frohes neues jahr.
nehmen wir mal an mister x und frau z haben beschlossen zu heiraten. mister x bekommt bafög und studiert, frau z ist arbeitnehmerin und hat ca. 1.600,- € brutto im monat.
aus steuerlichen gründen wird überlegt die heirat nicht erst 2010, sondern bereits 2009 durchzuführen.
wie wirkt sich das steuerlich aus?
kann in steuerklasse III und V gewechselt werden, obwohl mister x bafög bezieht und sonst kein einkommen hat?
welche freibeträge werden bei einer eheschließung nicht verdoppelt?
können die heiratskosten steuerlich geltend gemacht werden, immerhin muss einer der beiden ja eine menge dokumente ändern lassen (bank-karte, versicherungskarte, personalausweis, reisepass, führerschein, versicherungspolicen, uvm. …)
grüße alex
moin
wie wirkt sich das steuerlich aus?
=> man kann nun wählen zwischen getrennter veranlagung und zusammenveranlagung.
kann in steuerklasse III und V gewechselt werden, obwohl
mister x bafög bezieht und sonst kein einkommen hat?
=> klar, denn dem steuerrecht ist es völlig egal ob man student ist oder rentner oder oder oder. es gibt nur steuerpflichtige.
welche freibeträge werden bei einer eheschließung nicht
verdoppelt?
=> welche genau werden denn gesucht?
können die heiratskosten steuerlich geltend gemacht werden,
=> nö, denn durch die heirat kommt man ja dann schließlich in genuss steuerlicher vorteile (splittingtarif, verdoppelte pauschbeträge…)
viele grüße
e
kann in steuerklasse III und V gewechselt werden, obwohl
mister x bafög bezieht und sonst kein einkommen hat?
=> klar, denn dem steuerrecht ist es völlig egal ob man
student ist oder rentner oder oder oder. es gibt nur
steuerpflichtige.
steuerpflichtig wäre mister x doch eigentlich nur, wenn über die lohnsteuerkarte von mister x gearbeitet wird, oder nicht? in diesem fall liegt die lohnsteuerkarte von mister x über das ganze jahr im schrank und es finden keine einträge statt.
welche freibeträge werden bei einer eheschließung nicht
verdoppelt?
=> welche genau werden denn gesucht?
naja die freibeträge die es halt gibt, wie z.B. sparerfreibetrag, werbungskostenpauschale, usw…
grüße alex
Lang lebe die Lohnsteuerkarte…
steuerpflichtig wäre mister x doch eigentlich nur, wenn über
die lohnsteuerkarte von mister x gearbeitet wird, oder nicht?
=> es gibt ja auch noch 6 weitere einkunftsarten, die der einkommensteuer unterliegen und nicht nur die einkünfte aus nichtselbständiger arbeit, die auf der lohnsteuerkarte vermerkt werden… die lohnsteuerkarte kann ruhig im schrank verstauben… die LOHNsteuer ist lediglich die vorausgezahlte EINKOMMENsteuer auf die einkünfte aus nichtselbständiger arbeit.
am ende des jahres interessiert unseren herrn steinbrück nur eins: die EINKOMMENSTEUER. Dann wird alles in einen topf geschmissen, einmal kräftig umgerührt und fertig ist die einkommensteuer. davon wird die gezahlte lohnsteuer abgezogen. entweder man bekommt dann was zurück oder man muss nachzahlen.
der sonderausgabenpauschbetrag wird verdoppelt, der sparerfreibetrag, der werbungskostenpauschbetrag bei einkünften aus kapitalvermögen. das war’s.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
danke ersteinmal, jedoch hat in diesem fallbeispiel mister x gar keine einkünfte die einkommenssteuerpflichtig sind. mister x bezieht nur bafög und kindergeld
???
letztendlich ging es doch nur um die ursprungsfrage, ob die lohnsteuerklassenkombi 3 und 5 geht, oder? und die wurde mit ja beantwortet.
und es ist weiterhin absolut und völlig egal, ob mister x student ist oder lebenskünstler oder oder oder. denn weiterhin gilt: im steuerrecht gibt es nur steuerpflichtige. und wenn die keine steuerbaren und steuerpflichtigen einkünfte haben, dann ist es doch wunderbar!
allerdings sollte man mal nachhaken, inwieweit sich das ganze auf’s bafög auswirkt und auch auf das kindergeld.