angenommen ein Paar möchte heiraten.
A besitzt ein Haus, welches noch nicht abbezahlt ist. A arbeitet als Angestellter und ist zudem selbstständig. Partner B ist derzeit nicht berufstätig.
Nun zahlt A im Laufe der Ehe den Kredit ab und investiert zusätzlich ins Haus (Heizung, Fenster, Kamin, Dach…). B macht sich selbstständig.
Im Falle einer Scheidung (Zugewinngemeinschaft) wird der Zugewinn von A und B berechnet. Angenommen A hat die Schulden abbezahlt und stets ins Haus investiert. Barvermögen ist kaum vorhanden.
Wie berechnet sich der Zugewinn? 100.000 Euro Schulden wurden abbezahlt --> Zugewinn = 100.000 Euro + Barvermögen?
Wie werden die Investitionen angerechnet? B hat kein Zugewinn.
Das bedeutet, B bekäme bei der Scheidung mind. 50.000 Euro?
Bekommt B – sofern die Selbstständigkeit kaum Einnahmen erzielt - sein Leben lang Unterhalt, wenn die Arbeitsmarktlage schlecht ist und B aufgrund fehlender Berufserfahrung im gelernten Beruf keinen Job findet?
Wäre Gütertrennung oder ein Ehevertrag der bessere Weg, wenn A kein finanzielles Risiko eingehen will?
angenommen ein Paar möchte heiraten.
A besitzt ein Haus, welches noch nicht abbezahlt ist. A
arbeitet als Angestellter und ist zudem selbstständig. Partner
B ist derzeit nicht berufstätig.
Das wäre dann der Staus Quo.
Sollte die Ehe in die Brüche gehen, so wird geschaut, welchen Besitz die Partner in die Ehe eingebracht haben.
Da wäre dann A mit dem Haus, B mit nichts.
Die Frage, die sich dir wohl stellt:
Wird das Haus als Anfangsvermögen angesehen oder sind die Schulden zu berücksichtigen.
Die Antwort gibt dir der §1374 des BGB:
" Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört."
Bei 220.000€ Haus und 100.000€ Schulden also 120.000€.
Am Ende der Ehe wird nun geschaut, um welchen Betrag das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.
Das Endvermögen ist definiert als „das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.“ (§1375 BGB)
Wäre Gütertrennung oder ein Ehevertrag der bessere Weg, wenn
A kein finanzielles Risiko eingehen will?
Ein Ehevertrag gilt als uncool, sollte aber alleine schon wegen der risikobehafteten Selbstständigkeit des B gemacht werden.
Besäße A das Haus bereits vor der Eheschließung, fiele es in sein Anfangsvermögen. Trüge er die Hypothekenlast weiterhin allein, blieb es bei einer Scheidung für die Zugewinnberechnung vollständig unberücksichtigt.
Insofern wäre ein Güterstand der Zugewinngemeinschaft unschädlich.
B könnte sogar an den Betriebskosten (Steuer, kommun. Abgaben, Energie) anteilig beteiligt werden; dieser Nutzungswert wäre nicht ausgleichspflichtig.
B hätte Anspruch auf Trennungsunterhalt; nachehelicher Unterhalt käme wg. der Verpflichtung, für den eigenen Lebensunterhalt selbst sorgen zu müssen eher nicht in Betracht und wäre selbst dann nur zu gewähren, wenn A leistungsfähig wäre.
Irgendwie habe ich als Laie das Gefühl, dass ihr unterschiedlicher Meinung seid. Vielleicht hab ich auch nur etwas falsch verstanden.
Das Haus von A wurde vor der Ehe erworben. Demnach gehört (lt. Imager)es nicht zum Zugewinn.
Um beim Beispiel zu bleiben
120.000 Kaufpreis Haus
100.000 Sanierung vor Einzug bzw. Eheschließung
macht
220.000 Haus"wert"
100.000 Schulden
—.--- Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung
–> Version von Imager
Anfangsvermögen von A beträgt 0 €, da das Haus und die Schulden vor der Ehe erworben wurden und A die Hypothek weiter alleine bestreitet, wird das alles nicht angerechnet. Würde es A während der Ehe schaffen, die Hypothek allein abzuzahlen und sein Konto steht bei Null, wäre der Zugewinn bei A und B gleich Null - oder?
–> Version von xstrom
Anfangsvermögen von A beträgt - 100.000 € (Schulden).
Also Wert des Hauses 220.000 - Schulden 100.000 = 120.000 „Nettowert“
Da die restlichen 100.000 € Schulden getilgt wurden, entstand ein Zuwachs von 100.000 €. B bekäme im Falle einer Trennung 50.000 €
Hmmm, irgendwie hab ich da etwas noch nicht verstanden…
Zudem noch die Frage:
Wie sieht es mit größeren Investitionen während der Ehe aus z.B. Auto, teure Reise, Haussanierung…? Wird das Geld für diese Investitionen ebenfalls als Zugewinn angerechnet?
z.B. das Gewerbe von B läuft gut. B kauft sich für 60.000 Euro ein Auto. Beträgt sein Endvermögen dann 60.000 (minus Wertverlust)?
Wie sieht es aus, wenn A seinem Haus ein neues Dach gönnt?
die variante von Imager scheint mir sehr fragwürdig und widerspricht meiner Kenntnis vom Zugewinnausgleich sowie meinem Rechtsempfinden erheblich - aber ich bin sicher, einer der lesenden Sachkundigen wird sich noch dazu auslassen und das richtig stellen.
Vor der Ehe hat A das Haus gekauft und bis zur Eheschließung an Eigenkapital, Ratenzahlung und Renovierung von insgesamt 100.000 Euro geleistet.
Diese VOR der Ehe bezahlten 100.000 Euro gehören auch im Falle einer Scheidung dem A, da er diese Leistungen vor der Ehe erbracht hat.
Während der Ehe sind noch Hypotheken und Renovierungskosten in Höhe von 120.000 Euro geleistet worden. Zusätzlich hat das Haus eine weitere Wertsteigerung von 20.000 Euro erhalten, weil sich die Preise in der Gegend allgemein erhöht haben.
Diese während der Ehe angesammelte 140.000 Euro werden im Falle einer Scheidung halbiert, es bekommt jeder die Hälfte. Egal ob die Wertsteigerung durch Zahlung von Hypotheken/Reparaturen eines Ehepartners geleistet ist oder ob der Wert ohne Dazutun sich erhöht.
Hat Oma Frieda dem B 10.000 Euro geschenkt/vererbt und hat dieser die 10.000 ins Haus gesteckt. Diese 10.000 Wert darf B bei der Hausteilung auf sich schreiben.
Das Haus von A wurde vor der Ehe erworben. Demnach gehört (lt.
Imager)es nicht zum Zugewinn.
Um beim Beispiel zu bleiben
120.000 Kaufpreis Haus
100.000 Sanierung vor Einzug bzw. Eheschließung
macht
220.000 Haus"wert"
100.000 Schulden
—.--- Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung
Das BGB sagt:
" Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört."
Also hier ein Anfangsvermögen von 220.000€ Haus - 100.000€ Schulden = 120.000€
So verstehe ich den - hoffentlich hier auch anwendbaren? - Paragrafen des BGB.
Zudem noch die Frage:
Wie sieht es mit größeren Investitionen während der Ehe aus
z.B. Auto, teure Reise, Haussanierung…? Wird das Geld für
diese Investitionen ebenfalls als Zugewinn angerechnet?
Die Reise würde ich eher NICHT als Investition sehen!
Beim Auto und bei den Kosten der Haussanierung sieht es anders aus.
Da ist aber nicht der Anschaffungspreis ausschlaggebend.
So kann das Haus ja eine Wertsteigerung durch geändertes Wohnumfeld erlangen, oder durch steigende Marktpreise.
Genauso wird das Auto erheblich an Wert verlieren.