ich hab mal paar Fragen, vielleicht kann mir einer helfen.
Frage: Wenn man in Tunesien (im Standesamt) geheiratet hat und es wurde von der Deutschen Botschaft in Tunis auch anerkannt und beglaubigt, ist es dann auch automatisch in Deutschland gemeldet?
Und die 2. Frage: Wenn man sich dann scheiden lassen möchte. (Der Mann ist in Tunesien und die Frau lebt in Deutschland), was kann man tun.
Hallo KittyKat28,
hier bin ich etwas überfragt. Mein Bauch sagt mir, dass die Scheidung nur in Tunesien stattfinden kann und nach dem dortigen Recht. Genaueres kann vielleicht eine Rechtsberatung bei einem Anwalt bringen, der sich mit Scheidung und Ausland auskennt. So einen Anwalt kann man sicher über die Anwaltskammer herausfinden.
LG
Bambam
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Hallo,
leider kann ich nicht so viel aus meiner Erfahrung dazu sagen. Nach meiner Info ist die Ehe anerkannt wenn Sie in der deutschen Botschaft beglaubigt wurde. Bezüglich der Scheidungskonditionen kann man auch in Abwesenheit sich scheiden lassen aber meiner Meinung nach erst nach 3 Jahren. Aber da sich dass Scheidungsrecht immer ändert würde ich Dir auf jeden Fall raten, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Die Fälle sind auch zu unterschiedlich als das man da eine realistische Aussage treffen kann.
Ob die Ehe eingetragen ist, erfährts Du am standesamt deines Stadtes, Wohnort hast Du ja angegeben. Eine scheidung ist durch Gericht möglich. Frag mal am Standesamt nach, was Du brauchst.