Hallo zusammen,
wenn bei einem Vermögen viel größer ist, und wahrscheinlich weiter steigen wird, wird oft bei Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Das ist aber nachteilig bei Erben.
Kann deswegen so ein Satz im Ehevertrag formuliert werden:
„Für den Fall der Scheidung unserer Ehe schließen wir den Versorgungsausgleich aus.
Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, wenn unsere Ehe zu einer Scheidung führt.“
Dann müsste in Fall des Todes dem anderen keine Nachteile bei Erbe entstehen?