Hallo,
ich habe eine ganz abstrakte Frage: Gab es jemals Überlegungen, den Unterhalt nach einer Ehescheidung ähnlich wie die Verteilung der Besitztümer nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft zu regeln?
Also in etwa: A hatte vor der Ehe 20 000 Euro Jahreseinkommen, B 60 000. Nach der Ehe hat A gar kein Einkommen mehr, B inzwischen 100 000 Euro. Der Zugewinn des Paares beträgt somit 20000 Euro, A hat nach der Ehe Anspruch auf die 20000, die er schon vorher hatte plus die Hälfte des Zugewinns?
Ich weiss, dass es dieses Prinzip nicht gibt. Ist es aber jemals diskutiert worden? Die praktischen Probleme, den realen Wert von Ausbildungen, Karrieren und Berufschancen einzuschätzen, sind mir natürlich auch klar. Aber eine wirklich befriedigende Lösung, die beide Seiten als gerecht empfinden, gibt es bekanntlich auch nicht.
Viele Gruesse, Walkuerax
Hallo
Hallo,
ich habe eine ganz abstrakte Frage: Gab es jemals
Überlegungen, den Unterhalt nach einer Ehescheidung ähnlich
wie die Verteilung der Besitztümer nach dem Prinzip der
Zugewinngemeinschaft zu regeln?
Also in etwa: A hatte vor der Ehe 20 000 Euro Jahreseinkommen,
B 60 000. Nach der Ehe hat A gar kein Einkommen mehr, B
inzwischen 100 000 Euro. Der Zugewinn des Paares beträgt somit
20000 Euro, A hat nach der Ehe Anspruch auf die 20000, die er
schon vorher hatte plus die Hälfte des Zugewinns?
Ich weiss, dass es dieses Prinzip nicht gibt. Ist es aber
jemals diskutiert worden?
Du beantwortest doch deine Frage doch schon schon selber. Was bringt es jetzt dadrüber zu zu philosophieren ob das schon mal diskutiert worden ist. Wenn es denn mal so gewesen ein sollte, ist es nicht in die Praxis umgesetzt worden, Punkt aus Ende. Darum erübrigt sich wohl jegliche Diskussion, ob das mal zur Debatte stand
Viele Gruesse, Walkuerax
LG
Mikesch
20000 Euro, A hat nach der Ehe Anspruch auf die 20000, die er
schon vorher hatte plus die Hälfte des Zugewinns?
Du wirfst hier einiges Durcheinander. Was hat das Einkommen vor der Ehe mit dem Zugewinn zu tun ?
wirklich befriedigende Lösung, die beide Seiten als gerecht
empfinden, gibt es bekanntlich auch nicht.
Die Lösung gibt es und heißt Ehevertrag. Wenn man eine Ehe eingeht kann man eine ganze Menge verabreden und vertraglich regeln. Das Problem ist nur, das fällt den meisten Leuten erst ein, wenn die Ehe gescheitert ist.
Deine Frage lässt sich schwer beantworten.
Einerseits:
Sollte jemand einmal solche Überlegungen angestellt haben, war er wohl vom Mars. Zumindest hat er weder den Sinn des Zugewinnausgleichs verstanden noch den Sinn von Unterhaltsregelungen.
Andererseits:
Es gibt wohl nichts, über das sich nicht schon mal jemand Gedanken gemacht und dass nicht schon mal jemand gefordert hätte.
Levay