

Die eine Zahl in die Anlage G oder SE zu übernehmen und vielleicht noch eine Anlage EÜR zu pinseln, ist das Allergeringste dabei.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder