Ein Ehepaar besitzt eine gemeinsame Immobilie (beide im Grundbuch eingetragen). Ein Ehevertrag wurde nicht geschlossen. Was passiert mit der Immobilie, wenn bspw. der Mann Schulden nicht bezahlen kann und kein Vermögen ausser der gemeinsamen Immobilie besitzt?
Die Frau hat mit den Schulden nichts zu tun und haftet nicht.
der halbe Anteil der Immobilie kann doch ohne viel Aufwand gepfändet und danach auch zwangsversteigert werden.
Und letztlich ist die Frau dann die Immobilie auch los, denn der neue 1/2-Eigentümer kann doch die Auflösung der Gemeinschaft beantragen.
Wenn die Frau nicht genug Mittel hat um bei der Versteigerung/Auflösung mitzubieten, dann ist sie irgendwann wohnungslos.
Also haftet sie letztlich schon für die Schulden. Rein praktisch, weil sie Gemeinschaftseigentum hat.
MfG
duck313
Die Hälfte der Frau ist aber „sicher“ in dem Sinne, dass Ihr die Hälfte des Erlöses zu steht, richtig?
Jein, denn diese Hälfte des Erlöses muss ja nicht die Hälfte des tatsächlich auf dem freien Markt erzielbaren bzw. ggf. erst kurzfristig aufgebrachten/finanzierten Kaufpreises sein. Immobilien, bei denen Interessenten nicht gerade Schlange stehen, gehen üblicherweise mit deutlichem Abschlag aus der Versteigerung raus, zumal die ja auch noch mal ordentlich kostet.
Ok, dann könnte die Ehefrau (Finanzielle Mittel vorausgesetzt) ja auch mitbieten, oder? Finanzielle Möglichkeiten natürlich vorausgesetzt.
Mir war erst mal wichtig die Frage zu klären, ob die Hälfte der Frau „sicher“ ist. Und das scheint ja so zu sein. Also kann man sagen, dass Ehepartner nicht für die Schulden / Strafen des anderen haften?
Eine direkte Haftung für Schulden des Ehegatten ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen (die gibt es nur im Wahlgüterstand der Gütergemeinschaft, aber da wird es dann richtig komplex). Dies bedeutet aber nicht, dass sich nicht durchaus finanzielle Nachteile für den Ehegatten aus Schulden des anderen Ehegatten ergeben können. Siehe mein Beispiel in der anderen Antwort.
Zudem muss man berücksichtigen, dass häufig Verträge so geschlossen werden, dass beide Ehegatten konkret in Bezug auf diesen einen Vertrag dann doch wieder gemeinsam haften (z.B. Immobilienfinanzierung). Oder ein Ehegatte bürgt für den anderen, …
Das habe ich doch geschrieben. Ja, das kann sie und sollte das auch machen, wenn sie das Haus nicht ganz verlieren will.
Und zwar möglichst noch vor der Zwangsversteigerung im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mit dem neuen 2. Eigentümer.
Oder sogar mit einer Einigung mit den Gläubigern des Mannes, damit die gar nicht erst den Anteil des Mannes pfänden.
Und ja, ihr halber Anteil am Haus- gemeint der halbe Erlös nach Abzug der Unkosten aus der Versteigerung ! ist ihr sicher.