angenommen X ist mit Y verheiratet und sie haben 2 gemeinsame Kinder.
Nun will X die Scheidung.
X hat gelesen, dass dies nur mit Anwalt möglich ist; X ist aber Studentin und kann sich keinen Anwalt leisten und nun?
Wie hoch sind die Kosten ungefähr?
Was muss X nun als erstes tun?
Bitte helft X weiter, dass muss schnellstmöglich über die Bühne gehen!!
X sollte einen Familienrechtler /auf Scheidung spezialisierten Anwalt aufsuchen. Dieser hat im Normalfall Formulare parat, mit denen man Beratungshilfe- bzw Prozesskostenbeihilfe beantragen kann.
Die Antwort auf die Frage:„Ehescheidung-wie geht man vor?“
Ist doch zuerst versuche mal die Scheidungsgründe zu relativieren, besonders wenn zwei mj. Kinder betroffen sind.
Also sollte Mr. XYZ wohl zuerst einen Therapeuten aufsuchen, das hat er noch nicht gemacht, ansonsten hätte man Ihn bereits an einen Fachanwalt für Familienrecht weiterverwiesen, das machen die nämlich, wenn Sie der Meinung sind da is nix zu retten.
Punkt 2 sollte Mr. XYZ dazu anregen die Scheidungsproblematik mit kompetenter Hilfe zu überdenken und andere Wege in Betracht zu ziehen,denn da jeder Depp weiß das man zum Scheidungsanwalt dackelt wenn man sich scheiden lassen will habe ich praejudiziert das der Fragestellende durch diese simple Frage eher einen persönlichen Rat erhalten möchte.
Ist doch zuerst versuche mal die Scheidungsgründe zu
relativieren, besonders wenn zwei mj. Kinder betroffen sind.
Da kann aber auch eine Scheidung günstiger sein als Dauerkrach zuhause (ich spreche aus eigener Erfahrung aus Sicht des Kindes).
Also sollte Mr. XYZ wohl zuerst einen Therapeuten aufsuchen,
das hat er noch nicht gemacht, ansonsten hätte man Ihn bereits
an einen Fachanwalt für Familienrecht weiterverwiesen, das
machen die nämlich, wenn Sie der Meinung sind da is nix zu
retten.
Und dann sollte ein genaues Lesen des UP zutage fördern, dass eine Studentin eher eine Ms. XYZ sein dürfte.
Potentiell hätte ich sonst Mr. / Mrs. XYZ geschrieben wenn Sie/Er sich scheiden lassen will sollte Er/Sie (fiktiv) doch besser vorher verheiratet gewesen sein. ).