Eheschließung verweigern?

Hallo zusammen,

kann das Standesamt die Eheschließung verweigern, wenn jemand aus „niederen Beweggründen“ diese Ehe eingeht?

Hintergrund: Patchworkfamilie, beide mit Kindern werden nicht mehr als Alleinerziehende, aber auch nicht wirklich als Familie anerkannt und nun auch noch wie Singles besteuert…

Zur Zeit würden über 200 Euro monatlich rausspringen, die die Familie bei zwei kleinen Kindern gut brauchen könnte.

Die Frage ist, wenn man beim Standesamt angibt, dass nur geheiratet wird, weil man sich vom Staat aufgrund der diskriminierenden Regelungen gezwungen fühlt und um möglichst wenig Zeremonie bittet - werden die dann zickig, oder ist denen das egal?

Gruß annabell

Hallo Annabell,

kann das Standesamt die Eheschließung verweigern, wenn jemand
aus „niederen Beweggründen“ diese Ehe eingeht?

m.W. ja

Die Frage ist, wenn man beim Standesamt angibt, dass nur
geheiratet wird, weil man sich vom Staat aufgrund der
diskriminierenden Regelungen gezwungen fühlt

ist man/frau dumm

und um möglichst wenig Zeremonie bittet -

dies ist heutzutage nicht so ausegewöhnlich als dass es einer ausführlichen Begründung bedürfte. Notfalls einfach angeben zur Basicherung der Kinder im Unfall-/Todesfall

-werden die dann zickig, oder ist denen das egal?

kommt auf die Beamtin drauf an

Tschuess MArco.

Hi annabell,

Zur Zeit würden über 200 Euro monatlich rausspringen, die die
Familie bei zwei kleinen Kindern gut brauchen könnte.

Ich würde mal überlegen, was eine Scheidung kostet, vielleicht relativiert sich dann der vordergründige Gewinn…

Die Frage ist, wenn man beim Standesamt angibt, dass nur
geheiratet wird, weil man sich vom Staat aufgrund der
diskriminierenden Regelungen gezwungen fühlt und um möglichst
wenig Zeremonie bittet - werden die dann zickig,

Sorry, aber Deine Argumentation ist doch eher zickig, oder habe ich was falsch verstanden?

oder ist denen das egal?

Ohne juristischen Hintergrund: für mich ist das Nötigung und Betrug.
Nix für Ungut,
Gruß,
Anja

Hallo Anja,

erst einmal Dank für Deine Antwort! Deine Reaktion ist äußerst interessant und ich hoffe, es kommen noch mehr. Das Thema interessiert mich nämlich wirklich!

Ich bin nicht zickig, ich habe lediglich eine Anfrage gestellt, zu einer Tatsache, die ich ziemlich erschütternd finde.

Zwei Menschen, die zwei Kinder erziehen bekommen im Jahr über 3000 Euro weniger als Verheiratete (von kinderlosen Paaren will ich jetzt gar nicht sprechen, finde auch die Diskussion über eine finanzielle „Bestrafung“ ziemlich daneben).

Mit den 3000 Euro dürfte im ersten Jahr im besagten Fall die Scheidung schon fast bezahlt sein, da kein Vermögen etc. vorhanden ist. Und wie in so vielen Familien können diese auch bei über 200 Euro nicht so ohne weitere die Augen schließen, da es an allen Ecken und Enden fehlt - Familie zu haben ist leider zum Armutsrisiko geworden.

Nötigung sehe ich hier nicht, denn es wird ja niemand zu etwas gezwungen und Betrug? Vielleicht, aber wo steht, dass der Grund zum Heiraten Liebe sein muss? Die meisten Paare brauchen doch letztlich die Ehe nicht für ihre Liebe, sondern zur Absicherung der Beziehung bzw. Familie. Die Beiden von mir beschriebenen lieben sich wohl auch, nur das der Heiratsgrund eben nicht die Liebe bzw. die Beziehung ist, sondern die finanzielle Absicherung der Familie - hängt ja nicht nur die Lohnsteuer dran, sondern auch erbliche und familienrechtliche Dinge.

Wie viele Ehen letztlich aus finanziellen Gründen geschlossen werden, weiss niemand und niemand würde wohl negativ von einem Paar reden oder gar von Betrug, die „des Kindes wegen“ heiraten, dabei geht es doch auch hier um finanzielle Absicherung.

Letztlich wird Paaren in nichtehelichen Lebensgemeinschafte, die sich über steuerliche und rechtliche Ungleichbehandlung beschweren gesagt, sie können ja auch heiraten - aber wenn sie es dann tun ist es Betrug?

Wenn es aber legitim ist, aus Gründen der Familienfinanzierung und Absicherung zu heiraten, wieso darf man das dann nicht offen sagen und darum bitten, die offizielle Zeremonie aud das Notwendige zu beschränken?

Wo stehen denn die entsprechenden Vorschriften fürs Heiraten?

Gruß anna

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Hallo Marco,

auf welcher Grundlage, kann das Standesamt die Eheschließung verweigern? (s. mein Beitrag zu Anja)

Gruß anna

hallo annabell,

ihr müsst weder den vollzug der ehe unter beweis stellen, noch das gegenteil. also: entweder ihr heiratet oder ihr laßt es! punkt.
und nervt nicht außenstehende mit merkwürdigen erklärungen eurer beweggründe.

übrigens: liebe ist ein flüchtiges gefühl und als fundament für eine - idealerweise - lebenslange partnerschaft denkbar ungeeignet. daher sind die ehen, die aus wirtschaftlichen erwägungen geschlossen werden, oft nicht die schlechtesten.

gruß
ann

Hi,

Die Frage ist, wenn man beim Standesamt angibt, dass nur
geheiratet wird, weil man sich vom Staat aufgrund der
diskriminierenden Regelungen gezwungen fühlt und um möglichst
wenig Zeremonie bittet - werden die dann zickig, oder ist
denen das egal?

Warum willst Du das angeben? Das interessiert doch keine Sau. Sag einfach, Du willst eher kurz und schmerzlos und fertig.

Gruß,

Malte.

Was wollt ihr eigentlich?
Hallo Anna,

wollt ihr jetzt heiraten, damit unterm Strich mehr Kohle in die Kasse kommt (finde ich o.k) oder
sucht ihr Argumente um mit den Standesbeamten eine Diskussion über die eurer Meinung nach diskriminierenden Steuergesetze u.ä. anzufangen. Das finde ich wiederum nicht o.K., denn die haben darauf keinen Einfluß und machen nur ihren Job. Die haben ihre Vorschriften und müssen ggf. entsprechend auf eure Begründung reagieren, Das macht nur unnötig Ärger und kostet alle Beteiligten sinnlos Energie.

Bittet doch einfach und ohne jegliche Begründung (wir möchten das so und damit Schluß) um eine möglichst einfache Zeremonie. Diskutieren und euch aufregen könnt ihr dann am Stammtisch in der Kneipe oder hier oder in einer Selbsthilfegruppe oder mit eurem Abgeordneten oder sonstwo.
Damit ist allen geholfen.

Grüße
J. Doe

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wissen…
Hallo,

ich habe die Diskussion in meinem Bekanntenkreis mitbekommen und wollte mal wissen, wie es rein rechtlich aussieht.

Gruß anna

Hallo Annabell, Also im Allgemeinen interessiert sich der Standesbeamte nicht sonderlich um das Warum.
Ihr geht hin, sagt dass ihr einen Termin haben wollt, das ihr nur das kleine Zimmer benötigt oder wenig Gestuhl oder was auch immer, dass ihr eine kurze Zeremonie ohne Schnickschnac haben wollt (von mir aus auch dass ihr es für die Kinder tun wollt)und das wars.
Freunde von mir haben im kleinsten kreis geheiratet, nachdem ein Junior da war, und zwar in etwa so überraschend, dass sie morgens die Schwiegereltern abgeholt haben mit den Worten macht euch schick, wir haben eine Überraschung, und das wars. Keine megaparty, kein Poalterabend, kein Stripper/in auf der Junggesellen/innen-PArty oder was sonst. Kein Brautkleid, nur Büro-Kostüm, und auch kein schicker Schlitten vor der Tür.
Wie Man das (nicht)ausgestaltet ist denen im Standesamt echt egal, solange man sich an die Vorschriften bezüglich Reisstreuen etc. hält.
Schöne Grüße Susanne

hallo,
natürlich kann der Standesbeamte eine Eheschliessung verweigern,
wenn der Eindruck entsteht es könnte sich um eine „Scheinehe“ handeln.

Dies ist aber naturell nur der Fall, wenn z.B. binationale heiraten wollen und

  • keine gemeinsame Sprache möglich ist
  • die künftigen Ehepartner sich vor Eheschliessung niemals gesehen
    haben, etc.
    Es soll verhindert werden, dass eine Heirat nur vorgenommen wird, um dem ausländischen Ehepartner eine Aufenthaltsgenehmigung zu erschleichen (siehe Ausländergesetz und entsprechende Ausführungen dazu). Bevor ihr mich schlagt, dies trifft natürlich NICHT auf alle binationalen Ehen zu.

Ich nehm jetzt einfach mal an es handelt sich um 2 Deutsche oder um Ausländer mit gesichertem langjährigen Aufenthalt in Deutschland.
Dann interessiert das Standesamt sich nicht, warum und wieso diese heiraten wollen.

Ich hoff ich hab ein bisschen helfen können :smile:

Gruß
Petra

Liebe Anna,
ich bin durchaus Deiner Ansicht, dass es bei allem noch möglichem Wohlwollen diesem sog. „Sozialstaat“ gegenüber ein Maß an „Ungleichgewicht“ (das Wort Gerechtigkeit ist zu strapaziert, als dass ich es verwenden möchte) gibt. Ich rede da durchaus aus der Erfahrung aus meiner Zeit als alleinerziehende Mutter…
Dennoch: Dem Staat ein „Schnippchen“ schlagen zu wollen, indem man Nischen entgegen eigener Überzeugung ausnutzt, betrachte ich durchaus als so etwas wie „Betrug“, zumal es letztlich Betrug an der eigenen Überzeugung ist. Die „Nötigung“ beziehe ich nur auf die von Dir genannte Aussage gegenüber dem Standesbeamten, der ja nun wirklich nichts für steuerliche Regelungen kann nach dem Motto: Siehste, das haste jetzt davon, jetzt vermähle uns mal und gleiche damit staatliche Defizite aus.
Gruß,
Anja

Hallo Annabell,

wenn nach der Eheschließung keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht handelt es sich um eine Scheinehe, und die ist vom Standesbeamten auch ablehnbar, deshalb sollte eine Diskussion darüber vielleicht nicht mit ebendiesen geführt werden. Haben die beiden Alleinerziehenden vor nach der Eheschließung eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen ist alles legitim. Ich schätze mal eheliche Pflichten sind jedem selbst überlassen, allerdings sollte es wohl eine gemeinsame Hauptwohnung geben, in denen alle zusammen leben.
Genaue Definition von eheliche Lebensgemeinschaft konnte ich allerdings nicht finden.
Gruß
Iris

es ging doch um eine Patchworkfamilie…
…die demnach eh schon zusammen wohnen und sich offenbar auch als eine Familie sehen, ob nun die Eltern zusammen ins Bett steigen ist noch eine andere sache (konnte ich mir bei meinen auch nie vorstellen, dass die sowas mal gemacht haben).
Und daran dass eine Familie auch eine FAmilie wird ist doch nichts auszusetzen.
Statt dem Standesbeamten hätten höchstens noch die anderen Elternteile etwas zusagen, wenn es um die gegenseitige Anerkennung /Adoption der jeweils anderen Kinder geht.

Hallo,

kann das Standesamt die Eheschließung verweigern, wenn jemand
aus „niederen Beweggründen“ diese Ehe eingeht?

Natürlich - wobei die Definition von „nieder“ wohl eher das Problem ist.

Hintergrund: Patchworkfamilie, beide mit Kindern werden nicht
mehr als Alleinerziehende, aber auch nicht wirklich als
Familie anerkannt und nun auch noch wie Singles besteuert…
Zur Zeit würden über 200 Euro monatlich rausspringen, die die
Familie bei zwei kleinen Kindern gut brauchen könnte.

Das ist nicht „nieder“, sondern der klassische Fall von „aus steuerlichen Gründen (u.ä.) heiraten“.

Die Frage ist, wenn man beim Standesamt angibt, dass nur
geheiratet wird, weil man sich vom Staat aufgrund der
diskriminierenden Regelungen gezwungen fühlt und um möglichst
wenig Zeremonie bittet - werden die dann zickig, oder ist
denen das egal?

Du wirst eigentlich nicht gefragt, warum Du heiraten willst, außer Du möchtest einem Standesbeamt ne politische Diskussion über Sinn und Unsinn der Ehe abtrotzen. Solche niederen beweggründe interessieren auf dem Standesamt wahrlich nicht.

Die beiden sind doch eine „Familie“ und es ist legitim, wenn es für sie finanziell vorteilhafter ist, zu heiraten. Genau das will der Staat doch mit der Besserstellung von Familien bewirken. Anreize für die Ehe schaffen.

Sinn und Unsinn dieser Maßnahme kann man diskutieren - ob das Standesamt der Ort dafür ist - ich bezweifle es.

Die Eheschließung ist ein Verwaltungsakt - und wenn man nicht die feierliche Variante wählt, ist das eh in Minuten vorbei. Da gibt es einfach ein paar Formeln, die ausgesprochen werden müssen und gut.

Grüße

Wendy

„:…die demnach eh schon zusammen wohnen und sich offenbar auch
als eine Familie sehen, ob nun die Eltern zusammen ins Bett
steigen ist noch eine andere sache (konnte ich mir bei meinen
auch nie vorstellen, dass die sowas mal gemacht haben).
Und daran dass eine Familie auch eine FAmilie wird ist doch
nichts auszusetzen.“
Statt dem Standesbeamten hätten höchstens noch die anderen
Elternteile etwas zusagen, wenn es um die gegenseitige
Anerkennung /Adoption der jeweils anderen Kinder geht."

also keine Scheinehe, da eheliche Lebensgemeinschaft! Ich habe auch nichts daran auszusetzen, habe lediglich geschrieben wie das Gesetz das handhabt!

O.T. Was unterscheidet unehelich von ehelich
Hallo Annabell,

was unterscheidet eigentlich eine uneheliche von einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Rechtsstatus.

Der Staat möchte (theoretisch) Familien fördern und sieht darin die Ehe als Grundlage. Mit der Ehe sind auch solche Dinge wir Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerecht, Erben, Eigentumsrecht, überhaupt eine Menge von gesetzlichen Regelungen verbunden.
Genau deswegen wünschen sich homosexuelle Paare eine gesetzliche Eingetragung ihrer Lebensgemeinschaft.

Wenn ein Paar nicht heiratet, wollen sie diesen Verpflichtungen entgehen, z.B. sich trennen können ohne Unterhaltsverpflichtungen oder einem komplizierten und teuren Scheidungsverfahren.

OK. Dieses Paar ist also nicht Mann und Frau (und Kinder), sondern nur gute Freunde die in einer WG zusammenleben und aus Kostengründen sogar das Bett teilt. Aber warum sollen zwei gute Freunde eine andere Steuerklasse erhalten, als wenn sie allein leben?

Anders ausgedrückt, Rechte sind häufig auch mit Pflichten verbunden.

Stell dir folgendes vor. Mann und Frau lernen sich kennen, verlieben sich und ziehen zusammen. Nach drei Monaten trennen sie sich wieder. Sie geht arbeiten, er nicht. Er verlangt Unterhalt von ihr.
Und nun würde der Staat ihm recht geben.
Absurd! Nicht?

Also keine Diskriminierung, entweder ihr heiratet und zeigt somit an, dass ihr als Familie leben wollt, oder ihr seid eben nur eine WG.

Gruß
Carlos

stimmt so nicht ganz
Hallo Carlos,

deine Annahme, unverheiratete Partner hätten keine Pflichten bzw. Nachteile, die sich aus ihrer Partnerschaft ergeben, stimmt so nicht.
Das Einkommen des Partners wird überall mit angerechnet, selbst beim klitzekleinsten Antrag. Im Gegenzug ist aber eine gemeinsame Steuererklärung nicht drin, ebenso wie die Möglichkeit der Familienversicherung in der GKV nicht existiert.
Einander versorgen soll/muss man also schon, zumindest während der Beziehung (und bei Kindern auch darüber hinaus - Unterhalt auch für die Mutter bis das Kind 3 ist, wenn die Frau wegen des Kindes nicht arbeiten gehen kann).

Gruß - Heike