Ehepaar selbständig/angestellt

Hallo zusammen,

Wir denken uns ein Ehepaar, sie selbständig, er angestellt. Er verdient mehr als sie.
Nun soll erstmals eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden.

  1. Frage: es gibt 2 verschiedene Steuernummern - welche soll das Ehepaar angeben?

  2. Frage: Er weist sein Einkommen über Lohnsteuerkarte nach, sie über Einkommen - Überschuss - Rechnung, beide weisen evtl. weiteres Einkommen gesondert nach - richtig?

  3. Frage: Werden beide Einkommen nun zusammen versteuert, oder gibt es unterschiedliche Berechnungen?

Werden z.B. betriebliche Ausgaben der Frau vom gemeinsamen Einkommen abgezogen (und mindern damit die Steuerschuld) oder nur von ihrem?

DAnke!
sagt Bixie

Hallo,

zu 1.) beide. Das FA sucht sich eine aus oder vergibt eine neue.

zu 2.) Es gibt eine gemeinsame Erklärung, dann jede Menge Anlagen nach Einkunftsarten und die meisten davon noch für jede Person einzeln. Die Lohnsteuerkarte ist ein Nachweis für die Angaben in Anlage N.

zu 3.) Die Betriebsausgaben mindern natürlich nur ihren betrieblichen Gewinn und damit erst indirekt auch das gemeinsame Einkommen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Wir denken uns ein Ehepaar, sie selbständig, er angestellt. Er verdient mehr als sie.
Nun soll erstmals eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden.

  1. Frage: es gibt 2 verschiedene Steuernummern - welche soll
    das Ehepaar angeben?

Um welche Nummer genau geht es? Es gibt ja unterschiedliche.

  1. Frage: Er weist sein Einkommen über Lohnsteuerkarte nach, sie über Einkommen - Überschuss - Rechnung, beide weisen evtl. weiteres Einkommen gesondert nach - richtig?

Ja, im Grunde richtig, nur die Begrifflichkeiten weichen geringfüg ab.

  1. Frage: Werden beide Einkommen nun zusammen versteuert, oder gibt es unterschiedliche Berechnungen?

Die Ermittlung der jeweiligen Einkunftsarten folgt unterschiedlichen Regeln. Diese Einkünfte werden dann zusammengerechnet und gemeinsam versteuert.

Werden z.B. betriebliche Ausgaben der Frau vom gemeinsamen Einkommen abgezogen (und mindern damit die Steuerschuld) oder nur von ihrem?

Im Ergebnis ja, allerdings mindern sie zunächst ihre Einkünfte und darüber dann die gemeinsamen.

Grüße