Hallo,
Mit interessiert folgender Sachverhalt:
Ein Ehepartner wird von der aktuellen Arbeitsstelle (in D) für ein Jahr beurlaubt (Vertrag ruht, besteht aber weiter) und geht (als Voraussetzung für die Weiterführung des bestehenden Vertrages, also auf Wunsch des Arbeitgebers - aber nicht in dessen Auftrag) ins Ausland, um dort etwas Geld zu verdienen. Um es nicht zu leicht zu machen, geht es in ein Nicht-EU-Land, sagen wir Schweiz. Und um das ganze noch etwas interessanter zu gestalten, wird ab Mitte des Jahres kein Gehalt mehr in der Schweiz bezogen, sondern ein steuerfreies Stipendium einer deutschen Gesellschaft.
Zu diesem fiktiven Fall gibt es folgende Fragen:
Haben Auslandseinkünfte eines Ehepartners Auswirkungen auf die Steuerklasse des Daheimgebliebenen (i.e. wird Steuerklasse 1 angesetzt oder kann ein evtl. bestehendes Spiltting beibehalten werden)?
Wo werden die ausländischen Einkünfte versteuert? Gibt es da eine Wahlfreiheit? Hängt es vom 1. Wohnsitz ab und welche Bedingungen gelten mit dem Stipendium?
Zählt ein solcher Fall als doppelte Haushaltsführung? Können entsprechend Umzugskosten und Besuchsfahrten für den Daheimgebliebenen etc. geltend gemacht werden?
Wer bekommt die deutsche Steuerkarte des Weggehenden (niemand, alter Arbeitgeber) ?
Welche Bedingungen sind zusätzlich zu beachten?
Vielen Dank für die Diskussion!
Wurzl