Eher in Rente gehen?

Hallo, ich brauche bitte eure Hilfe!

Eine Person kann wegen einer chronischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Person hat vor ihrer Erkrankung in die staatliche Rentenkasse einbezahlt, war dann aber noch selbstständig und hat in dieser Zeit nichts einbezahlt - circa fünf Jahre. In der Zeit in der die Person einbezahlt hat, war die Person noch in der Lehre und dann noch 2,5 Jahre Vollzeitbeschäftigt. Der derzeitige Rentenanspriuch befindet sich bei ca. 80€.
Da die Person nun chronisch krank ist, wird sie keinen Beruf ausüben können. Welche Hilfen gibt es da vom Staat. Die Person ist verheiratet und hat ein Kind. Die Ehepartnerin hat, Gott sei es gadank, ein geregeltes Einkommen.

Welche Leistungen kann die Person beantragen? Kann die Person jetzt schon in Rente gehen - gibt es da noch einen Zuschuss?

Danke!

Hallo,

in diesem Fall sollte die Person Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.

Wird dieser Antrag positiv entschieden (dazu benögt man ärztliche Gutachten, zu diesen wird man aber eingeladen), bekommt man üblicherweise für erstmal 3 Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente.

Da das Rentennivau natürlich viel zu niedrig ist, muss diese Person Grundsicherung für Erwerbsunfähige beantragen. In diesem Fall wird sowohl die familiäre Situation wie auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt.

Beratung zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung für die Rente, dann die Sozialstelle (heißt in jedem Bundesland anders, ist meisentens bei der Stadt oder dem Landkreis oder dem Bezirk angesiedelt…kann man googeln).

Bei mir hat die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit rund 1 Jahr gedauert, nur damit Du ein wenig Zeitgefühl hast…

Bis dahin kann die Person ALG II beantragen.

Das Posting entspricht meiner eigenen persönlichen Erfahrung.

Hallo

Bis dahin kann die Person ALG II beantragen.

Das würde ich nach Möglichkeit nicht tun. Wenn das Einkommen der Partnerin + Minirente nicht ausreicht, lieber Wohngeld beantragen.

Viele Grüße

in diesem Fall sollte die Person Erwerbsunfähigkeitsrente
beantragen.

Wird dieser Antrag positiv entschieden (dazu benögt man
ärztliche Gutachten, zu diesen wird man aber eingeladen),
bekommt man üblicherweise für erstmal 3 Jahre
Erwerbsunfähigkeitsrente.

Da das Rentennivau natürlich viel zu niedrig ist, muss diese
Person Grundsicherung für Erwerbsunfähige beantragen. In
diesem Fall wird sowohl die familiäre Situation wie auch das
Einkommen des Ehepartners berücksichtigt.

Beratung zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung für die
Rente, dann die Sozialstelle (heißt in jedem Bundesland
anders, ist meisentens bei der Stadt oder dem Landkreis oder
dem Bezirk angesiedelt…kann man googeln).

Bei mir hat die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit rund 1 Jahr
gedauert, nur damit Du ein wenig Zeitgefühl hast…

Bis dahin kann die Person ALG II beantragen.

Das Posting entspricht meiner eigenen persönlichen Erfahrung.

Hallo,

persönliche Erfahrungen mitzuteilen ist ja grundsätzlich gut.
Nur sollte man dann nicht das geltende Recht außen vor lassen.

Ob Erwerbsminderung -voll oder teilweise- vorliegt und wie lange die Feststellung dauert ist hier nicht von Bedeutung.
Für einen Rentensanpruch sind nicht nur medizinische Faktoren ausschlaggebend.
Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn in den letzten 60 Kalndermonaten mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur RV gezahlt worden sind.
Dies ist nach den Angaben in der Ausgangsfrage nicht der Fall. Daher kein Rentenanspruch.

Gruß von TrixiMaus