Ehevertrag Notarkosten

Hallo,

Ein Ehevertrag muß, soweit ich weiß, von einem Notar aufgesetzt werden. Der Notar verlangt dafür Kosten, die sich nach der Höhe des Vermögens der Eheleute richten.
Ist es richtig, daß dabei der Wert einer vorhandenen Immobilie mit einfließt, aber nicht der bestehende Kredit, der zu deren Finanzierung aufgenommen wurde?

vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,

Ein Ehevertrag muß, soweit ich weiß, von einem Notar
aufgesetzt werden.

Richtig.

Der Notar verlangt dafür Kosten, die sich
nach der Höhe des Vermögens der Eheleute richten.
Ist es richtig, daß dabei der Wert einer vorhandenen Immobilie
mit einfließt,

Ja, ist auch ein Vermögenswert

aber nicht der bestehende Kredit, der zu deren
Finanzierung aufgenommen wurde?

Verbindlichkeiten sind kein Vermögen.

Im Übrigen: Der Wert Eures Vermögens wird lediglich im Kosteninteresse des Notars angegeben. Danach berechnet er die Gebühr. Der Wert kann, muss aber nicht exakt dem tatsächlichen Vermögen entsprechen.

vielen Dank für Eure Hilfe!

Gerne
HTH imager