Ehetrennung - Lottogewinn

Hallo zusammen,

angenommen ein Ehepaar trennt sich und lebt im Trennungsjahr (letztes Quartal des Tr.-Jahres) in verschiedenen Haushalten. Keiner zahlt dem anderen Ehegattenunterhalt.

Nun kommt einer der Ehepartner in dieser Phase unvermittelt zu Vermögen, z.B. durch Lottogewinn, Erbschaft, Schenkung.
Wird dieses „neue“ Vermögen auch in der Ehescheidung verwertet, also als Teil der Zugewinngemeinschaft gezählt oder ergibt sich aus der Trennungssituation eine andere Beurteilung?

Wie verhält es sich mit ehelichen (minderjährigen) Kindern?
Kann der zu Vermögen gekommende Ehepartner diesen Geld schenken, ohne das der andere Ehepartner darauf Zugriff hat?
Danke und Grüße
Bori

Hallo Bori,

Nun kommt einer der Ehepartner in dieser Phase unvermittelt zu
Vermögen, z.B. durch Lottogewinn, Erbschaft, Schenkung.
Wird dieses „neue“ Vermögen auch in der Ehescheidung
verwertet, also als Teil der Zugewinngemeinschaft gezählt oder
ergibt sich aus der Trennungssituation eine andere
Beurteilung?

soweit ich weiß, gelten Erbschaften auf keinen Fall zum Zugewinn, bei Gewinnen bin ich mir nicht sicher.

Gruß, Karin

Hi, Erbschaft, Schenkung, (Lotto)Gewinn bleibt immer im Besitz dessen, der/die es bekam.
Allerdings ist, wie der Name schon sagt, der daraus evtl. entstehende Zugewinn ausgleichspflichtig.
Hier: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/s…
wird das mit Beispielen, sehr schön erklärt.
MfG ramses90

owT: Danke für die Antworten!
Guten Tag,

Hallo,
wie alt ist denn das Minderjährige Kind? Man muß schon wiessen ob es schon eingeschränkt Geschäftsfähig ist. Vom Prinzip her kann die Mutter aber jeder Zeit auf das Geld zugreifen denn das Kind ist noch keine 18 Jahre alt. Schon einmal über eine andere alternative nachgedacht? z. B mon. einen kleinen Betrag aufs Konto überweisen, Geldanlage die mit 18 oder später ausgezahlt wird? Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen Gruß Sunny