Ehestand im Grundbuch

Hallo,

meines Wissens nach wird der Ehestand eines Grundstück-Käufers im Grundbuch festgehalten (warum eigentlich?). Meine Frage: wenn sich der Ehestand ändert, muss das dann auch im Grundbuch geändert werden? Danke für Eure Mühe.

Gruß

Johannes

Moin Moin,

bei einem Verkauf oder einer Belastung dürfen keine wesentlichen Vermögensanteile der Ehegemeinschaft einbezogen werden. Diese Eintragung dient als Information / Sicherheit für den Notar. Man muß dann an Eides statt erklären, daß man keine wesentlichen Vermögensanteile der Ehe veräußert bzw. belastet.

Christian