Hallo Ihr Wissenden,
evt. blickt hier jemand durch.
Angenommen ein alter Herr bekommt ALG II. Er wohnt mit seiner Frau zusammen, die eine minimale Altersrente bezieht.
Nehmen wir einmal weiter an, dass die Partnerin bisher voll berücksichtigt wurde: Sprich sie wurde beim bedarf genau wie beim Einkommen gerechnet. Nun kürzt das AA das ALG empfindlich. Begründung: Als Rentnerin ist die Ehegattin nicht ALG II - bezugsberechtigt. Der ihr vorher angerechnete Bedarf fällt also weg. Gleichzeitig wird ihr Einkommen weiterhin voll berücksichtigt!
Die Empfehlung des AA ist nun, das die Ehefrau Grundsicherung (zur Rente) beantragen soll. Wenn ich es jedoch richtig verstanden habe, wird bei dieser wiederum das „Einkommen“ des Mannes berücksichtigt. So dass hier unter dem Strich wahrscheinlich erheblich weniger bleibt als vorher. Zudem deutet das AA an, dass die Grundsicherung dann als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird. Dies hätte dann ja erneut eine Kürzung des ALG II zur Folge.
Da kann doch irgend etwas nicht stimmen. Oder? Die Leute beim AA sind nach eigener Aussage hier hoffnungslos überfordert. Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie in einem solchen Fall wirklich zu berechnen ist? Eine Quellangabe wäre dann auch ganz nett.
mit besten Grüßen
Steffen B.