Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mich von meinem Ehemann trennen. Die gemeinsam bewohnte Miet (Sozial-)-Wohnung ist nur auf meinen Namen gemietet, ich hatte die Wohnung schon, bevor mein Mann einzog (vor acht Jahren). Er wohnt also seit acht Jahren bei mir.
Ich möchte ihm kündigen, damit er auszieht. Welche Kündigungsfrist muss ich beachten? Ich will die Kündigung deshalb schriftlich machen und diese auch von ihm unterschreiben lassen, damit ich etwas in der Hand habe, falls er dann nicht ausziehen sollte. Ich muss damit rechnen, dass er zum vereinbarten Auszugs-Zeitpunkt nicht auszieht (weil er sein Geld nicht zusammenhält und evtl. keine Miete für eine andere Wohnung bezahlen kann). Er verdient genug, aber er ist verschwendungssüchtig und hat nie Geld, wenn er Rechnungen bezahlen muss. Ich habe auch kein Geld, um ihn zu unterstützen oder ihm etwas anzumieten (winzige Rente). Wir haben nur ein gemeinsames Zimmer, deshalb ist auch das Trennungsjahr innerhalb der Wohnung nicht durchführbar.
Kann ich meinen Mann einfach rauswerfen, falls er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auszieht? Also z.B. das Schloss auswechseln lassen? Und welche Kündigungsfrist muss ich geben? Reichen zwei Monate?
Vielen Dank für Antworten!
liebe Carola,
das kann ich so gar nicht beantworten. Hängt von den Umständen ab.
ich würde empfehlen auf Nummer sicher zu gehen und eine beratung beim familienanwalt einzuholen. Bei einer kleinen rente könnten Sie Beratungshilfe beantragen, dann wäre die anwaltl . Beratung kostenlos oder sie fragen bei einem sozialverband an, profamilia etc.
tut mir leid nicht weiterhelfen zu können
Hallo,
danke für dein schreiben. wenn ich dies lese ghets mir durch und durch weil ich ides so etwas erlebt habe. du kannst vieles unternehmen, aber was ist für jeden das beste? vorab kann ich dir sagen, gütlich einigen, bringt für jeden etwas. aber ich weiß das geht nicht so einfach. also versuche es nochmals. am besten schrftlich. wenn dies nicht hilft, geht dann eine wohnungszuweisungs klage. kostet und jeder hat dann hass auf einander. dann entscheidet ein richter und es ist klar geregelt. mit „meiner und deiner“ wohnung kann der richter etwas anfangen, aber nicht ihr allein. wenn du magst, kannst mich auch anrufen, teile dir dann tele. mit. gruß andreas
Hallo Carola,
es kommt darauf an, ob Die Mann irgendwo offiziell im Mietvertrag vorkommt: Als Mitmieter oder Untermieter.
Ich denke, falls er weder Mieter noch Untermieter ist, musst Du ihm nicht kündigen, sondern ihn bitten, auszuziehen. Falls er nicht freiwillig geht, kannst Du massiver gegen wirken: Seine Sachen rausschmeißen, ihm die Schlüssel entziehen, oder die Schlösser austauschen und ihm keine neue Schlüssel geben.
Da Du die Scheidung so oder so beim Anwalt einreichen musst, kannst Du den um Rat bitten. Reichst Du sie nicht ein, läuft die Jahresfrist nicht an.
Beste Grüße, Mariela
Hallo Mariela,
danke für die Antwort. Wie ich ja eingangs schon schrieb, läuft die Wohnung NUR auf meinen Namen. Aber ich habe auf einer Anwaltsseite im Internet gelesen, dass ich meinen Ehepartner grundsätzlich nicht mit „Gewalt“ (Schloss auswechseln usw.) aus der Wohnung werfen darf. Dass er sogar innerhalb der ersten sechs Monate, wenn er schon ausgezogen ist, jederzeit wieder in die „eheliche Wohnung“ zurückkommen darf, und zwar unabhängig davon, auf welchen Namen die Wohnung gemietet ist. Ich füge mal den link ein: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/e…
Die Scheidung einreichen, das geht gar nicht. Denn das Trennungsjahr kann ja erst beginnen, wenn mein Mann die Wohnung verlassen hat. Ich schrieb ja schon, dass wir nur ein gemeinsames Zimmer innerhalb der Wohnung haben, da ist ein Trennungsjahr so gar nicht durchzuführen. Es gibt nur EIN Zimmer und EIN Ehebett. 
Ich nehme an, ich habe nur die Wahl, dass ich erst einmal drei Monate lang hoffe, dass der Mann freiwillig auszieht. Denn wenn ich jetzt gleich eine „Wohnungszuweisung“ beim Gericht beantrage, verärgere ich meinen Mann, so dass ich womöglich erst recht und aus Trotz nicht so schnell auszieht.
Wenn er dann doch nicht geht, muss ich wohl Beratungshilfe beantragen und zu einem Anwalt gehen, der mir sagt, wie ich vorgehen muss.
Gruß, Carola
ich möchte mich von meinem Ehemann trennen.
Liebe Ratsuchende,
einen Mietvertrag kündigen kann man nur, wenn er entweder schriftlich oder mündlich existiert. Im vorliegenden Fall ist das nicht so. Dein Ehemann ist nicht dein Mieter, den man einfach durch Wohnungskündigung loswerden kann. Eheleute bewohnen üblicherweise eine gemeinsame Wohnung, egal in welcher Größe und egal, wem sie gehört bzw. wer der Mieter im Mietvertrag ist. Der Mieter dieser Wohnung bist zwar du als Ehefrau, dein Ehemann ist aber nicht dein kündbarer Untermieter, sondern dein Ehemann, der ein Recht auf eine gemeinsame Wohnung zur Eheausübung mit dir hat.
Da hilft nur eins: Kündige die Wohnung selbst bei deinem Vermieter form -und fristgerecht oder lass dich vom Vermieter kündigen. Beides führt zur Aufgabe der jetzigen Wohnung und dein Mann muss mit ausziehen. Miete dir dann allein entweder eine neue Wohnung (ohne deinen Mann), mit dem alleinigen Einzug hätte das Trennungsjahr dann begonnen oder — theoretisch kann das die gleiche Wohnung wieder sein (dann mit anderem Schloss).
Hier empfehle ich zusätzlich den Rat eines örtlichen Mietervereins einzuholen, der ist i.d.R. für Sozialhilfeempfänger kostenlos.
Vielen Dank an alle Experten, die mir bis jetzt geantwortet haben! Es sind wirklich brauchbare Ratschläge dabei! 