Angenommen, aus einem knapp 4 Jahre alten Ehering fällt ohne ersichtlichen Grund der Diamant raus und wird nicht wieder gefunden. Der Juwelier schickt den Ring an die Herstellerfirma mit Bitte um Ersatz auf Kulanzbasis.
Wenn nun die Herstellerfirma feststellt, dass die Fassung gerissen ist, aber jegliche Schuld ablehnt und lediglich die Reparatur auf Kulanz anbietet, der Stein aber für teuer Geld neu bezahlt werden muss? Besteht die Möglichkeit, den Ring zu einem unabhängigen Gutachter zu bringen und feststellen zu lassen, warum die Fassung gerissen ist? Der Käufer ist sich ebenfalls keiner Schuld bewusst , dass die Fassung gerissen ist, denn der Ring wurde keiner besonderen Belastung ausgesetzt, als es bei einem Ring, den man täglich trägt, üblich ist. Sollte der Käufer ggf. einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank für hoffentlich gute Tipps!!
Angenommen, aus einem knapp 4 Jahre alten Ehering fällt ohne
ersichtlichen Grund der Diamant raus und wird nicht wieder
gefunden. Der Juwelier schickt den Ring an die Herstellerfirma
mit Bitte um Ersatz auf Kulanzbasis.
Wenn nun die Herstellerfirma feststellt, dass die Fassung
gerissen ist, aber jegliche Schuld ablehnt und lediglich die
Reparatur auf Kulanz anbietet, der Stein aber für teuer Geld
neu bezahlt werden muss? Besteht die Möglichkeit, den Ring zu
einem unabhängigen Gutachter zu bringen und feststellen zu
lassen, warum die Fassung gerissen ist?
Natürlich besteht diese Möglichkeit, wenn man bereit ist dafür zu bezahlen…
Der Käufer sollte sich zunächst aber mal die Frage stellen, ob es eine irgendwie geartete Anspruchsgrundlage gibt: gesetzliche Regelungen fallen bei einem vier Jahre alten Produkt aus. Eine weitere (rechtlich gesicherte) Anspruchsgrundlage wäre eine (Hersteller)garantie. Gibt es eine solche?
Wenn es kein Garantieversprechen gibt, bleibt nur der Apell an die Kulanz von Hersteller oder Verkäufer (es ist sicher keine gute Werbung für einen Juwelier, wenn ich meinen Freunden erzähle was er mir für einen Schund verkauft hat…)
Der Käufer ist sich
ebenfalls keiner Schuld bewusst , dass die Fassung gerissen
ist, denn der Ring wurde keiner besonderen Belastung
ausgesetzt, als es bei einem Ring, den man täglich trägt,
üblich ist.
Dazu eine kleine Story: Als ich kürzlich morgens meinen Ehering anziehen wollte, hatte ich plötzlich ein Oval in der Hand. Ich habe keine Ahnung wie, wann oder warum sich mein Ring verbogen hat, aber es war sicher kein Herstellungsfehler.
Die Frage in dem von Dir zur Diskussion gestellten Fallbeispiel wäre, was der Träger alles mit seinem Ring veranstaltet hat. Ein Ring, den man im Alltag trägt, ist sicher höheren Belastungen ausgesetzt als ein „gewöhnlicher“ Ring.
Aber es ändert sich wenig: wenn niemand ein Garantieversprechen gegeben hat, hat man keine juristische Handhabe…
Sollte der Käufer ggf. einen Anwalt einschalten?
Wenn er zuviel Geld hat sollte er sich einen jungen Berufsanfänger suchen. Der hat das Geld dringend nötig und er kann hier nichts versauen…
Vielen Dank für hoffentlich gute Tipps!!
Hi Claudia,
…der Ring wurde keiner besonderen Belastung ausgesetzt, als es bei einem Ring, den man täglich trägt, üblich ist. Sollte der Käufer ggf. einen Anwalt einschalten?
Nur, wenn er diese Behauptung beweisen kann, und das dürfte kaum möglich sein. Dass die Fassung wegen eines Materialfehlers gebrochen ist, wird sich genauso wenig beweisen lassen. Du müsstest halt die Kosten von Gutachter, Anwalt und Gerichtsverfahren gegen den Schaden setzen und dann die Chance bewerten, dass Du gewinnst - oder verlierst.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
…der Ring wurde keiner besonderen Belastung ausgesetzt, als es bei einem Ring, den man täglich trägt, üblich ist. Sollte der Käufer ggf. einen Anwalt einschalten?
Nur, wenn er diese Behauptung beweisen kann, und das dürfte
kaum möglich sein. Dass die Fassung wegen eines
Materialfehlers gebrochen ist, wird sich genauso wenig
beweisen lassen. Du müsstest halt die Kosten von Gutachter,
Anwalt und Gerichtsverfahren gegen den Schaden setzen und dann
die Chance bewerten, dass Du gewinnst - oder verlierst.
Ich verstehe im Moment nicht ganz, was sich durch den Nachweis eines Materialfehlers ändern würde. Die Verjährungsfrist für die Sachmangelhaftung ist ja seit zwei Jahren abgelaufen, oder habe ich da etwas übersehen?
Gruß Stefan