Ehetrennung - getrennte Veranlagung

Hallo,

angenommen ein Ehepaar trennt sich.
Ein Ehepartner ist verbeamtet und verdient entsprechend,
der andere Ehepartner hat nebenbei etwas Geld verdient.
Aufgrund der Trennung hat der weniger verdienende Ehepartner seine Steuererklärung alleine abgegeben und somit eine getrennte Veranlagung vorgenommen.

Nun droht der besserverdienende Ehepartner mit Klage, weil er durch die getrennte Veranlagung bei der Steuererstattung Geld verliere.

Ist das eine berechtigte Drohung?

Beide Ehepartner haben getrennte Girokonten.
Der Geringverdienende ist im Insolvenzverfahren und wurde vom Treuhänder mit Frist aufgefordert seine Steuererklärung bei ihm einzureichen.
Der Besserverdienende verschleppt sein Insolvenzverfahren derzeit. Hinzu kommt, dass der Besserverdienende während der Fristgewährung des Treuhänders im Urlaub war und deshalb nicht erreichbar gewesen wäre.

Danke für die Antworten!

Bori

Ist das eine berechtigte Drohung?

Ja, wenn die Zusammenveranlagung generell noch möglich gewesen wäre, wenn’s also um das Jahr der Trennung ( nicht Scheidung!) geht.

Hallo,

als Zusatz zu Clematis´ richtiger Antwort möchte ich noch ausführen, dass es ein so genanntes Schikaneverbot gibt.

Eine einseitige getrennte Veranlagung des weniger verdienenden Ehegatten ist rechtsungültig, sofern dieser Ehegatte durch die getrennte Veranlagung keine Vorteile erlangt, wenn also die Steuer zum Beispiel Null ist, und der mehr verdienende Ehegatte dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Bei extrem niedrigen Steuervorteilen des weniger verdienenden Ehegatten kann wegen des Schikaneverbots ein Ausgleichsanspruch des höher belastetetn Ehegatten entstehen, weil die Einkommensteuerschuld von den Ehegatten gesamtschuldnerisch geschuldet wird.

Besser wäre es, sich von einem Experten das Ergebnis bei Zusammen- und bei getrennter Veranlagung berechnen zu lassen.
Dann wissen beide Ehegatten, was auf sie zukommt und sie können gemeinsam entscheiden, welcher Weg gewählt wird.

Gruß
Lawrence

Guten Tag,

danke für die Antworten.

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn beide Ehepartner beim gleichen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein sind und dieser „Experte“ den wenig verdienenden Steuerpflichtigen auf den Umstand des Schikaneverbots nicht hinweist?

Gilt dieses Schikaneverbot auch, wenn das Finanzamt dem Geringverdiener dringend rät, den besserverdienenden Ehepartner wegen Urkundenfälschung anzuzeigen? Zum Bespiel weil das FA feststellen konnte, das eine Unterschrift auf einer Kontoänderungmitteilung seitens des Ehepaares absolut identisch ist mit der Unterschrift auf dem späteren Widerspruch der Kontoänderung seitens des Geringverdieners und dieser beweisen kann das er diese Kontoänderung nicht unterschrieben hat (z.B. weil er seine Unterschrift digital vorliegen hat)?

Gruß

Bori

Hallo,

Der fiktive steuerliche Berater befindet sich hier in einer schweren Zwickmühle.
Er kommt nämlich in einen schlimmen Interessenkonflikt hinein.

Er muss ja beide Mandanten so beraten, dass das Meiste für diesen dabei herausspringt.
Egal, was er aber dem einen Mandanten rät, er betreibt dann sofort Verrat am anderen Mandanten.

Das kann leicht zu Regressansprüchen gegen den Berater führen.

In diesem Fall gibt es zwei alternative Lösungen:

  1. Ablehnung der Beratung eines Mandanten und Niederlegung dieses Mandats (wenn auch meist schweren Herzens).

oder

  1. Die Angelegenheit ist mit beiden Ehepartnern in einem 6-Augengespräch zu klären. Dann kann sich keiner hintergangen fühlen.
    In diesem Gespräch muss der Berater auch darauf hinweisen, dass, wenn keine Einigung erzielt wird, ein Mandat niedergelegt werden muss.

Als besserverdienender Partner würde ich jetzt sicher den Berater auf Ausgleich der mir entstandenen Nachteile verklagen.
Durch den Rat an den schlechter Verdienenden eine getrennte Veranlagung zu machen ist nämlich ein großer finanzieller Nachteil entstanden, für den allein der Berater verantwortlich ist.

Zum anderen Punkt:
Wenn hier eine Urkundenfälschung im Raum steht, so ist diese sicher nicht durch das Schikaneverbot gedeckt, sondern zeigt eine totale Zerrüttung der Gemeinschaft.
Somit erfolgte die getrennte Veranlagung nicht aus niederem Instinkt, sondern ist nachvollziehbar.

Gruß
Lawrence