Kann ein Ehevertrag gestaltet werden, wie es den Unterzeichnenden pastt? Ist ein Vertrag, der einen extrem benachteiligt überhaupt rechtswirksam? Oder schreitet der Notar ein, indem er einen solchen Vertrag gar nicht erst zustandekommen lässt.
grundsätzlich besteht auch bei Eheverträgen Vertragsfreiheit.
Aber gerade in den Fällen, wo ein Partner extrem einseitig benachteiligt wird, kann so ein Vertrag schonmal sittenwidrig sein. Entsprechende Passagen könnten dann für unwirksam erklärt werden.
ein Notar wird keinen Vertrag beurkunden, der eindeutig rechtswidrig ist. Dies ist aber eher selten der Fall. Häufiger sind Fälle, in denen Regelungen fraglich/angreifbar sind, diese werden nach entsprechendem Hinweis durchaus beurkundet. Es ist allerdings ein Fehlschluss, dass alles was nicht in diese beiden Bereiche fällt automatisch auch eine ausgewogene Vertragsgestaltung wäre, und diese ist auch nicht verpflichtend. D.h. man kann ganz legal Verträge schließen, die deutlich einseitig sind, und die Möglichkeiten/Pflichten eines Notars, den benachteiligten Vertragspartner hierauf hinzuweisen sind begrenzt. Daher im Zweifelsfall immer einen parteiischen Vertreter (Anwalt) beauftragen, der nur die eigenen Interessen vertritt (und sich wundern, wie schnell und einfach oft Dinge abänderbar sind).