Hallo zusamen,
mich quälen dringend 2 Fragen.
1.) Ich bin seit knapp 2Jahren das verheiratet, habe aus einer vorherigen Beziehung 2 leibliche Kinder (in der Beziehung nicht verheiratet gewesen) Meine Frau hat auch ein leibliches Kind aus einer vorherigen ehelosen Beziehung was ich aber nicht adoptiert habe. Wir haben seit einem halben Jahr meine Tochter (8) zu uns genommen. D.h. wir sind jetzt zu viert! Was müsste ich an Unterhalt zahlen wenn sich meine Frau scheiden lassen will,was Sie vorhat.
Hier Zahlen:
Einkommen Ehemann: 1600 Euro netto Gehalt sowie Kindergeld für meine Tochter unterhalt an den Sohn zahle ich zur Zeit nicht.
Einkommen Ehefrau : Hat sich mit einer Ich-AG selbsständig gemacht. bekommt 600 Euro Existengründungszuschuss und hat dazu ca. 400 Euro Einnahmen im Monat.Sowie Kindergeld für Ihr kind und Pflegegeld 200 Euro da Behinderung.
- Wie ist das mit einem Ehevertrag!Ich habe noch keinen! Was besagt der Punkt es wird jeglicher Unterhaltsanspruch beider Parteien gegenüber ausgeschlossen auch im Fall der Not. Heisst das im Falle wenn einer der beiden Parteien (Ehemann oder Ehefrau, mal in die Sozialhilfebedürftigkeit geraten, wir keine Sozialhilfe bekommen?
Oder hat das mit der Hilfebedürftigkeit nichts zutun?
Danke und Gruss
Micha