Ehevertrag/Gütertrennung

Hallo lieber Experte/in

Mein Mann und ich wollen einen Ehevertrag bsw.Gütertrennung vereinbaren, da mein Mann eine GmbH gründen will. Wir wollen nicht, dass im Falle eines Konkurzes ,ich als Ehefrau belangt werden kann.
Daher vollen wir einen Ehevertrag schliessen, oder Gütertrennung vereinbaren. Ich weiss, dass wir dies bei einem Notar erledigen müssen. Kann mir jemand verraten , was wir alles Besonderes bei einem Ehevertrag bws Gütertrennung bedenken und beachten sollten ?
Welche Vorbereitungen sollten wir treffen, bevor wir einen Notar aufsuchen. Ist bei solch einem Vorhaben ein Ehevertrag oder Gütertrennung besser ?
über eine Antwort freue ich mich.
Herzlichen dank
Angie

Macht keinen unnötigen Aufwand
Der „normale“ (d.h. ohne besondere Vereinbarungen eintretende) eheliche Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“, § 1363 BGB, ist materiell nicht anderes als Gütertrennung mit dem Vorbehalt des Zugewinnausgleichs bei Ende der Ehe. Man kann also „auch so“ wegen Schulden des Mannes nicht ohne weiteres an das Vermögen der Frau heran.

Dann kommt es darauf an, wie die GmbH strukturiert ist. Bei einer Einmann-GmbH (nur ein Gesellschafter, und der ist zugleich Geschäftsführer) hat die Rspr. entgegen der Gesetzeslogik zugelassen, wegen Schulden der GmbH auch in das Privatvermögen des Gesellschafters zu pfänden. Ähnlich bei „versteckter Einmann-GmbH“ (z.B. Dein Mann und Du sind Gesellschafter).
Findet dagegen eine klassische Bargründung einer GmbH mit 3-4 untereinander nicht verwandten Gesellschaftern statt, und ist nicht leicht nachweisbar, daß die 2-3 „Anderen“ nur Strohmänner mit geliehenem Geld sind, dann ist ein Durchgriff auf den Hauptgesellschafter kaum möglich.

Die „Gütertrennungsvereinbarung“ dürfte also nicht erforderlich sein, im übrigen ist sie meistens unnütz. Eine GmbH erhält ohne Sicherheiten Null Mark Kredit, wenn sie einen braucht. Die Banken fordern als Sicherheit schnell Bürgschaften des Geschäftsführers oder seiner Ehefrau - und schon ist die schöne „Gütertrennung“ umgangen. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Zeit Bürgschaften vermögensloser Ehefrauen für Schulden ihres Mannes gnadenlos geerdet; aber Du scheinst ja etwas zu haben, und dann ist die Bürgschaft voll gültig.

Will sagen: Ich halte nichts von der „Gütertrennungsvereinbarung“.

Django