Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man einen Ehevertrag unbedingt notariell beglaubigen lassen muß, oder nur in bestimmten Ausnahmefällen ?
Vielen Dank
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man einen Ehevertrag unbedingt notariell beglaubigen lassen muß, oder nur in bestimmten Ausnahmefällen ?
Vielen Dank
Ja immer!
Aber das bietet trotzdem nicht immer Gewähr, dass er auch im Ernstfall Bestand hat, wie hin und wieder Gerichtsurteile zeigen!
Gruß Norbert
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Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man einen Ehevertrag unbedingt
notariell beglaubigen lassen muß, oder nur in bestimmten
Der Notar beglaubigt den Ehevertrag nicht, sondern er verfasst ihn - Er muss beide Ehepartner objektiv dabei beraten und über die Konsequenzen aufklären.
Falls eine Partei ihn nicht versteht, z.B. Ausländer, muss er ggf. einen Übersetzer hinzuziehen.
Sittenwidrige Passagen beurkundet er nicht.
Es geht also über eine Beglaubigung hinaus.
Ausnahmefällen ?
Vielen Dank
Er wird immer notariell beurkundet (Text wird vom Notar erstellt und beide Seiten über den Inhalt beraten), nicht nur beglaubigt (=Feststellung, dass der Unterschreibende mit dem Ehegatten identisch ist).
Hallo Olli,
wenn der Ehevertrag nicht die 08/15-Variante aus dem Formularhandbuch werden soll, würde ich einen anderen Weg einschlagen. Erst zum Anwalt,der den Vertrag ausarbeitet, und dann zur Beurkundung zum Notar. Vorteil der Sache: Der Anwalt kann vernünftig abrechnen und dies sieht man den Verträgen dann auch an, bei den Gebührensätzen der Notare braucht man sich nicht wundern, was dabei oft heruaskommt. Klar, so wird die Sache etwas teurer, dafür aber gerade in etwas komplizierteren Situationen aber auch oft besser.
Gruß vom Wiz
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