Guten Tag!
Wir wollen demnächst heiraten. Jetzt ist uns von
verschiedenen Seiten gesagt worden: „macht einen Ehevertrag“.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Wer kennt eine gute Broschüre, pdf-File?
Vielen Dank im voraus
Ingo
Guten Tag!
Wir wollen demnächst heiraten. Jetzt ist uns von
verschiedenen Seiten gesagt worden: „macht einen Ehevertrag“.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Wer kennt eine gute Broschüre, pdf-File?
Vielen Dank im voraus
Ingo
Hallo,
Da ich bisher nie in die Verlegenheit gekommen bin so etwas zu brauchen, kann ich Dir nichts empfehlen, aber versuchs doch mal hier:
http://www.google.com/search?q=Ehevertrag&sourceid=m…
Gruß,
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Ehevertrag ist also eigentlich immer sinnvoll
da man nie wissen kann obs nicht doch irgendwann auseinander
geht.
Hallo,
der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, eine treffende, selbsterklärende Bezeichnung. Zu Streitgegenständen können damit nur während der Ehezeit erworbene Werte werden. Diese Werte gehören beiden Partnern zu gleichen Teilen - fairer gehts nimmer. Es gibt natürlich Leute, die sich allen Ernstes über die Blechschachtel vor der Tür, über Spanplattenmöbel und Bettwäsche zanken. Denen ist auch mit Verträgen nicht zu helfen. Solch lächerlicher Kleinkram läßt sich ohnehin vorher nicht regeln, schließlich kann niemand die Situation zum Zeitpunkt der Trennung kennen. Auch die gängigen Dinge - hier läuft ein Kleinkredit, dort ein Ratenkauf - lassen sich im Detail Jahre vor der Tätigung des Geschäfts, von dem noch keiner etwas ahnt, nicht regeln. Auch im Hinblick auf Kinder ist jede Regelung, bevor die überhaupt gezeugt wurden, ein Advokaten-Beschäftigungsprogramm.
Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn unteilbare Vermögenswerte in die Ehe eingebracht werden, etwa ein Unternehmen oder Immobilienbesitz. Manche an Wissen und Fähigkeiten des Inhabers gebundene Firma ist noch weniger teilbar als etwa eine chinesische Vase, die man wenigstens noch verkaufen und den Erlös teilen könnte. Ein Unternehmen, das während der Ehe an Wert gewonnen hat, kann durch familiäre Streitigkeiten u. U. in seiner Existenz gefährdet werden.
Im überwiegend anzutreffenden Normalfall aber besitzen die Partner ein paar Haushalts- und Einrichtungsgegenstände und ein Gebrauchtauto. Für solches Zeug lohnt sich nicht der Gang zum Notar. Da werden Dinge zu Papier gebracht, die zum Zeitpunkt der Trennung vermutlich längst den Weg von „ich war eine Dose“ gegangen sind.
Der Fragesteller hätte seine Frage gewiß konkreter gestellt, wenn es um den Schutz bereits vorhandener Vermögenswerte ginge. Über Pött und Pann rede ich jetzt nicht. Nicht von ungefähr ist der Ehevertrag vor einem Notar zu schließen. Bestimmte Dinge lassen sich nämlich nicht ausschließen, etwa Kindesunterhalt.
Von sittenwidrigem Unfug abgesehen, gibts beim Normalverbraucher mit der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand nichts per Ehevertrag zu regeln. Deshalb halte ich die Aussage, wonach ein Ehevertrag „eigentlich immer sinnvoll“ sein soll, für unzutreffend.
Im übrigen läßt sich auch nach der Eheschließung jederzeit ein Ehevertrag schließen.
Gruß
Wolfgang
Mit der Ehe gehst du immer einen „Vertrag“ ein. Nur den allermeisten, ist gar nicht bewusst, welche Bedingungen dieser Vertrag hat. Es werden einfach die Konditionen akzeptiert,
die mehr oder weniger unsere genialen Politiker in Verbindung mit der Rechtsprechung im Laufe der letzten hundert Jahren zusammengeschustert haben.
Und der Verzicht auf einen auf eigene Bedürfnisse modifizierten Vertrag entpringt a) entweder Unkenntnis oder b) einem Tabu in unserer Gesellschaft. Ich weiss zwar das 33 Prozent aller Ehen geschieden werden, aber es ist von übel darüber bei meiner Ehe nachzudenken.
Hallo,
der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, eine
treffende, selbsterklärende Bezeichnung. Zu Streitgegenständen
können damit nur während der Ehezeit erworbene Werte werden.
Das stimmt so nicht. Auch Gegenstände, die während der Ehe ihren Wert verändert haben, z.B. Immobilien, Aktien, abgezinste Sparverträge, alte Lebensversicherungen etc. fallen mit der Änderungssumme unter den Zugewinn.
Diese Werte gehören beiden Partnern zu gleichen Teilen -
fairer gehts nimmer.
Warum?
Das muss sich im Einzelfall doch erst einmal dargestellt werden!
Was ist daran fair, wenn das geerbte Elternhaus, während der 15 jährigen Ehe eine Wertsteigerung von 150.000€ hatte, weil Vater ein gutes Händchen hatte. Die Hälfte davon steht ohne Ehevertrag dem Partner,der mit dem Haus echt nichts zu tun hatte, zu. Um sie auszuzahlen, müsste dann unter Umständen das Haus verkauft werden. Fair?
.Es gibt natürlich Leute, die sich allen
Ernstes über die Blechschachtel vor der Tür, über
Spanplattenmöbel und Bettwäsche zanken. Denen ist auch mit
Verträgen nicht zu helfen. Solch lächerlicher Kleinkram läßt
sich ohnehin vorher nicht regeln, schließlich kann niemand die
Situation zum Zeitpunkt der Trennung kennen. Auch die gängigen
Dinge - hier läuft ein Kleinkredit, dort ein Ratenkauf -
lassen sich im Detail Jahre vor der Tätigung des Geschäfts,
von dem noch keiner etwas ahnt, nicht regeln.
Hier hast du meine vollste Zustimmung! Aber hier knallt es doch meistens, wenn kein Ehevertrag dieses regelt.
Auch im Hinblick
auf Kinder ist jede Regelung, bevor die überhaupt gezeugt
wurden, ein Advokaten-Beschäftigungsprogramm.
Versteh ich nicht???
Warum kann nicht vorher, wenn man sich noch miteinander klar kommt, Regeln für einen guten Umgang mit den Kindern im „worst case“ vereinbart werden. Wenn die Absprache in „Zeiten der Liebe“ nicht klappt - um wieviel schlechter funktioniert das nach einer Trennung.
Wo ist da das Risiko?
Im überwiegend anzutreffenden Normalfall aber besitzen die
Partner ein paar Haushalts- und Einrichtungsgegenstände und
ein Gebrauchtauto.
Normalfall? Die Mehrzahl der Menschen besitzt einen Mietvertrag (wer muss die gemeinschaftliche Wohnung verlassen), eine Renten- oder Pensionsanwartschaft, man hat einen Kleingarten, ein Ferienhaus in Spanien oder ein Ferienappartment auf Rügen. Und das Gebrauchtauto ist zunehmend gehobene Mittelklasse und hat bisweilen schon den Wert einer kleinen vermieteten Eigentumswohnung (bei der derzeitigen Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt).
Für solches Zeug lohnt sich nicht der Gang
zum Notar. Da werden Dinge zu Papier gebracht, die zum
Zeitpunkt der Trennung vermutlich längst den Weg von „ich war
eine Dose“ gegangen sind.
Bestimmte Dinge lassen sich nämlich nicht ausschließen, etwa
Kindesunterhalt.
Klar - wäre ja auch ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Aber Ehegattenunterhalt läßt sich sowohl in der Höhe als auch in der Dauer so beschränken, dass der „Zahlmeister“ vielleicht auch noch mal selber die Change auf einen 2. Versuch in Sachen Ehe hat.
Von sittenwidrigem Unfug abgesehen, gibts beim
Normalverbraucher mit der Eheschließung im gesetzlichen
Güterstand nichts per Ehevertrag zu regeln. Deshalb halte ich
die Aussage, wonach ein Ehevertrag „eigentlich immer sinnvoll“
sein soll, für unzutreffend.Im übrigen läßt sich auch nach der Eheschließung jederzeit ein
Ehevertrag schließen.
Stimmt, aber wenn einer ihn dann nicht unterschreiben will, hat der andere dann eine Ehe zu Konditionen „am Hals“, die er eigentlich so nicht will.
Gruß
Wolfgang
Also: ich weiß, dass ein Ehevertrag immer sinnvoll ist. Alleine schon deshalb, weil man vorher pikante Punkte ansprechen muss - und vielleicht manchmal erstaunt ist, wie blauäugig man den Partner bis dahin gesehen hat.
Natürlich ist es wichtig mal darüber zu sprechen, ob der Partner auf den nachehelichen Unterhalt besteht, selbst wenn keine Kinder da sind und wenn ja, für wie lange.
Würde ich hier im Brett an anderer Stelle die Frage stellen, ob man beim Autokauf einfach mal davon ausgehen könne, dass der Verkäufer ein guter Mensch sei, weil er mir sympathisch ist - würden mir alle vom Risiko abraten ohne vertragliche Absicherung einen „lächerlichen“ Betrag von vielleicht 10000 € zu riskieren. Bei einer Ehe geht es um viel, viel mehr - und nicht nur bei einem Bohlen.
Gruß Norbert
Hallo Ingo,
erstmal: Herzlichen Glückwunsch zu Euer Hochzeit.
Wir haben uns auch überlegt einen Ehevertrag zu machen. Da wir aber beide noch Studenten sind, werden wir dies erst in Angriff nehmen, wenn einer von uns mit dem Studium fertig ist und es dann um’s Geldverdienen geht oder einer von uns etwas größeres erbt und wir dies trennen möchten. Wie Wolfgang schon meinte, kann man ohne Probleme später einen Ehevertrag abschließen.
Viele Grüße und eine schöne Hochzeit wünscht,
Ti4n4
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ingo,
Wir wollen demnächst heiraten. Jetzt ist uns von
verschiedenen Seiten gesagt worden: „macht einen Ehevertrag“.
Das ist mal wieder so eine klassische Laienbeurteilung wie die Aussage, dass jedes Geschäft AGB brauche, Internetseiten einen Disclaimer für Links, … Solche Pauschalaussagen taugen erst einmal gar nichts! Man braucht nicht irgendeinen Ehevertrag, sondern man muss sich überlegen, ob es:
überhaupt etwas gibt, was man anders als nach dem Gesetz geregelt haben will/muss, und
wie man dies abweichend regeln will, und
ob die gewünschte Regelung überhaupt zulässig wäre bzw. wie eine ähnliche zulässige Regelung aussehen würde.
D.h. man muss sich zunächst einmal damit beschäftigen, was im Falle der Trennung ohne Ehevertrag passieren würde, und ob es dabei Dinge gibt, die man so nicht will. Und da stellt man fest, dass die gesetzlichen Regelungen (die ja schließlich zu einem guten Teil auf der Praxis der Familiengerichte aufbauen) in vielen Fällen vollkommen ausreichend sind. Insbesondere zeichnen sie sich im Gegensatz zu vielen übereilt abgeschlossenen Eheverträgen durch eine große beiderseitige Gerechtigkeit aus, die sich nicht an einer momentanen Lebenssituation festmacht, die u.U. gar nicht längerfristig das Verhältnis der Partner bestimmen wird. Man kann sie also als beiderseitige Versicherung mit einem ganz guten Risiko und Schutzverhältnis bezeichnen, und ähnlich gute und langfristig taugliche Regelungen muss man dann, wenn man etwas abweichend regeln will, erst einmal finden. Und hierauf kann man eben gar nicht oft genug hinweisen, Eheverträge die nur die momentane Lebenssituation beschreiben und regeln und keine Bestimmungen für den Fall der Änderung dieser Verhältnisse haben, taugen nichts! Was nützt der schönste Schutz des Unternehmens des einen Ehegatten gegenüber dem Zugriff des anderen, wenn dieses insolvent wird und man jetzt den zuvor als unwichtig erachteten und im Gegenzug ausgeschlossenen Unterhalt benötigen würde, etc.
Ich würde mal sagen, es kommt nicht von ungefähr, dass es genug Juristenehen gibt, die auf einen Ehevertrag verzichten (wie in meinem Fall), bzw. deren Eheverträge sehr schlicht und einfach gehalten sind und nur sehr kleine Teile abweichend von den gesetzlichen Regelungen bestimmen. Wenn ihr also die typische Ehe am Start des Berufslebens seid, niemand große Vermögenswerte einbringt, bislang keine Kinder vorhanden sind, und beide mit gleichen Chancen und Risiken im Berufsleben stehen und ähnliche Aussichten für die Altersabsicherung haben, dann verzichtet auf den Vertrag, wenn Euch nicht etwas ganz besonderes sinfällt. Im Zweifelsfall lasst Euch von einem Anwalt oder Notar beraten. Die paar Kröten sind gut angelegt und können einen u.U. doch ruhiger schlafen lassen.
Gruß vom Wiz