Hallo Dennis,
manche heiraten und machen einen Ehevertrag.
0.: Warum überhaupt ??
Im Guten regeln, worüber man im Bösen nicht mehr reden kann.
Bestimmte persönliche Verhältnisse (Kinder, die keine gemeinsamen sind; Unternehmen, vor allem im Aufbau)
Bis vor nichtallzulanger Zeit war der Haushalt Frauensache und ihre Berufstätigkeit vom Wohlwollen des Gatten abhängig (BGB), so daß frau sinnvollerweise ein paar Regelungen in den Ehevertrag schrieb.
Verhinderung von „unsinnigen“ gesetzlichen Regelungen bei Ehescheidung.
1.: Was für Vorteile ??
Klare Sachlage bei Scheidung, damit schnellere Scheidung.
Klare Sachlage beim tod eines Ehegatten (Bsp. Gütertrennung und nichtgemeinsame Kinder)
Der Zugewinnausgleich hat schon manches Unternehmen ruiniert.
2.: Was für Nachteile ??
Erbschaftsteuerliche bei Gütertrennung und Tod eines Ehegatten.
3.: Vorrausetzungen zum Abschluß eines solchen
Eheschließung, Geschäftsfähigkeit…
Notarielle Beurkundung
4.: Kosten (Gebühren, Anwalt / Notar)
Richten sich nach dem Gegenstandswert und sind in Gesetzen geregelt.
Ich würde, trotz Studiums von einschlägiger Literatur, nicht auf einen RA verzichten!
5.: ?? sonst noch was ??
Evtl. mit dem Ehevertrag gleich einen Erbvertrag verbinden.
Alle Eventualitäten (spätere gemeinsame Kinder, evtl. Invalidität eines Ehegatten…) vorher bedenken und einarbeiten (Versorgungsausgleich z.B.)
Bitte kurze aussagekräftige Antworten, evtl. mit Quellenangabe
Ich hoffe, ich konnte Deinem Anspruch genügen
)
MfG
Undine
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