Hallo,
Herr A und Frau B möchten heiraten. Sie haben eine recht ungleiche Ausgangssituation, nämlich hat her A ein Schuldenfreies renoviertes Haus, lebt aber nur von einem 400 Euro Job und erwartet evtl ein Erbe, während Frau A ein fast schuldenfreies (Pivatkredite sind noch offen) noch unrenoviertes altes Haus (soll von ihrem Einkommen renoviert werden, evtl mit Hilfe von Herr A)hat, ein festes Einkommen von ca 35000 Euro brutto Jährlich und kein Erbe zu erwarten.
Eigentlich wollen beide zwar zusammen aber autark leben.
Was kann man ihnen in Bezug auf Ehe/Ehevertrag raten?
Da Frau B schon eine schwierige Scheidung hinter sich hat ist sie auf den „normalen Zugewinnausgleich“ nicht so gut zu sprechen.
Beide möchten im Scheidungsfall keinerlei weiteren Unterhalt etc zahlen bzw beanspruchen.
Kinder sind nicht geplant sollen wenn dann aber gemeinsam erzogen werden und den Unterhaltsstatus nicht verändern.
Was ist den beiden zu raten?
Vielen Dank schon mal für die Ratschläge
Gruß
Mopedhexle
Hallo!
Was ist den beiden zu raten?
Da man um den Besuch beim Notar für den Ehevertrag sowieso nicht herumkommt, würde ich eben zu einem Termin bei selbigem raten, wo man alles in einem Abwasch umfassend würdigen und bei Bedarf gleich fixieren kann…Gruß,
Florian.
P.S. Was den Zugewinnusgleich angeht, ist vielleicht zu erwähnen, dass alles, was vor der Ehe schon da ist genauso wenig in den Zugewinn fällt, wie das, was durch Erbschaften erworben wird…
Hallo!
Beide möchten im Scheidungsfall keinerlei weiteren Unterhalt
etc zahlen bzw beanspruchen.
Kinder sind nicht geplant sollen wenn dann aber gemeinsam
erzogen werden und den Unterhaltsstatus nicht verändern.
Mindestens den Unterhalt für gemeinsame Kinder kann man nicht ausschließen. Anders lautende Vereinbarungen wären nichtig. Ebenso wenig wird sich der Unterhalt für eine Frau vor und einige Jahre nach der Geburt gemeinsamen Nachwuchses ausschließen lassen. Ob und wie die Verweigerung der Aufteilung gemeinsam erwirtschafteten Zugewinns funktioniert, weiß ich nicht. Spielt aber auch keine Rolle, denn für entsprechende Verträge ist ohnehin ein Notar vonnöten und sicherlich auch vorherige Beratung durch einen Fachanwalt.
Ungefragt meine ganz persönliche Sicht: Wozu wollen Leute überhaupt heiraten, wenn sie von vornherein in den Wechselfällen des Lebens nicht füreinander einstehen wollen?! Wird Vorsorge getroffen, daß z. B. ein Unternehmen durch eine Scheidung nicht in seiner Existenz gefährdet wird, ist das sicherlich vernünftig. Ansonsten aber innerhalb einer Ehe strikt getrennte Kassen zu zelebrieren, halte ich für lebensfremd. Um die Zahnbürsten nebeneinander zu stellen, Frühstückstisch und Bett zu teilen, braucht man keinen Trauschein.
Gruß
Wolfgang
Hi,
P.S. Was den Zugewinnusgleich angeht, ist vielleicht zu
erwähnen, dass alles, was vor der Ehe schon da ist genauso
wenig in den Zugewinn fällt, wie das, was durch Erbschaften
erworben wird…
Ebend deshalb könnte im schlimmsten anznehmenden Fall ohne Vertrag Frau B ja ganz schön blöd dastehen, oder?
Sprich Herr A hat sein Haus +Anteile am renovierten Haus (=Zugewinn) von Frau B + Erbe und Frau A hätte Unterhaltspflicht, muß Hausrenovation noch hälftig auszahlen und nix vom Erbe.
Stimmt das so?
Gruß
Mopedhexle