Ich habe einen ähnlichen Artikel gesehen und hätte noch einigen Diskussionsbedarf.
Der Ehepartner ist in Spanien und dort berufstätig und steuerpflichtig.
Meiner Meinung nach kann man das Ehegatten-Splitting anwenden und somit in die günstigere Steuerklasse wechseln.
Es sollte auch möglich sein, eine doppelte Haushaltsführung abzusetzen.
Welche Vorraussetzungen müssen dabei gegeben sein und wie lange ?
Hallo,
Ich habe einen ähnlichen Artikel gesehen und hätte noch
einigen Diskussionsbedarf.
schön
Der Ehepartner ist in Spanien und dort berufstätig und
steuerpflichtig.
Spanien ist in der EU, deshalb ist § 1a EStG passend
Meiner Meinung nach kann man das Ehegatten-Splitting anwenden
und somit in die günstigere Steuerklasse wechseln.
ja
Es sollte auch möglich sein, eine doppelte Haushaltsführung
abzusetzen.
Welche Vorraussetzungen müssen dabei gegeben sein und wie
lange ?
gleiche Voraussetzungen wie für doppelten Haushalt in Deutschland
Viele Grüße
C.