Ehepartner = Neukunde?

Hallo,

nachdem man als Bestandskunde bei Internetprovidern ja deutlich schlechtere Konditionen als als Neukunde erhält, ist man in der Regel besser dran, wenn man diesen nach der Mindestvertragslaufzeit kündigt.

Kann man nun, wenn der bestehende Vertrag bspw. bis 30.06. Mindestvertragslaufzeit hat, diesen zu diesem Termin kündigen und beim gleichen Anbieter zum 01.07. einen neuen Vertrag abschließen? Wie reagieren die Provider denn da?

Oder kann man den neuen Vertrag auch einfach den Ehepartner machen lassen? Oder wird auch das nicht funktionieren?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo,
da müßte man beim konkreten Anbieter im Kleingedruckten nachsehen, wie er „Neukunde“ definiert. Ich kenne einen Fall, da war die Schwester der vorherigen Kundin die Nachmieterin der Wohnung. Die konnte problemlos nach Kündigung als Neukundin ein kleineres Paket nehmen, die Festnetznummer konnte aber nicht portiert werden.
Gerade bei Tageszeitungen ist es an die selbe Adresse aber unter Verwandten (bzw. im gleichen Haushalt lebende Personen) so gut wie immer ausgeschlossen. Solche Klauseln könnte man auch bei Internetanbietern finden.

Cu Rene