Ehevertrag

Hallo alle zusammen!

Ich hoffe ich bin hier richtig!
Und zwar habe ich eine Frage zum Thema Ehevertrag…

Über googgle findet man nur Artikel, die Angelegenheiten wie Gütertrennung, Immobilien etc beinhalten…

Und zwar würde mich interessieren,ob es (rechtloich) möglich ist, eigenständig (also ohne Anwalt) einen vertrag aufzusetzen, in dem man bestimmt, dass im Falle einer Trennung alle Güter und Schulden (auch die, die nur zb von einem Partner gemacht wurden) geteilt und gemeinsam getragen werden?
Als Beispiel mal:
Ein Mann hat momentan noch einen Kredit auf seinen Namen laufen, möchte nun aber heiraten. Da der Kredit jedoch für eine gemeinsame Anschaffung bestimmt war,möchte dieser sich für den Fall einer Trennung absichern.

Welche Kosten würden beim Notar anfallen? (Finde die Kostentabelle ziemlich unübersichtlich) (zB Geht es dabei um einen Vermögens- bzw Schuldenwert von 10.000€)

Ich hoffe ich konnte das verständlich formulieren.
Bedanke mich im Vorraus!

LG
Jenny

Hallo Jenny,

entspricht das von dir Beschriebene nicht dem Ehemodell Güter gemeinschaft?

Schau doch mal danach.

Frohe OStern
BT

Hallo Jenny

Aus meiner Sicht beschreibst du die Gütergemeinschaft. Meines Wissens, wäre da genau der Fall, dass Vermögen und Schulden bei einer Trennung gleichteilig verteilt werden.

Gruss
HaegarCH

Hi!

Vielen Dank erstmal, ich war mir nicht sicher, ob diese Gütergemeinschaft eben auch auf die Schulden angewandt wird…
Nun eine ganz doofe Frage, wie entscheidet man sich für die Gütergemeinschaft?
Wird wie von mir beschrieben ein Vertrag aufgesetzt, vom Notar beglaubigt?
Oder wird dies beim Finanzamt vereinbart?

Danke euch!
und natürlich FROHE OSTERN!

LG Jenny

Hallo,

so wie ich den Text lese, sind die zwei kurz vor der Hochzeit.

Folglich dürfte das in die Ehe gebrachte Vermögen, und auch die Schulden nicht bei einer Trennung geteilt werden.

Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch.

MfG.

hartmut

Nach Schweizer Recht ist es so, dass es in eine Gütergemeinschaft geht, sofern kein Ehevertrag auf Gütertrennung geschlossen wird. Ausgenommen sind hohe Vermögenswerte und während der Ehe erhaltene Erbschaften. So hat es mir jedenfalls unser Rechtsanwalt erklärt. Nun kann die Gütergemeinschaft noch in einem Ehevertrag bekräftigt werden. Dies ist die Voraussetzung um einen Erbvertrag aufsetzten zu können. Dieser regelt dann zum Beispiel, dass im Todesfall der überlebende Partner Universalerbe ist.

Gruss
HaegarCH

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Hallo,

in Deutschland ist der gesetzliche Güterstand (also wenn es keinen notariellen Ehevertrag gibt)die Zugewinngemeinschaft. Bedeutet in Kurzform: jeder behält das, was er vor der Ehe hatte und was er während der Ehe geschenkt erhält und/oder erbt.

Die Vermögenszuwächse und/oder Schulden die sonst in einer Ehe „passieren“ können, werden bei Ende der Ehe (Tod oder Scheidung) geteilt.

Gütergemeinschaft ist der Güterstand, den ich auf keinem Fall irgendjemanden empfehlen würde. Bedeutet, auch, dass ALLE Vermögenswerte und Schulden die vor der Ehe da waren, die während der Ehe geerbt oder geschenkt worden sind, auch geteilt werden.

Sollte ein Ehepartner Unterhaltspflichten (Kindes- und/oder Elternunterhalt) haben, wird hierzu das gesamte Vermögen (§ 1604 BGB) der Ehepartner zur Berechnung eingesetzt und zwar so, als würde ihm das gemeinsame Vermögen alleine gehören.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

auf keinem Fall Gütergemeinschaft machen. Weiter unten habe ich die Nachteile beschrieben. Wenn ein Ehepartner z. B. pflegebedürftige Eltern hat, wird der Elternunterhalt vom gesamten Vermögen der beiden Ehepartner gerechnet, auch wenn der nichtverdienende Ehepartner das Kind der Eltern ist.

Wenn für den Kredit, den ein Ehepartner vor der Ehe aufgenommen hat, eine Anschaffung vor der Ehe gemacht wurde, gehört dem Partner, der mit dem Kredit die Anschaffung bezahlt hat, die Anschaffung alleine.

Es kompensiert sich also Schuld und Vermögen/Anschaffung. Der andere Ehepartner bekommt von der Anschaffung nix und zahlt auch die Schulden nicht.

Alles was bis zum Hochzeitstag beim Standesamt geschieht, macht jeder Ehepartner für sich alleine.

Angenommen, Partner A nimmt einen Kredit von 100.000 Euro auf und kauft damit ein Häuschen (oder ein Auto, oder ein Boot, oder eine Boutique usw.) und zwar alles einen Tag vor der Unterschrift beim Standesbeamten. Somit gehört ihm das Häuschen und der Kredit.

Wird die Ehe beendet, nimmt A also das Häuschen mit und seine Kreditschulden.

Wegen einem vergleichsweise geringen Betrag von 10.000 Euro sich ein Leben lang auf das Risiko der Gütergemeinschaft einzulassen, ist ein ziemlich hohes und vor allen Dingen unkalkulierbares Risiko.

Ich würde nie einer Gütergemeinschaft zustimmen, selbst wenn ich diejenige wäre, die ohne Vermögen in die Ehe mit einem gutbetuchten Partner gehen würde. Lebenssituationen können sich ändern und dann ist alles weg.

Macht einer bei Gütergemeinschaft leichtfertig Schulden (die eigentlich nichts mit der Ehe zu tun haben), haftet der andere für diese Schulden mit. Wir sind in Deutschland und unsere Gesetze unterscheiden sich doch in einigem von den Schweizer Gesetzen.

Gruß
Ingrid

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