Ehepaar und Testament

Hallo,

ein fiktives Ehepaar, verheiratet, 2 Kinder. Die Eheleute haben jeweils noch lebende Eltern und GEschwister, die wiederum auch verheiratet und Kinder. Die beiden Eheleute haben nach der Heirat ein Haus gekauft und stehen beide im Grundbuch, es wurde kein Ehevertrag geschlossen.

Sollte jetzt einer der beiden sterben, sind neben dem Ehegatten und dem Kind(er) automatisch auch die Eltern und die Geschwister des Toten in der Erbfolge dabei.

Da es sich hier immer um den Pflichtteil handelt - was macht denn dann ein Testament für einen Sinn, in dem sich die Eheleute die Erbfolge festlegen, dass der jeweils überlebende Partner Alleinerbe wird, wenn beide tot sind, das/die Kind(er)? Hier würden ja die Eltern/Geschwister des Toten um den Pflichtteil enterbt. Oder übersehe ich hier was?=
Grüße

Sollte jetzt einer der beiden sterben, sind neben dem
Ehegatten und dem Kind(er) automatisch auch die Eltern und die
Geschwister des Toten in der Erbfolge dabei.

wurde das testamentarisch festgelegt oder ist das deine ansicht ?

falls es deine ansicht ist, ist sie (bei gesetzlicher erbfolge] falsch.
stirbt ein ehegatte, erbt der ehegatte (§§ 1931 I 1, III iVm § 1371 I bzw. güterrechtlich nach §§ 1931 III, 1371 II, III bgb) und die kinder als abkömmlinge § 1924 I bgb.

eltern und geschwister werden als erben höherer ordnung verdrängt, § 1930 bgb.

Da es sich hier immer um den Pflichtteil handelt -

der kreis der pflichtteilsberechtigten ist beschränkt auf abkömmlinge, ehegatten und eltern, § 2303 bgb.

was macht
denn dann ein Testament für einen Sinn, in dem sich die
Eheleute die Erbfolge festlegen, dass der jeweils überlebende
Partner Alleinerbe wird, wenn beide tot sind, das/die
Kind(er)?

meistens die absicherung des anderen ehegatten zu lebzeit. zudem wird im regelfall eine pflichtteilsstrafklausel den kindern auferlegt, so dass sie sich hüten werden, den pflichtteil zu verlangen.

Hallo,

ein fiktives Ehepaar, verheiratet, 2 Kinder. Die Eheleute
haben jeweils noch lebende Eltern und GEschwister, die
wiederum auch verheiratet und Kinder. Die beiden Eheleute
haben nach der Heirat ein Haus gekauft und stehen beide im
Grundbuch, es wurde kein Ehevertrag geschlossen.

Sollte jetzt einer der beiden sterben, sind neben dem
Ehegatten und dem Kind(er) automatisch auch die Eltern und die
Geschwister des Toten in der Erbfolge dabei.

???

Da es sich hier immer um den Pflichtteil handelt - was macht
denn dann ein Testament für einen Sinn, in dem sich die
Eheleute die Erbfolge festlegen, dass der jeweils überlebende
Partner Alleinerbe wird, wenn beide tot sind, das/die
Kind(er)? Hier würden ja die Eltern/Geschwister des Toten um
den Pflichtteil enterbt. Oder übersehe ich hier was?=

Ehemann stirbt, Ehefrau zur Hälfte und andere Hälfte die Kinder,…
Ehefrau stirbt, Ehemann zur Hälfte und andere Hälfte die Kinder ???

Erbvertrag wäre eine Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen,… oben beschriebene Fiktion ist vermutlich nur dann, wenn kein Testament vorliegt,…
besser: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbvertrag

mfg

Grüße

Danke…
euch allen… Und ich sags doch: Ich habe es nicht kapiert :smile:

Grüße

was macht
denn dann ein Testament für einen Sinn, in dem sich die
Eheleute die Erbfolge festlegen, dass der jeweils überlebende
Partner Alleinerbe wird,

Hi

mal vereinfacht ausgedrückt. Eine Familie Ehepaar Kinder, Zugewinngemeinschaft mit Häuschen das auf beide eingetragen ist.
Stirbt ein Ehepartner gehört aus der Zugewinngemeinschaft die Hälfte de Haus schon dem überlebenden Ehepartner. Die andere Hälfte wird zwischen Kinder ( 50% an der Erbschaft ) und überlebenden Ehepartner ( 50% an der Erbschaft ) aufgeteilt. Verlangen jetzt die Kinder ihr Erbteil kann es durchaus bedeuten dass das Haus verkauft werden muss. Um das zu verhindern werden die Kinder auf das Pflichtteil gesetzt, ist die Hälfte, so das sie nur insgesamt nur 25% statt 50% Anspruch haben.
Auf diese Art wird gesichert dass der überlebende Partner nicht in Not fällt.
Wenn mal angenommen 25% vom Wert einer Immobilie ausgezahlt werden muss, kann das finanziell bedeuten dass das Haus verkauft werden muss.
Noch schlimmer sind die Auswirkungen wenn es um ungleiche Vermögen der Ehepartner geht, z.B. wenn der Verstorbene Ehepartner alleiniger Hauseigentümer, Firmeneigentümer war.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Gestaltung, sei es jetzt Testament oder Vermächtnis, das die plichtteilberechtigten Kinder, wenn sie ihren Pflichteil verlangen, später schlechter gestellt werden, wie Kinder die warten bis der zweite Elternteil auch stirbt. Soll sie abhalten ihren Pflichteil vorher zu verlangen.

Ehevertrag und Testament oder Vermächtnis sind Dinge die schon vor dem Gang zum Standesamt geregelt werden sollten.

Q-Gruß

Hi, dadurch, dass das Ehepaar Kinder hat, fallen die Eltern und die Geschwister des Ehepaares aus der Erbfolge heraus.
Die Eltern und Geschwister wären nur Erben, wenn die gesetzliche Erbfolge eintreten würde und, wenn das Ehepaar keine Kinder hätte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Um den Pflichtteil kann niemand enterbt werden. Der Pflichtteil ist der Teil der einem Nachkommen zusteht, wenn er enterbt wurde.
MfG ramses90