Ehevertrag

Hallo,
hoffentlich mache ich alles richtig…
A und B wollen heiraten.
A ist Angestellter, hat keinerlei Schulden oder sonstige Verpflichtungen.
B ist (noch) Student, muss bald einen Studienkredit abbezahlen und hat gemeinsam mit dem Bruder ein Mietshaus, welches auch noch abbezahlt wird.
B möchte nicht das A in irgendeiner Weise für die Kredite haftbar gemacht werden kann.
A findet das ok, möchte aber keine Gütertrennung.
A und B kennen sich mit rechtlichen Dingen nicht so gut aus und überlegen nun, wie man diese Situation regeln könnte, ob ein Ehevertrag sinnvoll wäre? ob man das so wie sie das möchten überhaupt in einem Ehevertrag regeln können? Oder ob man nach einer anderen Lösung suchen muss?

Danke für alle Hinweise

A findet das ok, möchte aber keine Gütertrennung.
A und B kennen sich mit rechtlichen Dingen nicht so gut aus
und überlegen nun, wie man diese Situation regeln könnte, ob
ein Ehevertrag sinnvoll wäre? ob man das so wie sie das
möchten überhaupt in einem Ehevertrag regeln können? Oder ob
man nach einer anderen Lösung suchen muss?

verbindlichkeiten, die ein ehegatte vor eheschließung eingeht, gehen nicht auf den anderen ehegatten über. soll heißen, dass keine „ausfallhaftung“ des anderen ehegatten entsteht, wenn ein ehegatte plötzlich nicht leisten kann (würde im übrigen gegen verfassungsrecht verstoßen).

nach eheschließung kann der andere ehegatte nur mitverpflichtet werden, wenn die besonderen vor. des § 1357 bgb vorliegen (insbes. geschäft zur angemessenen deckung des lebensbedarfs).

nach dem gesagten wäre ein ehevertrag daher überflüssig. er kommt hauptsächlich zur regelung des unterhalts in betracht.

Hallo,

aus den hier genannten Gründen ist kein Ehevertrag notwendig, und nur Halbwissende vereinbaren heute noch klassische Gütertrennung. Wenn, dann läuft es üblicherweise auf eine modifizierte Zugewinngemeinschaft hinaus.

Es könnte aber durchaus noch weitere Aspekte geben, die ein Anwaltskollege in einem Gespräch herauskitzen könnte, die dann doch noch dazu führen könnten, dass man sich für einen Ehevertrag entscheidet. Z.B. ist zu klären, ob im Falle des Todes des Ehegatten mit dem Mietshausanteil dieser ganz normal in die Erbmasse fallen soll, oder ob es da Vorschriften zum Schutz des Geschwisterkindes geben soll, …

Gruß vom Wiz