Hallo,
ich habe mal eine Grundsätzliche Frage zum Thema Stellvertreter. Ich habe mich schon mit dem §164ff BGB und § 1357 BGB beschäftigt, bin mir aber nicht ganz sicher.
Die Situation ist folgende: In der Wohnung des Ehepartners (E) des Vermieter (V) ( Eingetragene Lebensgemeinschaft) war ein Wasserschaden. Zur klärung der Schäden war der Mieter (E)( der Ehepartner des Vermieters) mit dem Herrn von der Versicherung sowie der beauftragten Firma in der Wohnung des G. Vermieter hatte G informiert und mitgeteilt, dass G mit seinem Ehepartner E einen Termin ausmachen soll. Nun hat G, da die Schäden nicht behoben wurden, die Miete gemindert. Der Vermieter V lehnt diese Mietminderung jedoch ab und behält sich eine Abmahnung vor, da G Ihn nicht über die Schäden Informiert habe, da G davon ausgegangen war, dass die Versicherung, bzw. der Ehepartner E als Stellvertreter des V fungiert und seine Anwesenheit genügt.
Wie ist die rechtliche Grundlage in diesem Fall?
Vielen Dank
EGVwasweissichnochwer
Aber im Prinzip ist das gleichgültig.
Mietminderungen sind dazu da den nicht vertragsmäßigen Zustand des Mietobjektes auszugleichen. Da der Zustand mit Meldung und ohne Meldung gleich ist, kommt es auf die Meldung nicht wirklich an.
Aber Vorsicht. Nicht jeder Schaden ist gleich. Nicht jede Mietminderung ist gleich. Daher sei dem fiktiven Mieter geraten sich fachkundige Hilfe zu holen.
vnA
Hallo,
grundsätzlich ist dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben und insbesondere ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, den Vermieter über Schäden zu informieren.
Wer mit wem verbandelt ist, ist unerheblich, es interessiert nur, ob der Mieter seiner gesetzlichen Verpflichtung, den Schaden unverzüglich zu melden, nachgekommen ist.
WEnn die Schadensmeldung des Mieters an den Vermieter nicht erfolgte, kann der Vermieter evtl. zusätzlich entstandene, aber vermeidbare Schäden im Wege des Schadensersatzanspruches gegen den Mieter geltend machen.
Selbst wenn ein Gutachter vor Ort war, heißt dies wiederum nicht, dass der Vermieter davon Kenntnis hatte, denn der Mieter hat den Schaden zu melden und nicht Dritte.
Schönen Tag noch.