Ehevertrag gültig oder nicht ?

Hallo Community

Folgende Situation

Heirat 1990
Vorher Ehevertrag geschlossen. ( Auf Forderung meines Ehemannes )
Inhalt:
Keine Unterhaltsansprüche nach der Scheidung
Kein Zugewinnausgleich und Gütertrennung
Kein Versorgungsausgleich

Nun hat mein Mann die Scheidung eingereicht und lebt mit seinen 530 Euro Rente in Asien bei seiner neuen Flamme
Ich habe eine noch nicht ganz abgezahlte Eigentumswohnung , in der er eingetragenes Wohnrecht hat, aber nicht mehr nutzt
Er hat am Anfang der Ehe 1990 gearbeitet, seit Mitte der 90er nur noch wenig, teilweise gar nicht, oder durch sein eigenes angemeldetes Geschäft ein paar Euro erwirtschaftet.
Ich war also Hauptverdiener, wir haben keine gemeinsamen Kinder

Mein Mann droht nun mit der Anfechtung des Ehevertrages, wenn ich ihm nicht mindestens 10000 Euro einmaligen Unterhalt sowie die Hälfte des Immobilienwertes auszahle, bei erfolgreicher Anfechtung stehe ihm dann noch nachehelicher Unterhalt und ein Teil meiner Rentenanwartschaften zu.
Mein Einkommen beträgt ca 2000 Euro Netto .

Wie sind die Chancen, das der Ehevertag aufgrund der oben genannten Situation für ungültig erklärt wird ?

Danke für eure Antworten

Rosa
PS; Ich habe einen Anwalt, glaube aber der ist der Falsche für dien Fall

Eigentlich ist das mit den Anwälten meistens Murks, insbesondere wenn man bei denen nur Laufkundschaft ist, die sowieso nicht wiederkommt. Ich habe schon ein bißchen Erfahrung mit Anwälten sammeln dürfen, deswegen ist meine Achtung vor diesem Berufsstand ausgesprochen gering ausgeprägt.

ICH BRAUCHE KEINE LÖSCHBENACHRICHTUNG Achso, ich vergaß, die bekommt man ja eh nicht mehr

Habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft? Wer ist als Besitzer eingetragen?

Wenn er nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, brauchst du ihn auch nicht auszuzahlen. Dann ist das deine Wohnung. Evtl müsstest/könntest du ihm das Wohnrecht abkaufen.
Ebenso sehe ich auch keinen Anlass für einen Unterhalt deinerseits. Aber das ist alles Ferndiagnose. Dazu müsste man den Ehevertrag genau kennen. Wurde der notariell beglaubigt? Geh doch zu dem Notar, der das damals beglaubigt hat.

Frag doch mal im Freundes oder Bekanntenkreis. Es gibt auch verschiedene Seiten im Internet mit Such- und Bewertungsfunktion. Google einfach mal die Begriffe Rechtsanwalt suchen bewerten

Er ist nicht im Grundbuch eingetragen
Der Ehevertag wurde vom Notar erstellt / beglaubigt

Ich habe schon viel gegoogelt, aber nichts passendes gefunden.

Gruß, Rosa

Der Trennungsunterhalt kann eher nicht ausgeschlossen werden (BGH).

Gruß Oberberger

Es geht mir nicht um den Trennungsunterhalt, ich weiß, das der nicht ausgeschlossen werden kann.
Gruß, Rosa

Hallo,

da wird wohl jeder Anwalt nur butterweiche Antworten geben können. Tendenziell sieht es hier zwar nicht nach einer unangemessenen Benachteiligung und ungleichen Verhandlungspositionen zum Zeitpunkt des Vertrages aus.
Ein Anwalt der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat, wird aber wissen, wie die aktuelle Rechtsprechung solche Verträge unter den jeweiligen Konstellationen sieht. Dummerweise wird es hier eine sehr hohe Bandbreite von Urteilen geben, so dass sich da keiner auf irgendwelche Erfolgsaussichten festlegen wird. Denn es kommt eben nicht nur auf die Situation zum Zeitpunkt des Vertrages sondern auch auf die zur Scheidung an. Die kann sich ja erheblich ändern. Und das wird jeder Richter anders sehen.
Da ist wohl alles von gültig bis nichtig drin. Die Frage wird wohl sein, ob man sich gütig einigt oder kosten- und zeitintensiv rumprozessiert mit ungewissem Ausgang.

Grüße