Hallo zusammen,
habe eine Frage bezüglich einer Ehescheidung.
Fall: Ein Ehepaar ist seit ca. 38 Jahren verheiratet und möchten sich nun scheiden lassen. Während der Ehe hat sich die Ehefrau Immobilien zugelegt, die sie ganz alleine finanziert hat. Nun möchte sie gerne die Immobilien auf ihre 4 Kinder umschreiben, da der Ehemann während der Ehe nichts dazugezahlt hat.
Könnte sie das so machen oder würde hier noch Anspruch des Ehemanns bestehen? Die Häuser laufen ganz auf die Frau. Die Ehe wurde im Türkischen Konsulat vor 38 Jahren geschlossen. In der Zwischenzeit sind beide jedoch Deutsche Staatsbürger. Es besteht weder ein Ehevertrag noch eine Gütertrennung.
Vielen Dank für jedes Feedback.
Carolina79
Hallo, meiner Meinung nach kann in so einem Fall nur der Rechtsbeistand helfen, da sicherlich einige Unwegbarkeitet fachmänisch geklärt werden müssen.
Gruß Otto
Haloo Carolina79,
lebe selber gerade in Scheidung und so wie ich es in einem Beratungsgespräch verstanden habe, wären die Immobilien der Zugewinn in Eurer Ehe und da habe der Mann auch einen Anspruch. Aber 100 pro kann ich dieses nicht aussagen.
Hallo,
ich würde mich in dem Fall direkt von einem Anwalt beraten lassen.
Alles Gute für die Zukunft
MfG
Hallo Carolina79,
mir ging es auch so: Ich hatte Immobilien und wollte mich scheiden lassen, ohne diese mit meinem Mann teilen zu müssen.
Ich habe keine Kinder, daher hatte ich einen Ehevertrag vorgeschlagen, um eine Gütertrennung zu versiegeln. Mein Mann war einverstanden, da er nicht verstand, worum es mir ging, er hatte damals Alkoholprobleme. Eine Gütertrennung durch einen Ehevertrag nach langer Ehe ist allerdings erst 12 Monate nach Unterschrift gültig.
Die Immobilien auf die Kinder umschreiben ist sicher eine Lösung. Diese den Kindern per Testament vermachen, ist falsch, denn der Ehemann kann auf seinen Pflichtanteil pochen. Also, die Lösung, die Immobilien auf die Kinder umschrieben muss die Beste sein.
Wo die Ehe geschlossen wurde, spielt keine Rolle. Unsere wurde gar nicht in Deutschland geschlossen, wurde aber legalisiert und ist einer hier geschlossener Ehe gleich!
Also: Viel Erfolg! Die Kinder überschreiben!
Grüße, M.
m.E. besteht Zugewinngemeinschaft, also gehört dem Mann die Hälfte von allem.
Ist nicht mein Fachgebiet. Kann ich nichts zu sagen.
Gruß Evi Sahra
Zunächst muß geklärt werden, ob deutsches Recht oder türkisches Recht zur Anwendung kommt.
Die Immobilien fallen in den Zugewinn während der Ehe.
Hat denn der Ehemann Ansprüche angemeldet? Gibt es eine Unterhaltsklage von Dir gegen Deinen Mann? Wie alt sind die Kinder?
Welches Einkommen hast Du? Wo sind die Häuser?
Gruß
Matthias
[email protected]
Hallo Carolina,
da die Ehe -egal ob jetzt Deutsche Staatsbürger- vor dem türk. Konsulat geschlossen wurde, gilt türkisches Recht.
In diesem kenne ich mich nicht aus.
Hier sollte man einen FAchmann fragen, der sich im Türk. Recht (türk. Rechtsanwalt) auskennt.
Viele Grüße
Hallo,
ist das Problem bereits erledigt ?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bergner