Ehevertrag

Was haltet ihr davon einen ehevertrag in diesem fall zumachen???

Wir haben die absicht zu heiraten.Er ist mein chef und hat einen eigenen laden(Friseur).Aber trotzdem ist er nicht reich,halt ein kleiner laden dem es mal gut mal schlecht geht.Und ich bin seine angestellte,wir wohnen schon zusammen.

Jeder Hat 2 kinder meine sind 15 und 23 und leben bei meinem ex,seine sind 14 und 16,eins lebt bei uns und das andere bei seiner ex.

Leider habe ich mit meinem ex noch einen kredit zu bezahlen,was ja
auch ok ist,denn beide haben ja den kredit gemacht.

Könnte der kredit,von mir wenn wir verheiratet sind,auch soweit gehen das mein zukünftiger mann dafür auch zahlen muss,wenn irgendwann mein ex nicht zahlen kann.Muss mein zukünftiger mann mehr unterhalt an sein kind zahlen was bei der ex lebt oder sie weniger an das kind was bei uns lebt,oder ich mehr unterhalt weil wir dann verheiratet sind ??

Danke im voraus für die meinungen und ratschläge.

MFG rosa

Hallo Rosa,

ich bin kein Jurist, auch wenn ich einige Vorerfahrungen auf dem Gebiet habe. Aber da ich gerade hier drunter und hier drüber eine Frage gestellt habe, hier mal kurz eine Antwort:

Dass dein neuer Ehemann durch Heirat für Schulden verantwortlich wird, die du einbringst, halte ich für unwahrscheinlich. Aber wenn man gemeinsam wirtschaftet ist es, wenn ein Zahlungsengpass aufkommt, doch schwierig, manches richtig voneinander zu trennen.

Wenn ein Partner selbständig ist, ist es m. M. immer sinnvoll, die Verantwortungen zu trennen. Der Laden kann ja mal pleite gehen, dann ist es besser, er ist allein haftbar, anstatt dass du, falls du woanders Arbeit gefunden hast, für die Schulden mitaufkommen musst.

Ob man dafür aber einen Ehevertrag braucht, weiß ich nicht. Vielleicht genügt es einfach Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft zu erklären.

Wenn du hier aber keine bessere und absolut kompetente Antwort bekommst, solltet ihr euch vor Ort von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen. Am besten einer, der auf beiden Gebieten firm ist.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Dass dein neuer Ehemann durch Heirat für Schulden
verantwortlich wird, die du einbringst, halte ich für
unwahrscheinlich. Aber wenn man gemeinsam wirtschaftet ist es,
wenn ein Zahlungsengpass aufkommt, doch schwierig, manches
richtig voneinander zu trennen.

Richtig, vor allem der zweite Satz. Man wird durch Heirat
(gesetzlicher Güterstand = Zugewinngemeinschaft) nicht verantwortlich
für bestehende Schulden des Ehepartners.

Wenn ein Partner selbständig ist, ist es m. M. immer sinnvoll,
die Verantwortungen zu trennen. Der Laden kann ja mal pleite
gehen, dann ist es besser, er ist allein haftbar, anstatt dass
du, falls du woanders Arbeit gefunden hast, für die Schulden
mitaufkommen musst.

Trennen ja, aber dazu ist IMHO in einem Fall wie diesem kein
Ehevrtrag nötig. Denn alleine der Geschäftsinhaber haftet, nicht auch
die angestellte Ehefrau. Weder aus der Anstellung noch aus der
Ehegatteneigenschaft.
Da ich nicht davon ausgehe, dass von dem zu gewährenden Unterhalt (in
diesem Bsp. der Frau an den Pleite gegangenen Mann) Raten für
persönliche Schulden mitumfasst werden, kann eine solche
Zahlungsverpflichtung nur freiwillg entstehen.
Unabhängig davon ist eine Beratung beim RA natürlich nie
verkehrt.

Muss mein zukünftiger mann mehr unterhalt an sein kind zahlen was
bei der ex lebt oder sie weniger an das kind was bei uns lebt,oder
ich mehr unterhalt weil wir dann verheiratet sind ??

IMHO trifft keine Alternative zu. Unterhalt ist prinzipiell dem Kind
zu gewähren (der nacheheliche Unterhalt dürfte hier aufgrund der
Zeiträume nicht mehr einschlägig sein). Die Unterhaltszahlung richtet
sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, d.h. dem Einkommen des
Unterhaltspflichtigen. Dieses ändert sich ja durch die Heirat
höchstens insofern, als eine andere Steuerklasse bzw. andere
Steuerfreibeträge gelten. Also kommen IMHO keine großartigen
Umwälzungen in Bezug auf die Zahlungsverpflichtungen auf die
Beteiligten zu.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

Denn alleine der Geschäftsinhaber haftet, nicht auch die angestellte Ehefrau.
Weder aus der Anstellung noch aus der Ehegatteneigenschaft.

Von einer bestimmten Gesellschaftsform, z. B. GmbH, war keine Rede. In einer Einzelfirma haftet der Inhaber mit seinem persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und geschäftliche Schulden.

Ehepartner sind füreinander voll haftbar.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Denn alleine der Geschäftsinhaber haftet, nicht auch die
angestellte Ehefrau.
Weder aus der Anstellung noch aus der Ehegatteneigenschaft.

Von einer bestimmten Gesellschaftsform, z. B. GmbH, war keine
Rede. In einer Einzelfirma haftet der Inhaber mit seinem
persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und
geschäftliche Schulden.

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber Du hast Recht, korrekt wäre
der Begriff des Einzelkaufmanns gewesen, nicht Geschäftsinhaber. Ich
denke aber, man konnte verstehen, was gemeint war.
Bis auf diese Begrifflichkeit habe ich doch aber genau das gesagt,
was Du auch schriebst.

Ehepartner sind füreinander voll haftbar.

Unfug! Woraus bitte soll sich das ergeben?
Es gilt bezüglich deliktischer Haftung das Verursacherprinzip: es
haftet der Verursacher. Durch eine Ehe wird eben nicht automatisch
ein zweites Haftungssubjekt geschaffen. Das ist auch nicht Sinn &
Zweck eineer Ehe, potentiellen Geschädigten möglichst viele haftende
Personen zu geben.
Bei Verpflichtungen aus Verträgen wird auch immer nur der
Vertragspartner verpflichtet. Der Ehegatte wird nicht automatisch
mitverpflichtet, haftet somit auch nicht für Verbindlichkeiten des
anderen, vergl. dazu § 1363 II S.1 BGB.
Ausnahme: die Verpflichtungsermächtigung genannte Vorschrift des §
1357 BGB, wonach bei Geschäften zur Deckung des täglichen
Lebensbedarfs der nicht vertragsschließende Ehegatte direkt
mitberechtigt und -verpflichtet wird.
Das ist hier jedoch nicht einschlägig, da ein Gewerbe nicht unter
diese Norm fällt.

Gruß - Jaschiii