Eheschließung

Hallo,

ich habe eine Frage:

Mein Freund und ich möchten nächstes Jahr heiraten, er hat allerdings vor 3 jahren ein Haus gekauft und dieses auch komplett auf sich laufen lassen, also sprich Finanzierung läuft nur auf seinen Namen ebenso zahlt auch er nur die monatliche Rate ab.

Jetzt kam er zu mir und meinte, da wir heiraten, müssen wir mal schauen wie wir das zukünftig mit dem Haus regeln, er hat mir diese Möglichkeiten vorgeschlagen:

  1. Variante: Es läuft alles so wie bisher, getrennte Konten, er zahlt alles alleine ab, ich sehe bei einer Trennung keinen Cent…

Allerdings meinte er, dass bei dieser Variante es wohl so wäre, dass wenn wir uns trennen würden, er mir einen Ausgleich zahlen müsste? Das verstehe ich überhaupt nicht, da doch das Haus vor unserer Hochzeit gekauft wurde und auch nur vom ihm finanziert wurde, deshalb habe ich doch absolut keinen Anspruch darauf, sehe ich das richtig?

  1. Variante: ein gemeinsames Konto, darüber laufen unsere beiden Gehälter, alle Abzüge (auch der Kredit) wird von unserem gemeinsamen Geld bezahlt, allerdings stehe ich NICHT im Grundbuch/Kredit mit dabei.

Hier kommen mir große Zweifel auf, warum zahle ich an einem kredit mit, bei dem mir nicht mal das Haus gehört?
Mein Freund meinte, dass wenn es zu einer Trennung kommen würde, ich die geleisteten Zahlungen von mir nachweisen könnte und ich dann die gezahlten Beiträge, hier handelt es sich um ca. 800 €, p.P. dann ca.400 €, zurück bekommen würde, also er müsste mir quasi einen Ausgleich bezahlen für meine geleisteten zahlungen.
Also ich glaube Zugewinngemeinschaft nennt sich das.

Ich verstehe diese Möglichkeit überhaupt nicht, könnt ihr mir einen Rat geben oder weitere Varianten vorschlagen, ich bin eine junge Frau, möchte irgendwann mal Kinder haben und habe keine Lust mich in den Ruin zu treiben, nur weil ich mich nicht auskenne.
Wir heiraten, ja da gibt es nur noch ein „WIR“ und „gemeinsame Sache“ aber trotzem möchte ich mich absichern.

Zudem muss ich noch sagen, das ich nicht groß an dem Haus und auch Ort hänge, mein Entschluss steht fest, dass wenn meinem Freund mal etwas passieren sollte, ich nicht in diesem Ort wohnen bleibe und wieder zurück in meine Heimat gehe.

Wäre super, wenn ich eine Rückinfo bekommen würde..

DANKE

Hallo,

wenn ihr nichts gesondert vereinbart, habt ihr ohnehin eine Zugewinngemeinschaft, unabhängig davon, ob ihr getrennte Konten oder ein gemeinsames Konto führt. Das heißt, bei einer Trennung schaut man, wieviel Vermögen hat jeder am Anfang mitgebracht, was darüber hinaus geht, ist der Zugewinn, der wird geteilt (ausgeglichen).

Das Haus bleibt Eigentum deines Gatten, es sei denn, er überträgt es dir anteilig. Durch die Tilgung entsteht allerdings Netto-Vermögen, dass in den Zugewinnausgleich fließt.

Wenn ihr Gütertrennung wollt, dann geht zu einem Anwalt. Ich halte das aber für Quatsch, solange kein größeres Vermögen im Spiel ist.

Danke für die Nachricht.
Ich habe echt ganz schön Probleme das ganze zu verstehen.
Was heißt das jetzt für mich? Bekomme ich einen Ausgleich?
Wie wäre es, wenn ich mich bei den Kreditraten , Variante 2, beteiligen würde, wäre es denn so,
dass mir ein Anteil des Hauses bzw. der geleisteten zahlung zusteht?

Das Thema finde ich hochkompliziert :frowning:

Nicht das Haus selber, aber ein Wertausgleich in Geld.

Servus,

es wird sehr einfach, wenn Ihr Finanzen und Persönliches nicht vermengt. Wenn der von Dir genannte Betrag 400 € zur ortsüblichen Miete passt, macht Ihr schlicht einen Mietvertrag (mit etwas Überlegung - weil es nicht um eine ausschließliche Nutzung besonderer Räume in dem Haus geht), und alles ist geregelt. Es gibt keinen künftigen Ruin für Dich, aber auch keinen Gewinn, sondern schlicht den Zustand, in dem Du ohne Heirat und Familie auch leben würdest.

Ergänzend könnt Ihr noch ein Testament machen und Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzen - dann kann Dich keiner plötzlich aus dem Haus raussetzen, wenn Dein Mann aus dem Hubschrauber fällt oder sowas.

Schöne Grüße

MM

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also du meinst, es wäre der Fall dass wenn wir ein gemeinsames Konto machen, mit zwei Gehälter und darüber unsere gesamten Ausgaben (Kreditraten) usw. drüber laufen lassen würden und ich mich mit dran beteilige, ohne im Grundbuch zu stehen und Eigentümer des Hauses bin, mir eine Entschädigung zustehen würde wenn wir uns trennen würden?

Wie kann ich das ganze aber nach beispielsweise 20 Jahren beweisen? Ich hebe nicht solange die Kontoauszüge auf
:smile:

Ich muss nur so doof nachfragen, weil die Situation für mich völlig neu ist und ich 0 erfahrung habe

und wie sollen wir das anstellen, wenn wir alles getrennt laufen lassen sollen, du meinst dann so wie jetzt? aber ich finde wenn man heiratet gehört es einem auch alles zusammen und es gibt kein „DEIN“ und „MEIN“ mehr sondern nur noch „UNS“.

Klar würde es ein Ruin für mich geben, wenn ich an einem haus monatlich mit bezahle das mir nicht gehört, denn dann sehe ich das Geld vermutlich nie mehr oder?

Du meinst dann, dass wir ein Mietvertrag aufsetzen sollten,das ich meinem Freund rein theoretisch 400 € Miete bezahle (dies aber Kreditrate ist)…wie siehst du das wie oben schon geschrieben, wenn wir ein gemeinsames Kto, machen und alle Abzüge (auch Kredit) davon abgeht, ich zahle ja mit, habe ich dann irgendwann einen Anspruch auf Rückzahlung, bei einem Haus das mir nicht gehört??

Servus,

warum müsst ihr denn ein gemeinsames Bankkonto haben? Bist Du so scharf auf Schwierigkeiten, die man mühelos vermeiden kann?

Schöne Grüße

MM

Etwas vereinfacht:
Mal angenommen, ihr habt beide kein nennenswertes Vermögen außer dem Haus. Das Haus ist z.B. 300.000 Wert, aber es lasten noch 250.000 Schulden drauf., dann ist das Nettovermögen des Mannes 50.000.

Dann startet die Zugewinngemeinschaft

Du 0
Dein Mann 50.000

Nach 30 Jahren habt ihr gemeinsam das Haus (Wert immer noch 300.000) abbezahlt und außerdem noch 80.000 aufm Sparkonto und lasst euch scheiden.

Dann ist das gemeinsame Vermögen 380.000
Abzüglich 50.000, mit denen dein Mann gestartet ist.
Der Zugewinn ist also 330.000.

Die Mann hat Anspruch auf 50.000 (sein Start) + 165.000 (Hälfte Zugewinn)
Du Anspruch 165.000 (Hälfte Zugewinn).

Das ist alles etwas vereinfacht.

Servus,

bei Zugewinngemeinschaft hast Du keinen Anspruch auf irgendwelche Einzelheiten aus dem Vermögen, sondern es wird dann zum Zeitpunkt der Trennung ein Strich gezogen und das gesamte dann künftig vorhanden Vermögen mit dem in die Ehe eingebrachten Vermögen verglichen. Dein Gatte hat das Haus minus den noch offenen Teil des Kredits eingebracht, und wenn der Kredit künftig bei Scheidung ganz getilgt ist, ist der während der Ehe getilgte Teil des Kredits ein Teil des Vermögenszuwachses, und dieser wird bei Scheidung zusammen mit allen anderen Veränderungen des Vermögens (zugefallene Erbschaften werden dabei anders behandelt) berücksichtigt.

Wenn zum Beispiel das Haus bis hin mehr an Wert verliert, als jetzt grade noch am Kredit zu tilgen bleibt, gibt es daraus keinen Vermögenszuwachs.

Wenn Ihr eh wild entschlossen seid, ein gemeinsames Konto zu führen, hat das mit der Vermietung keinen Taug, weil man ja nicht Geld an sich selber schulden oder überweisen kann. Dann hängt ihr jetzt halt in der Soße drin, die schon so manche Ehe unglücklicher gemacht hat als nötig - warum sollte man sich gegenseitig in die finanziellen Angelegenheiten des Ehepartners einmischen, bloß weil man verheiratet ist? Wenn meine Frau sich von ihrem Geld ein paar Schuhe für fünfhundert Euro kaufen möchte, was geht mich das an?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Samantha,
ich finde „gurgleurp“ hat die Rechnung sehr schön dargestellt.
Zum Verständnis dafür möchte ich Dir noch folgendes sagen:

  • es ist richtig, dass ab den Zeitpunkt der Eheschließung (hier gilt der Tag des Standesamtes) die Zugewinngemeinschaft beginnt, wenn nicht notariell eine andere Eheform geschlossen wird.
  • diese Form ist nicht nur die häufigste, sondern bring bei mittleren Vermögen, und da fällst Du mit einem Haus und auch noch einigem Sparguthaben drunter, wahrscheinlich die besten Vorteile.
  • ab diesen Tag gehört alles Geld, dass Ihr verdient, Euch beiden gemeinsam. Da ist es egal auf welchem Konto es liegt, oder ob es ins Haus fließt.
  • die beiden Varianten, die Dein Freund vorschlägt, sind gesetzlich gesehen identisch, wenn nichts anderes notariell besiegelt wird. Private Abmachungen zählen hier nichts. Bei beiden Fällen hättest Du das Recht auf Ausgleichszahlung für alles was während der Ehe ins Haus eingeflossen ist.
  • Wenn Deinem Freund während der Ehe etwas passieren würde, Erbst Du und Deine Kinder alles. Was Du dann mit dem Haus machst, ist dann Deine Sache. Du könntest es natürlich verkaufen und dahinziehen, wohin Du willst. Andere Angehörigen, die bisher Erbberechtigt sind (Eltern, Geschwister und andere Blutsverwandte), haben während einer Ehe kein Erbrecht, wenn nichts anderes mittels Testament festgelegt wird. Aber das sogenannte Pflichtteil steht Dir da trotzdem zu.

Das ist alles so geregelt, da Eheleute ja auch finanziell füreinander einstehen müssen, solange sie verheiratet sind. Das würde sogar beinhalten, dass Du die Kredite sowieso mit zurückzahlen müsstest, wenn Dein Mann es nicht mehr könnte.

Im Grunde würde ich hier nicht viel machen außer zu heiraten und glücklich zu sein. Dein zusätzlicher Name im Grundbucheintrag bring auch nicht sonderlich viel Vorteile, kostet aber Geld.

Falls Du immer noch Zweifel hast, frag einfach welchen Punkt Du genauer erklärt haben möchtest

Gruß
Kleiner Racker

Also verstehe ich das richtig, wir machen ein gemeinsames Konto lassen beide Gehälter auf einem Kto.laufen wir beide zahlen die Abzüge gemeinsam (ich auch die Hälfte der Rate vom Kredit) obwohl mir das Haus nicht gehört. und ich habe dann, falls eine Scheidung eintritt, einen Anspruch auf Rückzahlung meiner geleisteten Zahlungen bzw, einen Teil?

Wie ist das, wenn wir diese Variante wählen, und ich mich wie bisher auch schon, an größeren Beschaffungen wie z.b. was bei uns schon angefallen ist, neuer Balkon, neue Haustüre usw. beteilige, wie ist sowas geregelt, fließt das hier mit ein?

Ich kenne mich rechtlich überhaupt nicht aus :frowning: Sind Sie RA?

Gruß

Hallo Samantha,

ich sehe für diesen Fall 2 sinnvolle Möglichkeiten:

  1. Du wirst Mieterin im Haus deines Mannes. Es ist dann weiterhin seines. Im Fall einer Trennung findet Zugewinnausgleich/Unterhalt etc statt.
  2. Du wirst Miteigentümerin des Hauses. Das bedeutet, du kaufst die Hälfte (oder einen anderen prozentualen Anteil, was aber oft Komplikationen macht). In diesem Fall müsstest du Eigenkapital haben und den Rest per Darlehen finanzieren, z.B., indem du die Hälfte seines Darlehens übernimmst. Im Fall einer Trennung tritt genau derselbe Zugewinn-bzw Unterhaltsfall ein wie unter Nr. 1

Die Frage, die du zu klären hast ist nun, was deinen Möglichkeiten und Wünschen am besten entspricht.

Viele Grüße, M.

Danke für die Antwort.
wir werden die normale zugewinngemeinschaft wählen, d.h. gemeinsame Konten, darüber laufen alle Abgänge auch die Kreditrate für das Haus das nicht mir gehört,aber mir würde im Falle einer Trennung ein Ausgleich zustehen.
ist das richtig?

Hallo Samantha,
noch mal etwas vereinfacht dargestellt. Wenn Ihr heiratet, und die übliche Gütergemeinschaft habt (die tritt automatisch ein, wenn nichts unternommen wird), gibt es kein „Du“ und „er“ mehr! Alles was jemand von Euch verdient, wird rein rechtlich in einen großen Topf geworfen. Da ist es egal, ob einer viel oder wenig verdient. Sogar, wenn einer zur Arbeit geht und der andere zu hause bleibt, gehört das Geld beiden.
Bei einer Scheidung wird dann nur noch nachgerechnet, was am Ende der Ehe (Tage der Scheidung, nicht der Trennung) an gesamten Guthaben vorhanden ist.
Dann wird nachgerechnet was jeder vor der Ehe hatte.
Dann wird vom aktuellen Vermögen der Wert abgezogen was jeder vor der Ehe hatte. Was dabei übrig bleibt ist dann der „Zugewinn“. Nur dieser Wert wird dann geteilt.
Wenn jedoch jemand mit Schulden in die Ehe kommt, so wie Dein Freund, der zwar ein Haus hat, aber dieses noch mit Schulden belegt ist, wird bei seinem Vorehelichen Wert natürlich dieser Schuldenberg abgezogen. Dies bedeutet, dass nicht der Wert des Hauses ihm zugute gerechnet wird, sondern nur der Teil, den er schon abbezahlt hatte ,bevor Ihr geheiratet habt.
Es ist während der Ehe auch egal, wer den Kredit abbezahlt, oder von welchem Konto wie viel in den Kredit läuft. Da das Geld ja beiden gehört, gehört jedem auch das Geld auf dem Konto des anderen. Die unterschiedlichen Kontoinhaber sind nur für die Banken wichtig. Dem Gesetz ist das egal.

Gruß
Kleiner Racker