Ehevertag richtig aufsetzen

Hallo zusammen,

wenn bei einem Vermögen viel größer ist, und wahrscheinlich weiter steigen wird, wird oft bei Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Das ist aber nachteilig bei Erben.
Kann deswegen so ein Satz im Ehevertrag formuliert werden:

„Für den Fall der Scheidung unserer Ehe schließen wir den Versorgungsausgleich aus.
Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, wenn unsere Ehe zu einer Scheidung führt.“

Dann müsste in Fall des Todes dem anderen keine Nachteile bei Erbe entstehen?

Hallo @rick_f3e57e,

am besten einmal mit deinem Anwalt oder Notar besprechen. Ich kenne das so, dass man Ehevertrag und Erbschaftsvertrag zusammen beurkundet und dann genau solche Themen löst.

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Neben dem sehr guten Rat, zum anwalt oder Notar zu gehen:
Wer soll da was von wem nach welcher Scheidung erben? Wenn die Ehe geschieden ist, dann gibt es nichts mehr zu erben.
Erzähl mal etwas mehr, möglicherweise verwechselst Du etwas. Oder besser: Geh zum Notar.

Man macht heute üblicherweise keine Gütertrennung mehr, sondern aus genau den von Dir angesprochenen Gründen eine „modifizierte Gütertrennung“. Zu diesem Terminus kannst Du Dich zunächst informieren. Die eigentliche Vertragsgestaltung gehört in die Hände eines Fachmenschen! Fehler, die schon in einem einzelnen falsch gesetzten Komma liegen können, sind bei diesem Thema schnell nicht nur teuer, sondern können wirklich zu richtigen Katastrophen führen.

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