Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage, da ich daran denke zu heiraten. Wenn einer der Ehegatten durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit zum Hartz4-Fall wird, inwieweit muss ihn dann der andere Partner unterhalten?
Konkret: Ich habe eine kleine selbstgenutzte 2 Zi-Eigentumswohnung, in welcher ich auch nach der Heirat wohnen werde.(Wir beabsichtigen erstmal nicht zusammenzuziehen.) Wenn nun mein Partner Hartz4 -Fall würde, müsste ich dann meine Wohnung verkaufen, um ihn zu unterhalten? Oder würde nur mein Verdienst angetastet? Und wenn ja, in welcher Höhe (Freibetrag?) Da ich keine Juristin bin, bitte ich um allgemeinverständliche Formulierungen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!