Ehescheidung: Mischt sich die Kirche ein?

Hallo zusammen,

so, direkt meine nächste Frage :smile: Dann ist aber auch gut für heute :wink:

Von der gleichen Dame wie bei meiner vorherigen Frage habe ich erfahren, dass eine Scheidung sehr schwierig ist, wenn man sich kirchlich hat trauen lassen (auf kath. bezogen!!). Die Kirche würde sich hier in jedem Fall einmischen, „Ärger machen“ und man könnte sich nicht so einfach scheiden lassen (rechtlich scheiden, kirchlich geht ja glaub ich eh nicht).

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich hierbei um eine sehr veraltete Vorstellung handelt. Denn bei den vielen Ehescheidungen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Kirche überall einmischen möchte. Ich denke auch, dass es dem Ehepaar ja auch ziemlich egal sein kann, wie die Kirche das sieht, denn nochmal kirchlich heiraten kann man ja eh nicht. Also, meine Vermutung: Das war früher so, ist aber eine veraltete Vorstellung. Liege ich da richtig?

Markus

Liege ich da richtig?

Ich bin katholisch getauft und geschieden, ich habe nie einen Pieps von einer Kirche gehört. Probleme würde es aber sicher geben, wenn ich jetzt auf die lustige Idee käme, kirchlich heiraten zu wollen. Das würde ich aber der Kirche nicht verübeln. :wink:

Grüße Bellawa.

Hallo markus_3122,

wenn die Ehepartner in der röm.-kath. Kirche aktiv sind, kann eine solche Einmischung erfolgen, muss aber nicht. D. h. es ist möglich, dass Mitchristen versuchen, die Beziehung zu retten, das ist aber auch alles und nicht mehr, als wenn gute Freunde das Gleiche versuchen.

Dass man sich deswegen zivilrechtlich nicht scheiden lassen könne, ist daher im Normalfall befremdlich; in fundamentalistischen Kreisen könnte es evtl. zum Konflikt kommen, das sind aber zahlenmässig sehr wenige in der Kirche, die da solche Ehepartner bedrohen könnten. Kirchenrechtlich gibt es keine Scheidung, jedoch kann die Ehe für ungültig erklärt werden, etwa wenn einer der beiden zuviel vom andern nicht wusste, wenn grobe Formmängel beim Eheschluss vorliegen oder wenn die beiden das Ganze nicht richtig gewollt haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass es sich hierbei um eine sehr
veraltete Vorstellung handelt.

Das ist somit richtig.

Gruss
Mike

Hallo,

Dass man sich deswegen zivilrechtlich nicht scheiden lassen
könne, ist daher im Normalfall befremdlich;

das ist nicht nur befremdlich, das ist Kokolores. In Deutschland gibt es die Zivilehe, und zwar spätestens seit 1875. Sowohl was Eheschließung als auch was Scheidung angeht, hat die Kirche - gleich welche - da schlicht und einfach überhaupt nichts zu melden.

Freundliche Grüße,
Ralf

In die Scheidung an sich kann sich die Kirche nicht einmischen, sie (im Sinne von „kath. Kirche“) erkennt sie aber auch nicht an. Damit bleibt man kirchlich verheiratet. Im Falle einer Wiederheirat (auch nichtkatholisch) begeht man folglich Ehebruch mit den entsprechenden Konsequenzen, z.B. Ausschluß von den Sakramenten.

Gruß, Martinus…

Okay, danke für alle Antworten, das hat meine Frage beantwortet.

könne

war faktisch gemeint. Rechtlich ohnehin indiskutabel, somit einverstanden.

In Deutschland gibt es die Zivilehe, und zwar spätestens seit
1875.

Und seit letztem Jahr kann die Ehe (theoretisch) auch nur kirchlich geschlossen werden.

Gruß, Martinus…

schon klar - meine Einlassung war ergänzend gedacht, nicht als Widerspruch.

Gruß,
Ralf

Hallo Martinus,

Und seit letztem Jahr kann die Ehe (theoretisch) auch nur
kirchlich geschlossen werden.

das ist (fast) richtig, 2008 wurde das Verbot religiöser Voraustrauung aufgehoben. Religiöse Voraustrauungen haben allerdings absolut keine zivilrechtlichen Konsequenzen. Nach Personenstandsgesetz gelten die derart Getrauten als unverheiratet, egal ob sie von einem Schamanen, einem Voodoo-Priester oder einem katholischen Erzbischof getraut wurden.

Gruß,
Ralf

das ist (fast) richtig, 2008 wurde das Verbot …

Hoppla, wie die Zeit vergeht…

Religiöse Voraustrauungen
haben allerdings absolut keine zivilrechtlichen Konsequenzen.

Stimmt, das war ja meines Wissens auch der Hintergrund, warum diese erlaubt werden sollten. Da es in der Praxis keine Rolle spielt, weil zumindest die großen Kirchen davon bislang keinen Gebrauch machen, hatte ich das übersehen.

Gruß, Martinus…

Da es in der Praxis keine Rolle
spielt, weil zumindest die großen Kirchen davon bislang keinen
Gebrauch machen,

Hallo,

Martinus!

Seltsam ist es aber schon. Wenn ich recht informiert bin, ist in den 1950er Jahren ein höherer r.-k. Würdenträger (Generalvikar? Passau?) zu einem Vierteljahr Gefängnis verurteilt worden, weil er sich an das Verbot der Voraustrauung nicht gehalten hat. Oder es wurde ihm angedroht und er hat dann nachgegeben.
Hannes

Wenn ich recht informiert bin, ist
in den 1950er Jahren ein höherer r.-k. Würdenträger
(Generalvikar? Passau?) […] verurteilt worden, weil er sich an
das Verbot der Voraustrauung nicht gehalten hat.

Es handelt sich um den „Fall Tann“: Pfarrer Neun in Tann als Ausführender und Generalvikar Riemer als genehmigender Dienstvorgesetzter wurden am 5.1.1956 in Passau zu je 100 DM Geldstrafe verurteilt wegen Missachtung des Verbots der kirchlichen Trauung ohne vorausgehender standesamtlicher Eheschließung.
Näheres z. B.
komxpress-verwaltung.passau.de/stadtarchiv1/...damals.asp
und
regiowiki.pnp/index.php/Der_Fall_Tann

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Dieser Fall steht in keinem direkten Zusammenhang zur heutigen Regelung. Der Hintergrund ist das kath. Selbstverständnis, daß die Ehe auch rein kirchlich geschlossen werden kann - und in anderen Ländern auch wird. Da kann es schon zur Anfechtung werden, daß eine staatliche Stelle die Voraussetzung schaffen muß, die aus kirchlicher Sicht gar nicht nötig sind. Die Protestanten sehen die Ehe grundsätzlich als weltliche Angelegenheit (was die rechtlichen Konsequenzen betrifft) und treten nur da in die Rolle des Standesamtes ein, wo das ortsüblich ist.

Das Problem, daß sich in Deutschland nun ergibt, ist die Frage, wer die Ehefähigkeit (also ob beide ledig, nicht geschieden… sind) klärt. Dafür gibt es momentan noch keine eindeutige Grundlage, da es keine kirchlichen Register gibt, in die z.B. eine standesamtliche Ehe zwangsläufig eingetragen wird. Ohne einen Abgleich mit den Daten der Standesämter kann ein Pfarrer folglich nicht sicherstellen, ob er nicht u.U. jemanden verheiratet, der bereits verehelicht ist. Für den Staat mag das keine Rolle spielen, da die kirchliche Zeremonie keine juristischen Folgen hat, für die Kirchen ist das aber schon von Bedeutung.

Gruß, Martinus…