angenommen ein junges Paar mit bisher wenig Privatvermögen will heiraten.
Das Paar macht sich nun Gedanken und Sinn und Zweck eines Ehevertrages. Was sichert ein solcher Vertrag ab?
Was passiert z.B. wenn einer der beiden von den Eltern irgendwann ein Haus vererbt und es dann zu scheidung kommt? Bleibt das Haus 100% im Besitz des Erben oder gilt dann hier weil Erbe während der Ehe die Zugewinngemeinschaft, also jeder 50%???
Wann lohnt ein Ehevertrag, kann man irgendwo (kostenlose) Beratung bekommen?
Das Paar macht sich nun Gedanken und Sinn und Zweck eines
Ehevertrages. Was sichert ein solcher Vertrag ab?
Das kommt doch darauf an, was in dem Vertrag steht!
Was passiert z.B. wenn einer der beiden von den Eltern
irgendwann ein Haus vererbt [ich nehme an, es soll heißen: erbt] und es dann zu scheidung kommt?
Bleibt das Haus 100% im Besitz des Erben oder gilt dann hier
weil Erbe während der Ehe die Zugewinngemeinschaft, also jeder
50%???
Ich weiß nicht, ob ich den Satz richtig verstanden habe, aber Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, somit gilt er auch und „gerade“ ohne Ehevertrag. Im Fall der Scheidung muss dann der Zugewinn ausgeglichen werden, wozu aber gem. § 1374 Abs. 2 BGB ein geerbtes Haus nicht gehört.
die paar Euro, die ein Ehevertrag kostet, sind im Vergleich zu dem, was Dich (Mann) die Scheidung und das Danach kosten wird, wenn Du keinen Ehevertrag hast, die beste Investition Deines Lebens.
Das sagt Dir einer, der nach wenigen Jahren Ehe gerade geschieden wird, der mit Ehevertrag geheiratet hat, dessen Frau gerade alle Hebel in Bewegung setzt, diesen Vertrag zu kippen, und im übrigen seitens ihres Anwaltes bisher nur ein Schreiben vorliegt, in dem im Prinzip steht: „ich will alles“.
Die ganzen Versprechungen, Schwüre, Versicherungen und Augenaufschläge sind dagegen einer anwaltlich angeratenen Gedächtnislücke zum Opfer gefallen, die Aussicht auf lebenslange Rundumversorgung war wohl zu verlockend um nicht zuzugreifen.
Hätte ich keinen Vertrag, wäre ich erledigt. So habe ich wenigstens eine reelle Chance.
Ich sehe aber auch, dass das Diskutieren und Feilschen um die Details einer Trennung eine junge Liebe sehr belastet, das umso mehr sobald der eine Partner die „Du liebst mich nicht !wirklich! wenn Du mir nicht blind vertraust“ Karte zückt. Such Dir deshalb einen Anwalt, der sich mit Mediation (Kompromiss-Verhandlungen zwischen Scheidungswilligen) beschäftigt. Am besten eine Anwältin. Sie kann Euch erst einmal eine Liste der Themen aufstellen, die zu verhandeln sind: Vermögensteilung, Kinder, Trennungszeit, nachehelicher Unterhalt, Aufteilung der Altersversorgung,… usw.
Such Dir deshalb einen Anwalt, der sich mit Mediation
(Kompromiss-Verhandlungen zwischen Scheidungswilligen)
beschäftigt. Am besten eine Anwältin. Sie kann Euch erst
einmal eine Liste der Themen aufstellen, die zu verhandeln
sind: Vermögensteilung, Kinder, Trennungszeit, nachehelicher
Unterhalt, Aufteilung der Altersversorgung,… usw.
Ich hatte eigentlich vor direkt zum Notar zu gehen, mir wurde gesagt der berät da auch und der muss den eh beglaubigen?!?!
Ich dachte da an eine Gütergemeinschaft ohne Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Kinder stehen ausser frage, die bekommen alles was sie brauchen!
Werde mcih mal schlau machen im August gibts das „Ja!“ und ich hätte schon gerne klare Verhältnisse, das hat nciht mit „Du liebst mich net“ zu tun.
Bei einer Gütergemeinschaft macht ein Zugewinnausgleich ja
auch nur bedingt Sinn, denn es gehört ja beiden alles …
Levay
Ach das ist mir alles zu großes Durcheinander im Kopf
Ich meine sowas hier: „…Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei der als einzige Ausnahme festgelegt wird, dass ein Zugewinnausgleich im Fall der Ehescheidung nicht durchgeführt wird.“
Zudem will ich eine Regelung der des Versorgungsausgleichs und nachehelichen Unterhalts. Eigentumszuordnung usw. find ich übertrieben, aber alles was den Mann ruinieren kann will ich „fair“ für beide Seiten geregelt haben.
Wenn Kinder im Spiel sind sollen die alles bekommen was sie wollen und Ihnen zusteht, aber ich habe auch ne Scheidung eines Freundes mitbekommen, wo die Frau nicht genug bekommen kann und er „ausblutet“ (kein Ehevertrag…).
Und da ist sogar meine Verlobt der Meinung dass Sie übertreibt und bisher kam ncoh net der Satz „Ehevertrag? Du liebst mich net!“, sie ist da offen dafür und ich will es wie gesat fair regeln. Dass die Frau finanzielle Einbußen hat wenn Kinder im Spiel sind und es zur Schheidung kommt ist klar und dann muss man auch gewissermaßen ausgleichen, aber nicht dass die Frau es ausnutzen kann!
Also wie gesagt es gibt drei Punkte für mcih die geregelt werden müssen:
Kein Zugewinnausgleich
beschränkter Versorgungsausgleich (Krankheit, Kinder ausgenommen)
Nachehelicher Unterhalt der Frau (ausgenommen Kinder)
Nun die Frage an Dich, habe ich was wichtiges vergessen?
grundsätzlich immer JA zum Ehevertrag, aber bitte nicht zum Notar (die sind in der Regel super für Grundstücksgeschäfte, haben aber eher weniger Ahnung vom Familienrecht)
bitte bitte unbedingt zum Fachanwalt für Familienrecht!
Scheidungen sind deren täglich Brot und wissen, woraufs ankommt!
grundsätzlich immer JA zum Ehevertrag, aber bitte nicht zum
Notar (die sind in der Regel super für Grundstücksgeschäfte,
haben aber eher weniger Ahnung vom Familienrecht)
bitte bitte unbedingt zum Fachanwalt für Familienrecht!
Also bisher war ich der Meinung dass ein Ehevertrag nur vom Notar verbindlich abgesegnet werden kann, oder?
Anwalt zur Beratung ok, aber dann muss ich auch wieder zum Notar, oder?