Ehevertrag

Hallo lieber Wissender

Eine generelle Frage.

Kann ein Ehevertrag gestaltet werden, wie es den Unterzeichnenden pastt? Ist ein Vertrag, der einen extrem benachteiligt überhaupt rechtswirksam? Oder schreitet der Notar ein, indem er einen solchen Vertrag gar nicht erst zustandekommen lässt.

Vielen Dank für die Antwort

Hi,

grundsätzlich besteht auch bei Eheverträgen Vertragsfreiheit.

Aber gerade in den Fällen, wo ein Partner extrem einseitig benachteiligt wird, kann so ein Vertrag schonmal sittenwidrig sein. Entsprechende Passagen könnten dann für unwirksam erklärt werden.

Gruß
Alfred

Nachtrag: Notar
Bei eindeutig sittenwidrigem Ansinnen einer Vertragspartei wird der Notar wohl schon einschreiten.

Eine Verpflichtung oder gar Haftung des Notars daraus abzuleiten, geht imho aber wohl nicht.

Fazit: Nur weil der Notar nichts dazu sagt, heißt es nicht, dass der Vertrag in allen Punkten auch wirklich sauber ist.

Hallo,

ein Notar wird keinen Vertrag beurkunden, der eindeutig rechtswidrig ist. Dies ist aber eher selten der Fall. Häufiger sind Fälle, in denen Regelungen fraglich/angreifbar sind, diese werden nach entsprechendem Hinweis durchaus beurkundet. Es ist allerdings ein Fehlschluss, dass alles was nicht in diese beiden Bereiche fällt automatisch auch eine ausgewogene Vertragsgestaltung wäre, und diese ist auch nicht verpflichtend. D.h. man kann ganz legal Verträge schließen, die deutlich einseitig sind, und die Möglichkeiten/Pflichten eines Notars, den benachteiligten Vertragspartner hierauf hinzuweisen sind begrenzt. Daher im Zweifelsfall immer einen parteiischen Vertreter (Anwalt) beauftragen, der nur die eigenen Interessen vertritt (und sich wundern, wie schnell und einfach oft Dinge abänderbar sind).

Gruß vom Wiz