Wenn ein Paar am 30.12.04 heiratet, wie wird die Lohnsteuerklasse berechnet…
Wenn ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wird, wird das ganze letzte Jahr 04 mit der Neuen Lohnsteuerklasse berechnet? Bekommt dann das Ehepaar nicht recht viel Geld vom Finanzamt zurück? Bei einem Bruttojahresgehalt 45000 Euro, womit kann man dann rechnen? Wieviel bekommt man dann ungefähr wieder?
Wenn ein Paar am 30.12.04 heiratet, wie wird die
Lohnsteuerklasse berechnet…
Bei Verheirateten wechseln die Steuerklassen. Das sollte je nach Verdienst der Beiden entschieden werden. Die Kombination 3 und 5 bietet sich i.d.R an, wenn einer von beiden deutlich mehr verdient. Die Kombi 4 und 4 wenn beide in etwa gleichviel verdienen. Wobei die Wahl der Lohnsteuerklasse erst einmal nur mit der monatlcihen Abführung der Steuer an das FA etwas zu tun hat. Abgerechnet wird am Schluss… Und da wird dann auch entschieden, ob einen gemeinsame oder getrennte Veranlagung Sinn macht.
Wenn ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wird, wird das
ganze letzte Jahr 04 mit der Neuen Lohnsteuerklasse berechnet?
Ja, auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2004.
Bekommt dann das Ehepaar nicht recht viel Geld vom Finanzamt
zurück?
Durchaus.
Bei einem Bruttojahresgehalt 45000 Euro, womit kann
man dann rechnen? Wieviel bekommt man dann ungefähr wieder?
Kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt davon ab, ob die 45000 € zu versteuerndes Einkommen sind oder wie hoch evtl. Werbungskosten sind… Ob einer selbstständig ist…
hallo,
Wenn ein Paar am 30.12.04 heiratet, wie wird die
Lohnsteuerklasse berechnet…
für das jahr 2004 gar nicht - ein wechsel kommt erst in 2005 in frage -die lohnsteuerklasse wird nicht berchnet sondern gewählt - wie schon geschrieben macht das nur sinn wenn beide entsprechend unterschiedlich verdienen…
Wenn ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht wird, wird das
ganze letzte Jahr 04 mit der Neuen Lohnsteuerklasse berechnet?
der lohnsteuerjahresausgleich heisst glaube ich seit 1995 einkommensteuererklärung und dabei spielen die steuerklassen keine rolle mehr - diese sind nur für den lohnsteuerabzug im laufenden jahr relevant - am ende des jahres wird das ganze dann „glatt“ gemacht - durch die heirat am 30.12. kommt man für das ganze jahr in den genuss des splittingtarifs für verheiratete…
Bekommt dann das Ehepaar nicht recht viel Geld vom Finanzamt
zurück? Bei einem Bruttojahresgehalt 45000 Euro, womit kann
man dann rechnen? Wieviel bekommt man dann ungefähr wieder?
- wenn einer der beiden die ganzen 45.000 brutto verdient hat und der andere nichts, dann kann man schon mit bis zu ca. 4-5.000,00 euros als erstattung rechnen…wenn sich die 45 auf jeweils 22.5 auf jeden verteilen gibts u.U. sogar eine nachzahlung…
gruß vom inder
4-5.000,00 euros als erstattung rechnen…wenn sich die 45
auf jeweils 22.5 auf jeden verteilen gibts u.U. sogar eine
nachzahlung…
Das wiederum ist nicht möglich. Eine Nachzahlung kann es nur bei der Kombination III/V geben, nicht aber bei I/I bzw. IV/IV.
…kann schon sein wenn beide in I/I in den tabellensprüngen der lohnsteuertabellen günstig liegen, aber bei der veranlagung später durch den tarif der ausgleich ungünstig stattfindet - kommt aber höchst selten vor und die nachzahlung wäre nur sehr gering…
gruß inder
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Wie siehts denn aus, wenn die 45000 Euro vom Mann sind und die Frau noch in Erziehungszeit war, deshalb nicht berufstätig war?
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gut - beste konstellation - siehe oben - 4-5 Tsd. euros…
gruß vom inder
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