Ehevertrag

Hallo zusammen.

Mein lieber Schatz und ich sind seit nunmehr 8 Jahren zusammen, und haben bisher das Thema Heirat hinten angestellt, zumal wir praktischer Weise den gleichen Nachnahmen haben, wir uns also sowieso immer als Herr und Frau Becker vorgestellt haben. Da wir beide ‚gebrannte‘ Scheidungskinder sind, und uns somit die möglichen Nachteile einer Ehe, die auftreten können, so die Liebe in die Brüche geht, durchaus bekannt sind, wollten wir uns da ‚raus‘ halten. Jetzt sind wir allerdings so langsam an dem Punkt angekommen, an dem wir unsere Meinung ändern und eine Heirat sehr viel öfter Gesprächsthema ist. Wir sind uns auch beide einig das wir einen Ehevertrag durchaus abzuschließen bereit sind. Dazu hätten wir allerdings ein paar Fragen:

  • macht so ein Vertrag überhaupt Sinn, oder kann eh’ alles angefochten werden,wenn der Rosenkrieg dann doch ausbricht?
  • wenn ja, was sollte man denn vertraglich regeln, und was nicht, bzw. was kann man und was nicht
  • und am wichtigsten: wie geht man vor? Rechtsanwalt, Notar? Gibt es Vorlagen? Kann man sowas auch selbst zusammenstricken?

Von der grundsätzlichen Frage, ob Heirat oder nicht mal abgesehen, wären wir ganz dankbar, wenn Ihr uns den ein oderen Rat geben könntet. :smile:

Im voraus vielen Dank,

Kerstin & Olli

Hallo,

es gibt formbedürftige Inhalte (notarielle Form) in einem Ehevertrag:

  1. Ausschluß des Versorgungsausgleichs
  2. Vereinbarung der Gütertrennung oder Gütergemwinschaft (Achtung: die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, d. h. der Güterstand, der ohne Vereinbarung gilt)
  3. Vereinbarungen über einen möglichen Zugewinnausgleich, wenn man im Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe leben möchte
  4. Gundstücke, Immobilien …

Ansonsten ist Frau & Mann recht frei in der Gestaltung, allerdings hat das BGH schon mehrmal Eheverträge gekippt, die zu eindeutig zu Lasten eines Partners gingen.

Anfechten kann man prinzipiell jeden Vertrag, die Frage ist, welche Aussichten hat diese Anfechtung auf Erfolg.

Ich rate Euch dringend, rechtsanwaltlichen Rat (Fachanwalt für Familienrecht) einzuholen und das nicht selber zu stricken. Zudem müßt Ihr zum Notar, der dann beurkundet (viele Notare beraten NICHT über den Inhalt, sie schauen nur, ob die Form richtig ist, ein Manko bei vielen Verträgen).
Ggf. macht es auch Sinn, einen Ehevertrag in einer Mediation zu erarbeiten. Dazu müsste ich mehr zum konkreten Fall wissen, um dazu etwas sagen zu können.

Sonnige Grüsse,
Gabi

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Hi Ihr beiden,

Kerstin & Olli

ich habe mal spaßeshalber bei Google unter „Ehevertrag Muster“ gesucht und 5.540 Treffer erzielt. Da findet Ihr, was Ihr sucht.
Meine persönliche Meinung ist allerdings ist die: Wenn ein Paar einen Ehevertrag braucht, sollte es nicht heiraten.
Viel Glück,
Anja

Nach dem Motto: Wenn man verliebt ist, ist der Verstand im Eimer?, Ein Ehevertrag ist aus vielen Gründen mindestens genauso sinnvoll wie eine Haftpflichtversicherung. Viel Glück für alle, J.

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Hallo Oliver,

  • macht so ein Vertrag überhaupt Sinn,

Sinn macht der Vertrag, wenn nichtliquide Vermögensgegenstände (Firmen, Immobilien, Kunstgegenstände) vorhanden sind. Das Problem bei Scheidungen sind halt dann die Vermögens- bzw. Zugewinnsaufteilung. Und eine Firma ist vielleicht wertvoll, aber halt nicht zu verflüssigen (Wert des Eigentümer- und sonst. Know-hows)…

-oder kann eh’ alles angefochten werden,

Die aktuellen Entscheidungen des BGH und BVG sagen, dass sittenwidrige Klauseln nicht machbar sind (v.a Rentenansprüche und Ehegattenunterhalt), aber gestehen trotzdem weitgehende Gestaltungsfreiheit zu.
wenn der Rosenkrieg dann doch ausbricht?

  • wenn ja, was sollte man denn vertraglich regeln, und was
    nicht, bzw. was kann man und was nicht
  • Bewertungsregeln für illiquides Vermögen und Auszahlungsmodalitäten (statt einmalig in X Jahresraten a )
  • und am wichtigsten: wie geht man vor? Rechtsanwalt, Notar?

RA

Gibt es Vorlagen? Kann man sowas auch selbst zusammenstricken?

eher nicht

Tschuess maxet

Hi Ihr beiden,

Kerstin & Olli

ich habe mal spaßeshalber bei Google unter „Ehevertrag Muster“
gesucht und 5.540 Treffer erzielt. Da findet Ihr, was Ihr
sucht.

Danke für Deine Anrwort. Ich hatte auch schon gegoogelt, habe mich dann aber bei der Menge an Informationen ein bißchen wie beim ‚vor lauter Bäume den Wald nicht mehr sehen‘ gefühlt. Da fühle ich mich in diesem Forum deutlich besser aufgehoben.

Meine persönliche Meinung ist allerdings ist die: Wenn ein
Paar einen Ehevertrag braucht, sollte es nicht heiraten.

Wir sehen das einfach so: das Leben hat schon soviel ‚Unfälle‘ in den Emotionen von Paaren und Partnern hervorgebracht, das wir davon ausgehen, das uns in dem Fall, in dem wir auch vielleicht (und wir können es uns das im Moment überhaupt nicht vorstellen) mal von solch einem Unfall heimgesucht werden, die Abwicklung so emotionslos und zügig hinter uns bringen wollen wir eben möglich. Die Voraussetzungen dafür muß man allerdings vorher schaffen.
Grüße,
Olli

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich denke wir werden dann, wenn es soweit ist, einen Rechtsanwalt konsultieren.

Grüße,
Olli

Auch Dir danke für Deine Ausführungen. Uns ist klar, das wir das Thema ohne fachlichen Rat nicht angehen werden.
Danke,
Olli

Es ist doch ein Irrtum zu glauben, wenn du ohne Ehevertrag heiratest, heiratest du ohne Vertrag.
Nur im zweiten Fall haben sich Andere die Konditionen ausgedacht - nämlich unsere genialen Politiker im BGB.

Und wie toll das alles gelungen ist, hörst du, wenn du mal mit ein paar geschiedenen Männern redest.

Gruß n.

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