Eheschließung während des Trennungsjahres?

Guten Tag,angenommen, jemand ist marokkanischer Staatsbürger, geht nach Italien, heiratet eine Italienerin, nimmt die italienische Staatsbürgerschaft an und trennt sich dann von der Italienerin. Noch während der Trennungsjahre (in Italien sind es drei)geht er in sein Heimatland und heiratet eine Marokkanerin. Er zieht nach Deutschland und holt seine marokkaniche Frau zu sich, während in Italien noch zwei Jahre lang die Scheidung läuft. Wie ist das rechtlich? Ist die zweite Ehe gültig? Ist so etwas strafbar? Bitte um Hilfe…Danke!

Hallo,

der Italienerin. Noch während der Trennungsjahre (in Italien
sind es drei)geht er in sein Heimatland und heiratet eine
Marokkanerin. Er zieht nach Deutschland und holt seine
marokkaniche Frau zu sich, während in Italien noch zwei Jahre
lang die Scheidung läuft. Wie ist das rechtlich? Ist die
zweite Ehe gültig? Ist so etwas strafbar? Bitte um
Hilfe…Danke!

nennt sich Bigamie. Ist zwar sehr aus der Mode gekommen, aber trotzdem strafbar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bigamie

Gruß

S.J.

Hallo Steve,

ich bin mir nicht sicher ob das auch in Deutschland zu ahnden wäre. In Deutschland werden auch 2 Ehefrauen akzeptiert (soweit die Ehen im Herkunftsland üblich sind und dort geschlossen wurden). Ich vermute mal, dass sich die betreffende Person in Italien, aber nicht in Deutschland strafbar gemacht hat und die zweite Ehe sogar in Deutschland rechmäßig wäre.
Aber, wie ich oben schon angeführt habe, sicher bin ich mir nicht.

Gruss

Iru

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob das auch in Deutschland zu ahnden
wäre. In Deutschland werden auch 2 Ehefrauen akzeptiert
(soweit die Ehen im Herkunftsland üblich sind und dort
geschlossen wurden). Ich vermute mal, dass sich die
betreffende Person in Italien, aber nicht in Deutschland
strafbar gemacht hat und die zweite Ehe sogar in Deutschland
rechmäßig wäre.
Aber, wie ich oben schon angeführt habe, sicher bin ich mir
nicht.

Da die beiden Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen worden sind, kann man sich ja die eigene Argumentation noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
Daneben stellt sich die Frage, ob die zweite Ehe auch in Marokko tatsächlich zulässig war. Denn völlig ohne Voraussetzungen sind mehrere Ehefrauen auch im Islam nicht möglich.

Grüße

Hallo,

strafrechtlich wird sich hier in Deutschland wegen dieser Zweitehe nichts tun, der Tatbestand des § 172 ist nicht erfüllt (da dieser auf das Abschließen und nicht auf das Fortführen einer zweiten Ehe abstellt) und - sollte der § 172 trotzdem zutreffen - das deutsche Strafrecht für diese spezielle Tat keine Geltung hätte.

Da die beiden Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen worden sind, kann man sich ja die eigene Argumentation noch einmal durch den Kopf gehen lassen
Daneben stellt sich die Frage, ob die zweite Ehe auch in Marokko tatsächlich zulässig war. Denn völlig ohne Voraussetzungen sind mehrere Ehefrauen auch im Islam nicht möglich.

Ich denke, die italienische Ehe stellt in Marrokko (so dort die „Vielweiberei“ erlaubt wäre) kein Hindernis für eine zweite Ehe dar.
Hier ein Link zu dem Thema:
http://www.123recht.net/article.asp?a=37897&ccheck=1

Gruss

Iru

Hallo Steve,

ich bin mir nicht sicher ob das auch in Deutschland zu ahnden
wäre. In Deutschland werden auch 2 Ehefrauen akzeptiert
(soweit die Ehen im Herkunftsland üblich sind und dort
geschlossen wurden).

Frage ist,. ob die ZWEITE Ehefrau über ihren Ehemann eine Aufenthaltgenehmigung in Deutschland erhält…

LG Jasmin

Frage ist,. ob die ZWEITE Ehefrau über ihren Ehemann eine Aufenthaltgenehmigung in Deutschland erhält

Wenn die Ehe vor deutschem Recht Gültigkeit hat, dann hat sie ein Anrecht auf eine AE.
Bitte mich aber nicht missverstehen, ich sehe lediglich die rechtliche, aber nicht die moralische Seite. Denn dann würde ich schreiben, dass ich das Verhalten des Ital-Marrokkaner einfach Sch… finde. Wenn er sich in dem europäischen Kulturkreis niederlässt, sogar die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erhält, hat er sich auch gefälligst an die hiesigen Gepflogenheiten zu halten. Von daher hoffe ich, dass in diesem fiktiven Fall irgendeine fiktive Behörde doch noch ein Haar in der Multikultisuppe finden (und auch die Rechte der verlassenen Ehefrau stärken)wird.

Gruss

Iru

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Da die beiden Ehen nicht im Herkunftsland geschlossen worden sind, kann man sich ja die eigene Argumentation noch einmal durch den Kopf gehen lassen
Daneben stellt sich die Frage, ob die zweite Ehe auch in Marokko tatsächlich zulässig war. Denn völlig ohne Voraussetzungen sind mehrere Ehefrauen auch im Islam nicht möglich.

So ist wohl in Marokko seit einigen Jahren die Zustimmung der Erstfrau notwendig. Ob allerdings die Ehe aus Italien in Marokko überhaupt Gültigkeit hatte? Fragen über Fragen. Aber eindeutig ein Argument dafür sich zu überlegen, ob man jedem eine weitere Staatsangehörigkeit hinterherwerfen muss.

Ich denke, die italienische Ehe stellt in Marrokko (so dort
die „Vielweiberei“ erlaubt wäre) kein Hindernis für eine
zweite Ehe dar.

Genau das ist der Knackpunkt. Leider fehlt es mir an diesbezüglichen Rechtskenntnissen im marokkanischen Familienrechts (dazu kommt sicherlich auch noch internationales und deutsches Recht). Ich gehe aber davon aus, dass die dort grundsätzlich mögliche Vielweiberei irgendwie auf dem Koran beruht. Daher gehe ich davon aus, dass ein Italiener / Marokkaner / Italo-Marokkaner nicht einfach so in Marokko mehrfach heiraten kann, sondern sich an die entsprechenden Regeln halten muss.
http://terra-x.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7588997,…
http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B8…

Grüße

Hallo,

Von daher hoffe ich, dass in diesem
fiktiven Fall irgendeine fiktive Behörde doch noch ein Haar in
der Multikultisuppe finden (und auch die Rechte der
verlassenen Ehefrau stärken)wird.

Findest du nicht, dass jemand, der sich freiwillig 2 Frauen und 2 Schwiegermütter auftut, schon genug bestraft ist ?

Gruss
Markus